Erneute KG-Berechnung innerhalb der 78 Wochen?
Verfasst: 04.07.2018, 12:00
Hallo,
ich brauche Eure Hilfe!
Zunächst "sorry" für den langen Text!
Nach einer dreimonatigen Orientierungsmaßnahme muss angeblich das Krankengeld innerhalb der 78 Wochen neu berechnet werden.
Eine Aussteuerung würde Jan. 2019 erfolgen.
Eine erforderliche erneute Berechnung ist zunächst sehr schwer vorstellbar, insofern keine Unterbrechung des Krankenverlaufs erfolgte.
Ebenso weisen die AU-Bescheinigungen im eigentlichen Sinne (dazu unten mehr) keine Unterbrechung auf.
Allerdings hatte die AOK meinen behandelnden Arzt informiert, dass er aufgrund dieser Maßnahme keine AUs ausstellen darf,
da der Kostenträger die Rentenkasse sei und der Patient innerhalb dieser Maßnahme als gesund gilt
(d.h. um bei dieser Maßnahme teilzunehmen: der Patient zwar als gesund gilt - dennoch arbeitsunfähig ist).
Mein Arzt erklärte sogar, dass die KK erwähnte es sei zudem streng verboten...?!
Daraufhin stellte er die AUs bis zum Ende der Maßnahmen ein.
Ich erklärte, dass die AOK dazu kein Recht hatte und dass ich befürchte dass sie nun eine Unterbrechung der
AU-Bescheinigung als Alibi-Begründung für die Einstellung der KG-Zahlungen angeben.
Es kam noch schlimmer:
als ich beim Termin die Wiederaufnahme der KG-Zahlungen erwartete, erklärte mir die Sachbearbeiterin, dass ich bei der AOK gar kein Mitglied mehr sei
und ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden solle. Damit würde meine Mitgliedschaft wieder laufen...???!!!
(schön wenn man auf solchen Stress halbwegs vorbereitet ist)
Ich fragte wie sie denn auf diese Idee käme, insbesondere keine Unterbrechungen des Krankenverlaufs stattfanden,
außer durch die Nötigung durch die AOK, als diese von meinem behandelnden Arzt verlangte die AUs einzustellen.
Ebenso erwähnte ich ber der Gelegenheit die Erpressung vor einem Jahr und das der dbzg. Schriftverkehr nur auf weitere Verstöße ihrerseits warten würde.
Die Sachbearbeiterin erklärte (beschämend), dass ihr dieser Vorfall noch äußerst bekannt sei.
Fazit: Die Mitgliedschaft war auf einmal wieder da. Das Krankengeld soll dennoch erneut berechnet werden.
Auf meine erneute Frage warum das so sei, kam die ungenügende Antwort dass aufgrund der Zahlungsunterbrechung
gemäß des Übergangsgeldes der Rentekasse nun einmal eine neue Berechnung vorsieht. (Tolle Erklärung!)
Allerdings könnte sich die Berechnung auch positiv auf die Höhe auswirken (wer es glaubt wird selig!!!).
Frage an das Forum: Ist das so????
Schwer vorstellbar!!!
Ich vermute eher dass sich die AOK erneut von ihrer Zahlungsverpflichtung entbinden will!!!
Ich befürchte sogar, dass die AOK erneut auf Zeit spielt und am Ende des Monats die Zahlungen minimiert.
Schön wenn`s nicht so wäre. Aber das Vertrauen ist nicht mehr da und mein Gefühl hat sich immer bestätigt...
Warten wir es ab...?!
Jemand eine Idee?
Eine Meinung dazu?
Vielen Dank und Grüsse
ich brauche Eure Hilfe!
Zunächst "sorry" für den langen Text!
Nach einer dreimonatigen Orientierungsmaßnahme muss angeblich das Krankengeld innerhalb der 78 Wochen neu berechnet werden.
Eine Aussteuerung würde Jan. 2019 erfolgen.
Eine erforderliche erneute Berechnung ist zunächst sehr schwer vorstellbar, insofern keine Unterbrechung des Krankenverlaufs erfolgte.
Ebenso weisen die AU-Bescheinigungen im eigentlichen Sinne (dazu unten mehr) keine Unterbrechung auf.
Allerdings hatte die AOK meinen behandelnden Arzt informiert, dass er aufgrund dieser Maßnahme keine AUs ausstellen darf,
da der Kostenträger die Rentenkasse sei und der Patient innerhalb dieser Maßnahme als gesund gilt
(d.h. um bei dieser Maßnahme teilzunehmen: der Patient zwar als gesund gilt - dennoch arbeitsunfähig ist).
Mein Arzt erklärte sogar, dass die KK erwähnte es sei zudem streng verboten...?!
Daraufhin stellte er die AUs bis zum Ende der Maßnahmen ein.
Ich erklärte, dass die AOK dazu kein Recht hatte und dass ich befürchte dass sie nun eine Unterbrechung der
AU-Bescheinigung als Alibi-Begründung für die Einstellung der KG-Zahlungen angeben.
Es kam noch schlimmer:
als ich beim Termin die Wiederaufnahme der KG-Zahlungen erwartete, erklärte mir die Sachbearbeiterin, dass ich bei der AOK gar kein Mitglied mehr sei
und ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden solle. Damit würde meine Mitgliedschaft wieder laufen...???!!!
(schön wenn man auf solchen Stress halbwegs vorbereitet ist)
Ich fragte wie sie denn auf diese Idee käme, insbesondere keine Unterbrechungen des Krankenverlaufs stattfanden,
außer durch die Nötigung durch die AOK, als diese von meinem behandelnden Arzt verlangte die AUs einzustellen.
Ebenso erwähnte ich ber der Gelegenheit die Erpressung vor einem Jahr und das der dbzg. Schriftverkehr nur auf weitere Verstöße ihrerseits warten würde.
Die Sachbearbeiterin erklärte (beschämend), dass ihr dieser Vorfall noch äußerst bekannt sei.
Fazit: Die Mitgliedschaft war auf einmal wieder da. Das Krankengeld soll dennoch erneut berechnet werden.
Auf meine erneute Frage warum das so sei, kam die ungenügende Antwort dass aufgrund der Zahlungsunterbrechung
gemäß des Übergangsgeldes der Rentekasse nun einmal eine neue Berechnung vorsieht. (Tolle Erklärung!)
Allerdings könnte sich die Berechnung auch positiv auf die Höhe auswirken (wer es glaubt wird selig!!!).
Frage an das Forum: Ist das so????
Schwer vorstellbar!!!
Ich vermute eher dass sich die AOK erneut von ihrer Zahlungsverpflichtung entbinden will!!!
Ich befürchte sogar, dass die AOK erneut auf Zeit spielt und am Ende des Monats die Zahlungen minimiert.
Schön wenn`s nicht so wäre. Aber das Vertrauen ist nicht mehr da und mein Gefühl hat sich immer bestätigt...
Warten wir es ab...?!
Jemand eine Idee?
Eine Meinung dazu?
Vielen Dank und Grüsse