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Krank gearbeitet wieder krank. Frage Krankengeld

Verfasst: 17.06.2018, 19:36
von Damidami
Hallo,
erbitte um Rat.

Habe bei meinem jetzigen AG 24 Krankheitstage mit 3 unterschiedlichen Diagnosen. Die letzte Krankschreibung war im März 18.

Nun bahnt sich leider etwas an und meine Frage wäre, wenn ich dann demnächst 30 Krankheitstage insgesamt hab, also 6 Wochen, übernimmt automatisch die Krankenkasse mit Krankengeldzahlung?
Es wäre erneut eine selbige Diagnose wie zuletzt und womöglich eine neue Diagnose hinzu. Dauer der Krankschreibung kann nicht abschätzen, jedoch bestimmt 15 Arbeitstage.

Danke über antworten. Derzeit kann ich nämlich kein Krankengeld gebrauchen!
Lg

Verfasst: 17.06.2018, 20:04
von Czauderna
Hallo ,
es sind 42 Tage. die der Arbeitgeber insgesamt Entgeltfortzahlung leisten muss. Allerdings muss er dies nur dann wenn die vorausgegangene Arbeitsunfähigkeit mit der folgenden im Zusammenhang steht und innerhalb von sechs Monaten eingetreten ist. Allerdings kann der Arbeitgeber das nicht wissen, deshalb machen die Arbeitgeber allgemein eine entsprechende Anfrage bei der Krankenkasse - bestätigt die Kasse den Zusammenhang, dann kann eine Anrechnung erfolgen. Du siehst, es kommt allein auf die Diagnose an, die der Arzt angibt und darauf, ob der Arbeitgeber die Kasse fragt - tut er dies nicht, muss er immer wieder erneut sechs Wochen zahlen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.06.2018, 20:20
von Damidami
Danke. Verstehe ned ganz..
Heißt also, wenn ich bald über 6 Wochen Krankgeschrieben bin der Arbeitgeber weiterhin Meinen lohn fortzahlt, weil ich unterschiedliche Diagnosen habe oder?

Verfasst: 17.06.2018, 20:28
von Czauderna
Damidami hat geschrieben:Danke. Verstehe ned ganz..
Heißt also, wenn ich bald über 6 Wochen Krankgeschrieben bin der Arbeitgeber weiterhin Meinen lohn fortzahlt, weil ich unterschiedliche Diagnosen habe oder?
Hallo,
ja, wenn Unterbrechungen vorliegen, also immer wieder gearbeitet und kein Zusammenhang besteht, beginnt die 6-Wochen-Frist von vorne - wenn unterschiedliche Diagnosen aber durchgehend Arbeitsunfähigkeit, dann nur einmal sechs Wochen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.06.2018, 21:01
von D-S-E
Wichtig ist, dass du alle AU's bei der Kasse eingereicht hast. Wenn dein Arbeitgeber nämlich die Kasse fragt, ob es eine Zusammenhang gibt, und die AU's liegen nicht vor, kommst du ganz schön in Erklärungsnot gegenüber dem Arbeitgeber.