Urteil -Lücke in Krankschreibung bei psychischer Erkrankung
Verfasst: 15.08.2018, 13:22
Hallo zusammen !
Ich möchte an dieser Stelle für vielleicht ebenfalls betroffene ein Urteil des SG Koblenz wiedergeben.
Ich hatte im Februar 2017 eine Lücke in der Krankschreibung von 7 Tagen. Krankgeschrieben war ich wegen Psyche. Ich war zu diesem Zeitpunkt einfach " geistig abwesend" und habe in dieser Zeit einfach überhaupt keinen Focus mehr gehabt.
Die Krankenkasse stellte prompt KG ein. Mein Hausarzt stellte mir ein Attest aus, ich sei aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage gewesen, rechtzeitig die Krankschreibung verlängern zu lassen. Mein Einspruch wurde dennoch zurückgewiesen. Nun die Verhandlung vor dem SG.
Das Gericht hat mir eine "Tatsächliche Handlungsunfähigkeit" aufgrund von dissoziativen Störungen und Adhs eingeräumt. Nur mit Depressionen wäre aber diese Handlungsunfähigkeit dem vernehmen nach nicht zu begründen gewesen.
Es gibt aber somit bei einer Lücke in der Krankschreibung UND Erkrankung als Grund der Verhinderung, den wirksamen Einwand der Handlungsunfähigkeit. Dieser muss nur Ärztlich nachgewiesen werden.
Vielleicht ist es ja hilfreich für euch.
LG
Ich möchte an dieser Stelle für vielleicht ebenfalls betroffene ein Urteil des SG Koblenz wiedergeben.
Ich hatte im Februar 2017 eine Lücke in der Krankschreibung von 7 Tagen. Krankgeschrieben war ich wegen Psyche. Ich war zu diesem Zeitpunkt einfach " geistig abwesend" und habe in dieser Zeit einfach überhaupt keinen Focus mehr gehabt.
Die Krankenkasse stellte prompt KG ein. Mein Hausarzt stellte mir ein Attest aus, ich sei aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage gewesen, rechtzeitig die Krankschreibung verlängern zu lassen. Mein Einspruch wurde dennoch zurückgewiesen. Nun die Verhandlung vor dem SG.
Das Gericht hat mir eine "Tatsächliche Handlungsunfähigkeit" aufgrund von dissoziativen Störungen und Adhs eingeräumt. Nur mit Depressionen wäre aber diese Handlungsunfähigkeit dem vernehmen nach nicht zu begründen gewesen.
Es gibt aber somit bei einer Lücke in der Krankschreibung UND Erkrankung als Grund der Verhinderung, den wirksamen Einwand der Handlungsunfähigkeit. Dieser muss nur Ärztlich nachgewiesen werden.
Vielleicht ist es ja hilfreich für euch.
LG