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GKV als Selbständiger dann zur Rente?
Verfasst: 05.09.2018, 16:03
von fahrstuhl65
Hallo,
ich bin seit ich denken kann Selbstständig (knapp 25 Jahre). Bis vor ca. 10 Jahren war ich privat versichert, seit dann gesetzlich versichert. Mittlerweile bezahle ich ob meines Einkommens als Selbständiger den Höchstbetrag knapp 780 € monatlich.
Meine Frau ist nicht berufstätig (Erziehung der Kinder und Hausfrau) und somit mit in der Familienversicherung - unsere beiden Kinder natürlich auch.
Soweit so gut - nun habe ich ein paar Fragen zur Zukunft:
1) solange ich ein Einkommen aus meiner Selbständigkeit erziele, kann ich meine Frau mit in der Familienversicherung haben, sehe ich das richtig ? Die Kinder sind ja irgendwann dann "alleine" versichert.
2) Wir sind nun knapp 50 Jahre alt, irgendwann kommt ja ggf. kein Einkommen mehr aus meiner Selbständigkeit - was passiert denn dann - dann fällt ja mein Beitrag zur GKV dem Einkommen entsprechend, oder ?
3) ist meine Frau dann bis an Ihr Lebensende bei mir mitversichert über die Familienversicherung oder muss sie dann irgendwann sich selbst versichern ? Sie erhält nämlich aufgrund Ihrer früheren Jahre eine kleine Rente irgendwann - Stand heute 450 € ca. als Rente. Ich hingegen keine 100 € im Monat. Wie ist das dann bei Renteneintritt - Stand Heute wohlgemerkt, was noch kommt weiss ja niemand.
Würde mich freuen, wenn mir das jemand ein wenig näher bringen könnte, vielen dank und viele grüße
fahri
Verfasst: 05.09.2018, 20:31
von Czauderna
Hallo, und willkommen im Forum,
Dann schauen wir mal in die Zukunft.
Du stellst mit 65 einen Rentenantrag- wie viele Jahre sind da noch ?
Es wird dann geprüft ob du die Voraussetzungen fuer die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hast - von der ersten Aufnahme einer Beschäftigung bis zum Tag der Rentenantragstellung, dieser Zeitraum wird in der Haelfte abgeschnitten- wenn du in der zweiten Haelfte 90 % Versicherung in der GKV nachweisen kannst ( pro Kind gibt es 3 Jahre dazu), dann wirst du ale Rentner pflichtversichert und zahlst danach deine Beiträge. Andere Einnahmen sind nur dann beitragspflichtig, wenn sie Versorgungsbezuege sind. Wenn du die Vorversicherungszeit nicht erfüllen solltest, dann musst du dich freiwillig versichern, wenn du älter bist als deine Ehefrau, ansonsten kannst du dich, wenn es tatsächlich nur so wenig Rente sein sollte und sonst nix, was ich aber gar nicht glauben kann, bei deiner Ehefrau versichern.
Fuer deine Ehefrau gilt das gleiche Procedere wenn sie einen Rentenantrag stellt - siehe oben.
Noch Fragen - gerne.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 05.09.2018, 20:58
von fahrstuhl65
@ Czauderna
Zunächst mal vielen Dank für deine Erörterungen, mal schauen ob ich das richtige verstanden habe
"Du stellst mit 65 einen Rentenantrag- wie viele Jahre sind das noch ?"
Das sind noch 19 Jahre plus die 10 Jahre die ich schon in der GKV bin ca. reicht das dann aus ? Ich bezahle ja dann schon seit jetzt 10 Jahren, aber noch nicht lange den Höchstsatz, am Anfang sogar nur einige Jahre den Mindestsatz - aber das ist glaube ich unerheblich oder ?
Also erste Aufnahme einer Tätigkeit wird vor ca. 28 Jahren so im Jahr 1990 gewesen sein (Ausbildung). Dann müsste ich - da ich ja die nächsten 19 Jahre noch GKV zahle als freiwillig Versicherter in selbiger auf alle Fälle in der 2. Hälfte auf größer 90 % Beiträge bezahlt haben. Ist das rechnerisch so richtig ?
Mein oder unser Einkommen wird dann - wenn nicht noch groß was passiert zum größten Teil aus Mieteinnahmen von Immobilien bestehen und aus Dividendenerträgen aus Aktien. Die Rente ist wie gesagt rechnerisch dann kleiner als 100 €.
Leben werden wir dann von finanziellen Rücklagen eben in Form von Geld und Mieteinnahmen plus Dividenden (die ja aber bereits verteuert sind - Stand Heute).
Ich würde dann - je nach Einkommen einfach meinen Beitrag dann als Rentner oder Selbständiger weiter zahlen ?
Wie sähe das dann bei meiner Frau zu dem Zeitpunkt aus - mir ging oder geht es ja hauptsächlich darum nicht irgendwann dann im Alter dahingehend Überraschungen zu erleben, das meine Frau dann auch selber versichert sein muss - oder wäre sie das dann in 19 Jahren (gleiches Alter wie ich) automatisch so...was hätte sie denn dann für einen Beitrag oder wie würde das berechnet werden für uns beide ? Kannst das mal exemplarisch erklären ?
Bis zum Renteneintritt wäre sie dann aber ganz normal mit in meiner Famillienversicherung mit drin, richtig ? Auch wenn die Kids bereits aus dem Haus sind ?
Sorry für die vielen Fragen, freue mich aber echt über Licht im Dunkel
Verfasst: 05.09.2018, 21:04
von Czauderna
Hallo,
Wenn ihr beiden die Voraussetzungen fuer die KVDR (Krankenversicherung der Rentner) erfuellt habt ( heutige Rechtslage), dann werdet ihr beide selbst als Rentner pflichtversichert sein. Die von dir genannten Einkuenfte sind beitragsfrei, nur wenn du weiter selbstaendig bleibst, wäre es anders.
Solange deine Ehefrau keine eigenen Einkuenfte hat, bzw. unter 450,00€, solange bleibt sie auch bei dir in der Familienversicherung - bis zur Rente eben.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 06.09.2018, 07:27
von fahrstuhl65
Ok soweit verstanden, und wenn meine Frau dann die Rente einreicht, ist sie dann quasi selber pflichtersichert und fällt aus meiner Familienversicherung raus.
Zahlt sie dann ganz normal die knapp 15 % auf die 450 € oder wird eine der Einnahmen (Mieteinnahmen, Dividendeneinnahmen) dann mit angerechnet in irgend einer Art ?
Dann erwarten mich ja keine großartigen Überraschungen mehr im Alter, wenn ich das so richtig überschaue, was sich dann noch durch entsprechende Gesetzesänderungen tut, kann ich ja heute eh noch nicht beeinflussen
Nochmal vielen Dank für deine Hilfe
Verfasst: 06.09.2018, 07:36
von fahrstuhl65
Noch eine Frage - die 90 % der zweiten Lebenshälfte als Voraussetzung um den Status der KvdR zu erhalten - bezieht sich das dann auf beide Partner oder muss das in unserem Fall nur ich erfüllen - denn meine Frau ist ja die ganze Zeit in der Familienversicherung bei mir mitversichert ? Da käme sie ja trotz der 6 Jahre die wir durch die beiden Kinder angerechnet bekommen ja nicht auf 90 % ?
Verfasst: 06.09.2018, 09:51
von Czauderna
Hallo,
für Mieteinnahmen zählt man als pflichtversicherter Rentner keine Beitraege.
Ja, bei deiner Ehefrau wird auch die Vorversicherungszeit geprüft, die Zeiten der Familienversicherung werden angerechnet zzgl. der Kinderjahre.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 06.09.2018, 20:48
von heinrich
Fahrstuhl.
Wenn Du seit dem 28 Lebensjahr (immer) selbstständig warst
(wie Du ja schreibst),
dann stelle ich mir die Frage, wie Du es denn legal geschafft hast
von der privaten Versicherung wieder in die gesetzliche Versicherung zu kommen.
Verfasst: 07.09.2018, 08:45
von fahrstuhl65
@ czauderna
Vielen Dank nochmal für die tolle Hilfe.
@ Heinrich
es gab leider auch mal Zeiten, in denen es nicht so gut lief und in einer dieser Zeiten musste ich mich auch mal anstellen lassen um über die Runden zu kommen, als es wieder besser lief habe ich das dann so beibehalten.
So gesehen war ich nicht immer selbständig bzw. nicht so lang ich denken kann.