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Neue und alte Beschwerden

Verfasst: 30.08.2018, 06:18
von Solveigh
Liebes Forum,

es steht für mich nach über sechs Monaten Beschwerden eine OP ins Haus. Das li. Handgelenk soll operiert werden. Wenn ich jetzt deshalb krank geschrieben bin und mein altes Leiden (Wirbelsäule) steht irgendwann wieder mit auf der AU-Bescheinigung vom Orthopäden, wird sich dann die Krankenkasse weigern, das Krankengeld zu zahlen (bzw. die Lohnfortzahlung der Arbeitgeber?). Mit der Wirbelsäule war ich fast anderthalb Jahre krank geschrieben und die sog. Blockfrist reicht weit bis ins nächste Jahr hinein.
Einstweilen vielen Dank!
Gruß
Solveigh

Verfasst: 30.08.2018, 09:58
von Kaveo
Hallo,

warum sollten "alte" Beschwerden auf der AU stehen, wenn die AU deswegen nicht ausgestellt wurde?
Wenn ich es richtig verstehe, soll die AU doch nur wegen der ambulanten (oder stationären?) OP ausgestellt werden.

Gedenkst du deswegen länger als 6 Wochen nicht arbeitsfähig zu sein?

Verfasst: 30.08.2018, 11:22
von broemmel
Die Kasse prüt, wann die AU der Operation am Handgelenk endet. Die AU Zeiten wegen der Wirbelsäule werden auf die Zeit der alten Blockfrist angerechnet. Wenn die AU wegen der Wirbelsäule allein besteht und der Höchstanspruch bereits erreicht ist, wird kein Krankengeld gezahlt.

Ansonsten halt bis der Anspruch erschöpft ist.

Die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber steht auf einem anderen Blatt. Die gibt es (wenn keine Vorerkrankungen existieren) für 6 Wochen

Verfasst: 03.09.2018, 23:42
von Allonand
Alle Informationen, die hier gesagt wurden, sind wirklich großartig.