Röntgenkontrolle Weiterbehandlung Physiotherapie
Verfasst: 19.06.2018, 06:43
Hallo !
Meine Frau arbeitet in der Altenpflege.
Ein Patient ist gestürzt und hatte einen Becken- und Schulterbruch.
Wurde aus dem Krankenhaus entlassen, 2 Wochen Bettruhe verordnet.
Die 2 Wochen sind vorüber und sie müsste zur Röntgenkontrolle gehen, um festzustellen ob eine Physiotherapie gemacht werden kann.
Meine Frau hat bei einem Radiologen angerufen und der meinte, liegend machen sie das nicht für Kassenpatienten sondern nur für Privatpatienten.
Die GKV zahlt das nicht.
Der Hausarzt hat sie dann stationär ins Krankenhaus eingewiesen..
Das Krankenhaus, der Krankentransport hat sie dann aber nicht genommen, mit der Begründung, dass dies kein stationärer Fall sei.
Wie bekommt nun diese bettlägrige Frau eine Röntgenkontrolle um festzustellen, ob sie vom Physiotherapeuten behandelt werden kann und stimmt es, dass die GKV so was nicht bezahlt ?
Meine Frau arbeitet in der Altenpflege.
Ein Patient ist gestürzt und hatte einen Becken- und Schulterbruch.
Wurde aus dem Krankenhaus entlassen, 2 Wochen Bettruhe verordnet.
Die 2 Wochen sind vorüber und sie müsste zur Röntgenkontrolle gehen, um festzustellen ob eine Physiotherapie gemacht werden kann.
Meine Frau hat bei einem Radiologen angerufen und der meinte, liegend machen sie das nicht für Kassenpatienten sondern nur für Privatpatienten.
Die GKV zahlt das nicht.
Der Hausarzt hat sie dann stationär ins Krankenhaus eingewiesen..
Das Krankenhaus, der Krankentransport hat sie dann aber nicht genommen, mit der Begründung, dass dies kein stationärer Fall sei.
Wie bekommt nun diese bettlägrige Frau eine Röntgenkontrolle um festzustellen, ob sie vom Physiotherapeuten behandelt werden kann und stimmt es, dass die GKV so was nicht bezahlt ?