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Freiwillige Versicherung - Einkommensanfrage der GKV
Verfasst: 19.06.2018, 14:15
von Hotzenolotz70
Hallo,
bin neu im Forum und über die Suchmaschine zu euch gekommen.
Kurz zu meinem persönlichen Hintergrund:
Ich bin erwerbsunfähig und bekomme Grundsicherung.
Die Höhe der Grundsicherung entspricht denen vom ALG II Regelsatz + Miete.
Nun zu meiner Frage:
Da es mir nicht recht war, dass meiner Krankenkasse die Höhe meiner Miete bekannt ist (warum auch?), habe ich im Bescheid des Grundsicherungsamtes die Miethöhe geschwärzt. Die Krankenkasse bestand auf die Auskunft der Miethöhe, sogar die Höhe der einzelnen Posten, also z. B. wie hoch die Beträge für Warm- und Kaltwasserzahlungen sind. Ich habe selbst ein bisschen im Internet geforscht und heraus gefunden, dass es der GKV Spitzenverband entsprechende 'Kataloge' verfasst, welche Sachen erfragt werden müssen beim Versicherten. Da wir im Jahr 5 nach Edward Snowden sind, frage ich mich trotzdem, warum die Daten über verbrauchtes Kalt- und Warmwasser, Miethöhe usw. von den Krankenkassen erfragt werden. Vom Beitrag ändert sich dadurch für mich nichts, aber das sollte die zuständige Krankenkasse ja auch wissen. Ich fühle mich datenschutzrechtlich nicht gleichbehandelt mit anderen freiwilligen Mitgliedern. In einem Steuerbescheid steht keine Miethöhe oder ähnliches.
Vielleicht noch zum Verständnis hinterher geschickt:
Ich habe nicht den Gesamtbetrag der Grundsicherung geschwärzt, nur den Mietanteil mit Warmwasser usw.
Bitte um Verzeihung, wenn es in einem anderen Teil des Forums geschrieben werden sollte. Vielleicht könnte man das dann verschieben.
Verfasst: 19.06.2018, 14:32
von Pichilemu
Die Frage ist eigentlich recht leicht zu beantworten: Es kann zumindest rein theoretisch sein, dass die Miete so hoch ist, dass du mit der Miete über den Mindestbetrag für die freiwillige Versicherung rutschst und dadurch einen höheren Beitrag zahlen musst (bzw. nicht selber zahlen musst, weil den Beitrag das Amt zahlt, aber du verstehst, was ich meine).
Wenn wirklich nur die Miethöhe geschwärzt ist, bringt das sowieso nichts, denn die Miete ließe sich durch einfachste Mathematik herausfinden (Gesamtbetrag - Regelsatz = Miethöhe).
Für eine Aufschlüsselung der Betriebskosten oder gar Angaben zum persönlichen Verbrauch sehe ich hingegen keine Rechtsgrundlage. Diese Daten gehen die Krankenkasse nichts an. Der Leistungsbescheid (freilich ungeschwärzt) hat zu reichen. Zwar heißt es in den Verfahrensgrundsätzen "Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel (Nachweise) sie für erforderlich hält.", ein derartiges Verlangen würde ich aber eindeutig für ermessensfehlerhaft halten.
Verfasst: 19.06.2018, 14:39
von Hotzenolotz70
Pichilemu hat geschrieben:Die Frage ist eigentlich recht leicht zu beantworten: Es kann zumindest rein theoretisch sein, dass die Miete so hoch ist, dass du mit der Miete über den Mindestbetrag für die freiwillige Versicherung rutschst und dadurch einen höheren Beitrag zahlen musst (bzw. nicht selber zahlen musst, weil den Beitrag das Amt zahlt, aber du verstehst, was ich meine).
Wenn wirklich nur die Miethöhe geschwärzt ist, bringt das sowieso nichts, denn die Miete ließe sich durch einfachste Mathematik herausfinden (Gesamtbetrag - Regelsatz = Miethöhe).
Für eine Aufschlüsselung der Betriebskosten oder gar Angaben zum persönlichen Verbrauch sehe ich hingegen keine Rechtsgrundlage. Diese Daten gehen die Krankenkasse nichts an. Der Leistungsbescheid (freilich ungeschwärzt) hat zu reichen. Zwar heißt es in den Verfahrensgrundsätzen "Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel (Nachweise) sie für erforderlich hält.", ein derartiges Verlangen würde ich aber eindeutig für ermessensfehlerhaft halten.
Ist ja prima, wenn meine Frage so leicht zu klären ist. Allerdings hätte ich dann noch zwei Nachfragen: Meine Nachforschungen hatten das mit den 'Katalogen' vom Spitzenverband ergeben. Soweit ich mich erinnern kann, wird dort ausdrücklich geschrieben, dass die Miete selbst nicht beitragserhöhend ist. Zweite Frage: die einzelnen Posten wie Warm- und Kaltwasser stehen so im Grundsicherungsbescheid. Was könnte man dann tun?
Verfasst: 19.06.2018, 14:47
von Pichilemu
Dass die Betriebskosten schon im Bescheid aufgeschlüsselt sind, war mir so nicht bekannt, ich weiß aber, dass im Bereich SGB XII (anders als im SGB II, wo die Bundesagentur für Arbeit standardisierte Formulare vorgibt, und dort sind die Betriebskosten m. W. nicht aufgeschlüsselt) die Beitragsbescheide nicht standardisiert sind und jede Behörde da ihr eigenes Süppchen kocht.
Ich würde in so einem Fall das Sozialamt in der Pflicht sehen, eine Bescheinigung auszustellen, die nur die für die Krankenkasse notwendigen Daten enthält. Die Pflicht zur Datensparsamkeit gilt grundsätzlich für alle Sozialbehörden, und einen derart "datenreichen" Bescheid würde ich noch nicht mal an die GEZ für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verschicken - von der Krankenkasse ganz zu schweigen.
Mich würde der Link interessieren, wo angeblich stehen soll, dass die Miete nicht als Einnahme bei der freiwilligen Krankenversicherung gerechnet wird. Ich kenne das anders.
Verfasst: 19.06.2018, 15:35
von Hotzenolotz70
Pichilemu hat geschrieben:Dass die Betriebskosten schon im Bescheid aufgeschlüsselt sind, war mir so nicht bekannt, ich weiß aber, dass im Bereich SGB XII (anders als im SGB II, wo die Bundesagentur für Arbeit standardisierte Formulare vorgibt, und dort sind die Betriebskosten m. W. nicht aufgeschlüsselt) die Beitragsbescheide nicht standardisiert sind und jede Behörde da ihr eigenes Süppchen kocht.
Ich würde in so einem Fall das Sozialamt in der Pflicht sehen, eine Bescheinigung auszustellen, die nur die für die Krankenkasse notwendigen Daten enthält. Die Pflicht zur Datensparsamkeit gilt grundsätzlich für alle Sozialbehörden, und einen derart "datenreichen" Bescheid würde ich noch nicht mal an die GEZ für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verschicken - von der Krankenkasse ganz zu schweigen.
Mich würde der Link interessieren, wo angeblich stehen soll, dass die Miete nicht als Einnahme bei der freiwilligen Krankenversicherung gerechnet wird. Ich kenne das anders.
Ok, bei der Miete hatte ich mich vertan. Basiert wohl auf § 42 SGB XII, wenn ich mich nicht vertan hab. Habe das noch mal im Internet überprüft. Bin aber kein Fachmann diesbezüglich. Vielleicht noch mal anders gefragt: Welches Einkommen ist dann für die Krankenkasse relevant und warum darf ich das ggf. wenn es Miete ist, nicht schwärzen? Klingt, als wäre nur ein 'Gesamteinkommen' wichtig für die Krankenkasse. Ich wurde allerdings telefonisch schon konkret nach meiner Miethöhe gefragt.
Verfasst: 19.06.2018, 16:38
von Pichilemu
Hotzenolotz70 hat geschrieben:Welches Einkommen ist dann für die Krankenkasse relevant
Kurz gesagt: jedes. Es gibt einige wenige Ausnahmen (z. B. wenn man im Heim wohnt, dann wird eine Pauschale berechnet), aber ansonsten fließt jedes Einkommen in die Berechnung der Beiträge ein. Neben dem Regelsatz und der Miete wären das noch Mehrbedarfe, sofern man welche bekommt, evtl. Zusatzleistungen (z. B. Beitrag zur Sterbegeldversicherung) und evtl. Leistungen die man zusätzlich zur Grundsicherung noch bekommt, wie Kindergeld. Einzige Ausnahme: würde die Leistung bei der Grundsicherung nicht als Einkommen angerechnet werden (z. B. Opferrenten) bleibt sie auch bei der Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen Versicherung unberücksichtigt.