KVdR- Versorgungseinkünfte
Verfasst: 28.07.2018, 14:53
Hallo,
ich bin seit 2013 Rentnerin, zunächst freiwillig versichert, seit 2016 seit dem Bezug einer gesetzlichen Rente, in der KVdR.
Da ich in diesem Jahr 3 Wochen lang vertretungsweise selbständig tätig war, was ich der Krankenkasse gemeldet habe, habe ich kurzzeitig für diesen einen Monat meinen Status verloren, weil ich für diese Zeit als hauptberuflich selbständig eingestuft wurde. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich später für das Jahr 2018 meinen Einkommensteuerbescheid zur Prüfung nachreichen muss. Derzeit bin ich wieder in der KVdR versichert.
Nun zu meiner Frage: Ich bekomme neben meiner gesetzlichen Rente eine Rente aus dem Versorgungswerk der Ärzte sowie eine Rente von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Die Rente von der Kassenärztlichen Vereinigung erscheint in meinem Einkommensteuerbescheid als "Einnahme aus selbständiger Tätigkeit". Die Kassenärztliche Vereinigung bezeichnet diesen Versorgungsbezug als "nachgeordnete Einnahme aus früherer selbständiger Tätigkeit". Ich war Kassenärztin in Hessen, nur hier gibt es dieses Modell. Ein Teil des früheren Einkommens wird während der Berufstätigkeit einbehalten und später im Alter als Versorgungsbezug ausgezahlt. Nun die eigentliche Frage: Könnte meine Krankenkasse auf die Idee kommen, mich deshalb nach Sichtung des Einkommensteuerbescheides dauerhaft wieder als hauptberuflich selbständig einzustufen und mir die Mitgliedschaft in der KVdR abzunehmen, weil diese Einkünfte als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit deklariert sind? Die Höhe dieser Rente von der Kassenärztlichen Vereinigung beträgt ca. 40% meiner Gesamtrente. Eine selbständige Tätigkeit übe ich nicht mehr aus. Falls dieses Risiko besteht, würde es mir etwas helfen, meine Krankenkasse zu wechseln? Denn anscheinend soll ich ja nur für 2018 den Einkommensteuerbescheid nachliefern, der sicher erst 2020 vorliegen dürfte.
Ich hoffe, dass meine Frage nicht zu speziell ist, und mir jemand eine Antwort geben kann.
Gruß von Franziska
ich bin seit 2013 Rentnerin, zunächst freiwillig versichert, seit 2016 seit dem Bezug einer gesetzlichen Rente, in der KVdR.
Da ich in diesem Jahr 3 Wochen lang vertretungsweise selbständig tätig war, was ich der Krankenkasse gemeldet habe, habe ich kurzzeitig für diesen einen Monat meinen Status verloren, weil ich für diese Zeit als hauptberuflich selbständig eingestuft wurde. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass ich später für das Jahr 2018 meinen Einkommensteuerbescheid zur Prüfung nachreichen muss. Derzeit bin ich wieder in der KVdR versichert.
Nun zu meiner Frage: Ich bekomme neben meiner gesetzlichen Rente eine Rente aus dem Versorgungswerk der Ärzte sowie eine Rente von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Die Rente von der Kassenärztlichen Vereinigung erscheint in meinem Einkommensteuerbescheid als "Einnahme aus selbständiger Tätigkeit". Die Kassenärztliche Vereinigung bezeichnet diesen Versorgungsbezug als "nachgeordnete Einnahme aus früherer selbständiger Tätigkeit". Ich war Kassenärztin in Hessen, nur hier gibt es dieses Modell. Ein Teil des früheren Einkommens wird während der Berufstätigkeit einbehalten und später im Alter als Versorgungsbezug ausgezahlt. Nun die eigentliche Frage: Könnte meine Krankenkasse auf die Idee kommen, mich deshalb nach Sichtung des Einkommensteuerbescheides dauerhaft wieder als hauptberuflich selbständig einzustufen und mir die Mitgliedschaft in der KVdR abzunehmen, weil diese Einkünfte als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit deklariert sind? Die Höhe dieser Rente von der Kassenärztlichen Vereinigung beträgt ca. 40% meiner Gesamtrente. Eine selbständige Tätigkeit übe ich nicht mehr aus. Falls dieses Risiko besteht, würde es mir etwas helfen, meine Krankenkasse zu wechseln? Denn anscheinend soll ich ja nur für 2018 den Einkommensteuerbescheid nachliefern, der sicher erst 2020 vorliegen dürfte.
Ich hoffe, dass meine Frage nicht zu speziell ist, und mir jemand eine Antwort geben kann.
Gruß von Franziska