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Verfasst: 14.08.2018, 17:47
von D-S-E
Hallo BieneJ,

es ist ein Fall von Pech gehabt, denn das Krankengeld berechnet sich aus dem letzten vor Beginn der AU vollstänig abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen.

Viele Grüße
D-S-E

Verfasst: 15.08.2018, 08:25
von BieneJ
Hallo D-S-E

lieben Dank für Deine Antwort, dann muss ich mich wenigstens "nur" mit meinem alten AG auseinandersetzen, und nicht auch noch mit der Krankenkasse ;-)

LG
BieneJ