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GmbH Geschäftsführer/Gesellschafter wieder in die GKV. Wie ?

Verfasst: 16.08.2018, 10:46
von muckel
Hallo, evt. könnt Ihr helfen.

Mal angenommen,

Facts:
Alter : 54
GmbH Geschäftsführender Gesellschafter 50 % Anteile.
Stellt den Meistertitel.
(Es sind zwei Geschäftsführer ( Brüder )

Status: Versicherungsfrei, PKV seit 20 Jahren
Einkommen: unterhalb von 59000,- eur

Nun möchte der 54 jährige Geschäftsführer wieder in die GKV aufgrund schon seit Jahren sich erhöhender teurer KV, die spätenstens in der Rentenphase aufgrund mangelndem Einkommen/Vermögen , nicht mehr bezahlbar wäre. ( PKV Alternativen wurden erörtert, Konsequenzen des Wechsels zur GKV sind bekannt ).

Meine Fragen:
Wie wären die zu schaffenden Mindestvoraussetzungen um den Status Versicherungspflichtig und damit pflichtversichert zu werden ?
Ich meine damit, was wird mindestens aber trotzdem totsicher zur Pflichtversicherung führen?

Diese Wege sind bekannt:
1. Alle Anteile verkaufen, Geschäftsführung abgeben, als Meister anstellen lassen. = zu radikal
2. Alle Anteile verkaufen, Geschäftsführung zusammen mit Bruder behalten
, aber keine Sperrminorität, Arbeitsvertraggestaltung = auch zu radikal

Folgende Vorgehensweise wird favorisiert:

3. Einen Teil der Anteile an den Bruder verkaufen ( 10%, verbleiben 40% ), Geschäftsführung behalten, keine Sperrminorität

Arbeitsvertrag so gestalten=
feste Arbeitszeit
feste Urlaubs-und Überstundenregelung
fester Lohn, Lohnfortzahlung bei Krankheit
begrenzte Zuständigkeiten
(evt. nur Entscheidungen mit Bruder zusammen gültig, Bruder aber autark, somit wäre nur der Bruder der "Bestimmer").

Könnte das ein Weg sein?
Gehts evt. noch minimaler ?

Verfasst: 16.08.2018, 10:54
von Czauderna
Hallo, willkommen im Forum

ja, könnte sein, allerdings entscheidet hier in erster Linie die Rentenversicherung darüber ob Arbeitnehmereigenschaft oder hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
Gruss
Czauderna