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Berechnung des Krankengeldes vom Übergangsgeld

Verfasst: 03.09.2018, 11:55
von Selma19
Hallo,

ich befinde mich zur Zeit in einer Integrationsmaßnahme (LTA). Dort beziehe ich von der Rentenversicherung Übergangsgeld. Da ich jetzt krankheitsbedingt länger ausfalle, stellt sich mir die Frage wie die Berechnung des Krankengeldes erfolgt. Wird das Übergangsgeld als Berechnungsgrundlage genommen?
Vor der LTA war ich arbeitslos und bezog weder ALG 1 noch ALG 2.

Vielen Dank!

Verfasst: 03.09.2018, 13:22
von Czauderna
Hallo, herzlich willkommen im Forum
so, wie geschildert erfolgt die Berechnung des Krankengeldes nach der Übergangsgeldhöhe, allerdings schreibst, du, dass du vor Beginn der Maßnahme arbeitslos warst, aber weder ALG-1 noch ALG-2 bezogen hast - wie warst du vor Beginn der Massnahme krankenversichert ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.09.2018, 14:17
von Selma19
Danke für deine schnelle Antwort.

Ich war über meinen Mann Familieversichert.
Kannst du mir bitte auch sagen, wie viel Prozent es vom Übergangsgeld sind?

Verfasst: 03.09.2018, 14:35
von Selma19
Nachtrag:
Seit April diesen Jahres bin ich durch die LTA wieder selbst versichert.

Verfasst: 03.09.2018, 14:56
von Selma19
Sorry, noch ein Nachtrag:

Ich bin etwas verunsichert, denn ich dachte es wird mein letztes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt.
Laut § 47 SGB V ist es so.
Ich war bis zu meiner Kündigung im Mai 2016 in Festanstellung.

Vielen Dank und liebe Grüße!
Selma

Verfasst: 03.09.2018, 19:29
von Czauderna
Hallo,
meiner Meinung nach berechnet sich das Krankengeld aus dem Übergangsgeld - wie hoch es sein wird, kann ich dir leider nicht sagen, aber es wird niedriger sein als das Krankengeld, was du bekommen hättest, wenn du vorher Krankengeld bezogen hättest. Da aber seit 2016 kein Anspruch auf Krankengeld bestand wird es sicher darauf hinauslaufen. Ich denke, dass hier der von dir zitierte § 47 SGB V. nicht wirklich greift, da es , direkt vor Beginn der Maßnahme keine Arbeitsentgelt gab. Krankengeld stellt eine Lohnersatzleistung, hier geht aber im Krankheitsfall kein Lohn verloren sondern "nur" Übergangsgeld. Mein Rat, lass dir zum Einen von der Rentenversicherung die Berechnung des Übergangsgeldes mitteilen und anschließend von deiner Krankenkasse die verbindliche Krankengeldhöhe.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.09.2018, 21:39
von Selma19
Ok! Vielen Dank!

Gruß
Selma

Verfasst: 03.09.2018, 23:40
von Allonand
Wir hatten das gleiche Problem.

Verfasst: 05.09.2018, 20:56
von Selma19
Hallo Allonand,
was hat sich dann bzgl. der Berechnung bei euch ergeben?

Gruß

Verfasst: 05.09.2018, 22:15
von RonMcDon
Alonand veräppelt hier die Leute....Frage ist unnötig.

Verfasst: 06.09.2018, 08:37
von Selma19
Ernsthaft?!
Wie langweilig muss einem sein, sodass man in einem Krankenkassenforum die Leute veräppelt 😄

Verfasst: 06.09.2018, 09:07
von RonMcDon
So einen Virus gibt es ab und zu:-)

Verfasst: 06.09.2018, 09:54
von Czauderna
Hallo,
Wenn man seine Beitraege liest, vermuten kann man es schon, vielleicht meint er/sie aber auch, das wäre hier ein "Plauderbrett" . Ich behalte es mal im Auge.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 06.09.2018, 10:07
von broemmel
Das übliche Muster. Erst belangloses Zeug wie "das hatte ich auch" oder "das finde ich nicht gut" schreiben, um Seriosität vorzugaukeln und dann kommt der Werbelink.