Seite 1 von 1
Beiträge
Verfasst: 25.07.2018, 12:29
von Tiinaa
Hallooo...
Ich hab da mal ne Frage. Ich wurde dieses Jahr im Mai geschieden und war bis dato über meinen Exmann krankenversichert. Die Krankenkasse verlangte danach dass ich mich von da an selbst versiche. Jetzt meine Frage. Ich bin im Minijob und verdiene 450,00 Euro und lebe bei meinem Freund und muss jetzt monatl. 181Euro Beitrag zahlen. Ist dass rechtens?
LG Tiinaa
Verfasst: 25.07.2018, 13:03
von broemmel
Das ist der Beitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1.015,00 €.
So gesehen ist das rechtens.
Die Frage ist, was kannst Du tun. Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber sprichst und das Gehalt erhöht wird entsteht Versicherungspflicht. Der Beitrag würde aus dem Gehalt berechnet werden (auch wenn das unter 1.015,00 € liegt).
Das kostet den Arbeitgeber nicht viel mehr und Du wärst darüber versichert.
Verfasst: 25.07.2018, 13:25
von Tiinaa
Hallo broemmel...
Danke für deine Antwort...ok...dacht ich mir..nur meine Bekannten wollten dies nicht glauben....ich hab mit meiner Arbeitgeberin schon geredet aber sie meinte dass sie sich dies nicht Leisten könnte...
Verfasst: 25.07.2018, 13:28
von RHW
Hallo Tiinaa,
wenn man noch keine 23 Jahre (Schüler/Studenten 25 Jahre) alt ist, kann man ggf. noch kostenlos über einen Elternteil familienversichert werden.
Beim Scheidungsurteil das Datum der Rechtskraft feststellen. Erst ab diesem Datum sind Beiträge zu entrichten. In der Zeit zwischen dem Scheidungstermin und dem Eintritt der Rechtskraft besteht weiterhin die kostenlose Familienversicherung über den Noch-Ehegatten.
Gruß
RHW
Verfasst: 25.07.2018, 16:17
von ippuj
Naja, ein Minijob mit 450 Euro kostet den Arbeitgeber 585 Euro (15% Rv=67,50; 13%KV=58,50; 2%Pauschalsteuer=9,00).
Ein versicherungspflichtiger Job mit 451 Euro kostet den Arbeitgeber (laut AOK-Online-Berechnung 538,38 Euro.
Er spart also eigentlich noch Geld.
Verfasst: 07.09.2018, 08:02
von Hugo68
ippuj hat geschrieben:Naja, ein Minijob mit 450 Euro kostet den Arbeitgeber 585 Euro (15% Rv=67,50; 13%KV=58,50; 2%Pauschalsteuer=9,00).
Das ist so nicht ganz korrekt....
Es fehlen die Beiträge zur U 1 und U 2 und die Insolvenzumlage, also nochmal 1,2 % dazu
und bitte nicht zu vergessen die Beiträge zur Unfallversicherung!
Nachzulesen hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... epage.html