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Krankenkase will Reha

Verfasst: 11.09.2018, 10:12
von Bernhardt
Hallo, ich bin Bernhardt, neu in diesem Forum und habe gleich einmal zwei
Fragen.

Seit 8 Wochen bin ich krankgeschrieben und erhalte Krankengeld. Nun habe ich im Internet gelesen, dass die Krankenkasse mit einer Reha auf mich zukommen kann und falls ich diese ablehne, sie mir das Krankengeld weiterhin streichen können.

Meine Frage an euch, ab welchen Zeitpunkt darf die Krankenkasse mit solchen Forderungen auf mich zukommen?
Wie gehe ich mit solch einer Aufforderung um, um nicht aus dem Krankengeld zu fallen?
Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Gruß, Bernhardt

Verfasst: 11.09.2018, 11:10
von broemmel
Die Kasse kommt, wenn eine Reha medizinisch indiziert ist oder wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

Die Reha soll dazu dienen die Gesundheit wiederherzustellen. Wenn Du das nicht möchtest, dann wird die Kasse das Krankengeld streichen.

Wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, wird ein anderer Träger zuständig. Die Rentenversicherung. Dazu dient das Verfahren nach § 51 SGB V

Verfasst: 11.09.2018, 13:59
von Bernhardt
Hallo,
genau das möchte ich ja vermeiden.
wenn ich erwerbsmindern geschrieben werde, erhalte ich Rente und die ist viel geringer als mein Krankengeld.
Ich möchte gerne die 78 Monate Krankengeld nutzen.
Könnte die Krankenkasse schon nach acht wochen auf mich zukommen?
Es scheint so, dass meine Krankeit noch länger andauert.
Gruß Bernhardt

Verfasst: 11.09.2018, 14:01
von Bernhardt
Ich meine natürlich 78 Wochen.
Gruß Bernhardt

Verfasst: 11.09.2018, 14:20
von Kaveo
Warum würdest du denn keine Reha in Anspruch nehmen, wenn diese angeboten wird?

Verfasst: 11.09.2018, 14:40
von broemmel
Wenn jemand erwerbsgemindert ist ist aber die RV zuständig.

Der Wunsch ist verständlich aber danach geht es nicht.

Verfasst: 11.09.2018, 15:53
von Bernhardt
Hallo Kaveo,
weil es passieren kann, dass ich erwerbsunfähig geschrieben werden kann und dann habe ich finanzielle Einbusse.
Weiterhin bin ich Schwerbehindert Gdb 50%, bin 62 Jahre alt und müsste vermutlich in Rente gehen. (Dies wäre ja mit Abschlägen möglich).
Da meine Rente zu gering wäre muss ich dies noch herauszögern.
Gruß bernhardt

Verfasst: 11.09.2018, 15:56
von Anton Butz
.
broemmel hat geschrieben: Der Wunsch ist verständlich aber danach geht es nicht.
Ja, "es" müsste eigentlich nach rechtlichen Spielregeln "gehen",
die vom MDK und den Krankenkassen aber oft nicht eingehalten
werden. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen die KK zu-
nächst die AU verneinte und nachdem sie damit nicht durch-
kam, fast parallel die Erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet
oder gemindert beurteilte. Aber soweit ist es bei dir ja noch
lange nicht.

Auch Tabu - derzeit im Erwerbslosen-Forum - will die Rente
hinauszögern. Vielleicht findest du dort mehr Unterstützung.
.

Verfasst: 11.09.2018, 19:12
von Pichilemu
Bernhardt hat geschrieben:Weiterhin bin ich Schwerbehindert Gdb 50%, bin 62 Jahre alt und müsste vermutlich in Rente gehen. (Dies wäre ja mit Abschlägen möglich).
In die Altersrente kann man von der Krankenkasse nicht gezwungen werden. Was natürlich gehen würde ist, die Reha und die Feststellung der Erwerbsminderung so weit hinauszuzögern, dass dann die abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte möglich wird (wäre bei dir 63 Jahre 10 Monate, wenn ich mich nicht verguckt habe). Aber dazu kann man jetzt noch nichts vorschlagen, solange die Krankenkasse noch nichts getan hat.