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Zuzahlungsbefreiung und Familieneinkommen

Verfasst: 14.09.2018, 14:49
von WilliWuff2018
Hallo zusammen,

ich brauche mal einen Rat im Bezug auf den Antrag zu Zuzahlungsbefreiung (Medikamente, etc.).

Meine Mutter (85, AOK) zahlt im Jahr ca. 300€ für Medikamente. Aktuell habe ich einen Antrag zur Zuzahlungsbefreiung für 2017 vor mir liegen und entdecke dabei, dass im Antrag neben dem Einkommen meiner Mutter auch weitere Einkommensarten, von anderen im Haushalt lebenden Personen eingetragen werden "müssen".

Meine Mutter lebt bei mir in einer Doppelhaushälfte auf einer Etage, die aber keine separate Wohneinheit ist. Es gibt auch gemeinsam genutzte Räume, so dass man - je nach Auslegungsart - von einem gemeinsamen Haushalt ausgehen könnte.

Würde nun mein Einkommen hinzugerechnet, brauche ich den Antrag gar nicht abzugeben, da dann keine Erstattung zu erwarten ist.

Wer kennt die genauen gesetzlichen Bestimmungen bzw. ist so ein Fall dort überhaupt berücksichtigt?

Grüße
Willi

Verfasst: 14.09.2018, 17:20
von RonMcDon
Hallo Williwuff

Du kannst den Antrag beruhigt stellen. Ist nicht so wie bei anderen Ämtern, wo durchaus wegen häuslicher Wohngemeinschaft die Einnahmen addiert werden.
Deine Einnahmen werden nicht dazu gerechnet. Es zählen nur Einnahmen vom Ehegatten oder familienversicherten Kindern (steht "familienversichert" nicht darüber???).

Bei diesem Alter schließe ich eine Familienversicherung von jemandem aus. Falls Dein Vater noch lebt, dann auch seine Einnahmen berücksichtigen. Freibetrag gäbe es dann noch in diesem Falle...

Neben Arzneimitteln sind auch Zuzahlungen für Heilmittel (Krankengymnastik, Massage u.s.w.), Krankenhaus, Rehabilitation, aus Sanitätshäuser/Hilfsmittel u.s.w. berücksichtigungsfähig.

Falls sie chronisch krank ist, sind es 1 % von den Jahres-Bruttoeinnahmen. Vielleicht kannst du es vorher berechnen, ob es Sinn macht.

VG
Ron

Verfasst: 14.09.2018, 17:30
von WilliWuff2018
Hallo Ron,

danke für die schnelle Antwort.

Auf dem Antrag steht "In meinem Haushalt leben noch folgende Personen" und dann "Ehegatte, Kind 1-4".

Da steht nichts von "Familienversicherte".

Eine Rückzahlung wird es - ohne mein Einkommen - auf jeden Fall geben, denn bereits in 2016 wurde fast die Hälfte der Zuzahlungen erstattet.

Ich würde aber gerne noch weitere Meinungen lesen, denn evtl. habe ich in 2016 schon einen fehlerhaften Antrag abgegeben?

Viele Grüße
Willi

Verfasst: 14.09.2018, 18:04
von RonMcDon
gerne, kein Thema.

Steht da kein Sternchen dran bei Kinder und eine nähere Erläuterung weiter unten? z. B. wie hier....

http://www.svlfg.de/60-service/serv01_f ... L16003.pdf

Du bist über 18 Jahre, Du würdest nur mit einfließen, wenn Du familienversichert wärst. Schließe ich bei einem Alter von 85 Jahren Deiner Mutter aus.
Du hast eine eigene Mitgliedschaft? Wirst dann als selbst pflichtversicherter, selbst beurteilt, mit einem eigenen Antrag und Deinen eigenen Zuzahlungen und Deinen eigenen Einnahmen. Da zählt dann auch nicht Deine Mutter mit ihrem Einkommen dazu.

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass die Kasse Deine Einnahmen mit berücksichtigt hat. Die sehen doch, wer mitversichert ist.

Berechne doch einfach mal die Einnahmen aus 2016 (falls Rente, dann ab 01.07. noch Anpassungen berücksichtigen) und berechne 2 % (nicht chronisch krank) oder 1 % (bei chronischer Erkrankung) und schau Dir die sogenannte Belastungsgrenze (Höchstgrenze für Zuzahlungen Deiner Mutter im Kalenderjahr) an und den Bescheid aus 2016, wie hoch die Belastungsgrenze seitens der Kasse ermittelt wurde.

VG
Ron

Verfasst: 15.09.2018, 09:01
von RHW
Hallo "WilliWuff",

bei der Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V ist die Familie immer so definiert:

- Ehegatte wird immer mitgerechnet (außer er lebt nicht im gemeinsamen Haushalt)

- alle familienversicherten Kinder werden immer mitgerechnet (außer sie leben nicht im gemeinsamen Haushalt)

- alle Kinder unter 18 werden immer mitgerechnet (außer sie leben nicht im gemeinsamen Haushalt)

Es ist nicht immer einfach, diese Angaben in einem Formular unterzubringen. Ggf. fragt die Krankenkasse im Fragebogen alle Personen ab, die in Frage kommen, und sortiert dann bei der Bearbeitung aus, welche Personen irrelevant sind.

Wichtig ist, das auf den Quittungen immer der Name der Patientin steht. Bei Arzneimitteln ist das Wort "Zuzahlung" ganz wichtig. Eigenanteile oder komplett privat gezahlte Arzneimittel werden nicht erstattet.
Zuzahlungen für Krankenwagen und Taxi (mit ärztlicher Verordnung) werden auch angerechnet.

Gruß
RHW

Verfasst: 15.09.2018, 17:53
von WilliWuff2018
Hallo RHW,

danke für die ausführliche Antwort.

Ich hätte natürlich direkt bei der AOK nachgefragt, aber da meine Mutter schon im Jahr vorher ohne Angabe meiner Person eine Rückerstattung erhalten hat, wollte ich "keine schlafenden Hunde wecken".

Ich gebe jetzt den Antrag mal, ohne meine Wenigkeit zu erwähnen, ab und dann schauen wir mal...

Viele Grüße
Willi