Verfasst: 14.08.2018, 17:47
Hallo BieneJ,
es ist ein Fall von Pech gehabt, denn das Krankengeld berechnet sich aus dem letzten vor Beginn der AU vollstänig abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen.
Viele Grüße
D-S-E
es ist ein Fall von Pech gehabt, denn das Krankengeld berechnet sich aus dem letzten vor Beginn der AU vollstänig abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen.
Viele Grüße
D-S-E