Midijob - Rentner- nicht krankenversichert
Moderator: Czauderna
Midijob - Rentner- nicht krankenversichert
Hallo, folgendes Problem.
Eine Rentnerin, nicht krankenversichert (wg.fehlenden Vorversicherungszeiten), Grundsicherung im Alter+ Hilfe zur Gesundheit, geht einer Beschäftigung als Midijob nach. Ist Sie daher nicht pflichtversichert ? Laut den Lohnabrechnungen werden Beiträge abgezogen.
Vielen lieben Dank.
Eine Rentnerin, nicht krankenversichert (wg.fehlenden Vorversicherungszeiten), Grundsicherung im Alter+ Hilfe zur Gesundheit, geht einer Beschäftigung als Midijob nach. Ist Sie daher nicht pflichtversichert ? Laut den Lohnabrechnungen werden Beiträge abgezogen.
Vielen lieben Dank.
Hallo,
grundsätzlich wäre sie bei diesem Einkommen schon pflichtversichert, aber Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und und vor Beginn der Beschäftigung nicht in der GKV versichert waren (meist sind das Menschen welche in der PKV versichert waren), werden nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Ich kann mir vorstellen, dass seinerzeit entweder nicht geprüft wurde ob die Barmer sie wieder hätte versichern müssen oder aber eine entsprechende Prüfung ergab, dass es eben nicht ging und deshalb bekommt sie ja auch die Leistungen vom Sozialamt.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich wäre sie bei diesem Einkommen schon pflichtversichert, aber Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und und vor Beginn der Beschäftigung nicht in der GKV versichert waren (meist sind das Menschen welche in der PKV versichert waren), werden nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Ich kann mir vorstellen, dass seinerzeit entweder nicht geprüft wurde ob die Barmer sie wieder hätte versichern müssen oder aber eine entsprechende Prüfung ergab, dass es eben nicht ging und deshalb bekommt sie ja auch die Leistungen vom Sozialamt.
Gruss
Czauderna
Da muss ich einen Einwand äußern, denn im Gesetz heißt es (mit Hervorhebung von mir):
"Versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit" bezieht sich auf die Tatbestände in § 6 und § 8 SGB V, und zu diesen Tatbeständen gehört nicht der Bezug von Leistungen nach dem SGB XII. Auch selbständig (§ 5 Abs. 5) war die Dame offensichtlich nicht. M. E. müsste also Versicherungspflicht eingetreten sein, der Abzug der KV-Beiträge folglich korrekt sein.Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Hallo,
dann sollten wir doch mehr Informationen haben ehe wir weiter spekulieren.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Sozialamt Leistungen für Gesundheit übernimmt wenn gleichzeitig Krankenversicherungspflicht besteht und Beiträge an eine Krankenkasse abgeführt werden.
Von meiner Seite gäbe es da folgende Fragen :
1. Seit wann ist die Frau beschäftigt im Rahmen der Gleitzonenenregelung ?
2. Werden auf der Lohnabrechnung Sozialversicherungsbeiträge aufgeteilt nach Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Abzug des Kassenindividuellen Zusatzbeitrags ausgeführt ?
3. Wenn ja,wurde der Arbeitgeber schon dazu befragt ?
Was zwischen 2002 und 2007 war, wäre schon wichtig, denn theoretisch könnte gernau dort der Grund liegen - den Pichilemu hervorgehoben hat - Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Gruss
Czauderna
dann sollten wir doch mehr Informationen haben ehe wir weiter spekulieren.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein Sozialamt Leistungen für Gesundheit übernimmt wenn gleichzeitig Krankenversicherungspflicht besteht und Beiträge an eine Krankenkasse abgeführt werden.
Von meiner Seite gäbe es da folgende Fragen :
1. Seit wann ist die Frau beschäftigt im Rahmen der Gleitzonenenregelung ?
2. Werden auf der Lohnabrechnung Sozialversicherungsbeiträge aufgeteilt nach Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Abzug des Kassenindividuellen Zusatzbeitrags ausgeführt ?
3. Wenn ja,wurde der Arbeitgeber schon dazu befragt ?
Was zwischen 2002 und 2007 war, wäre schon wichtig, denn theoretisch könnte gernau dort der Grund liegen - den Pichilemu hervorgehoben hat - Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Gruss
Czauderna