Entlastungebetrag nach § 45 SGX XI bei Pflegegrad 1
Verfasst: 05.06.2018, 17:07
Hallo,
vielleicht kann mir jemand Helfen, meine Oma hatte einen Schlaganfall und danach noch 2 Stürze in der Reha, seitdem hat Sie den Pflegegrad 1, der Widersprich zu einen höheren Pflegegrad läuft, darum geht es aber nicht.
Ich fahre meine Oma ua. zum Arzt, zum Frisör, zur Veranstaltung am Kulturellen Lenben usw.
Vom Januar bis Mai 2018 kamen so Bezinkosten in Höhe von 345 EUR zusammen.
Daher stelle meine Oma den Antrag auf Auszahlung des Enlatungsbetrages, der Antrag wurde jetzt abgelehnt.
Zur Begründung heiß es:
Dafür wurde das Benzin ja aufgebracht um solche Aktivitäten machen so können, habe jeden einzelnen Betrag mit einer Quittung nachgewiesen.
Besteht denn eine Chance das Geld erstattet zu bekommen, oder kann dies wirklich nur ein Pflegedienst abrufen?
Die meisten anderen Sachen, die noch abrechnet werden können, wie z.B. die Hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen wir auch, kann denn der Entlastungsbeitrag auch an die Pflegeperson ausgezahlt werden?
vielleicht kann mir jemand Helfen, meine Oma hatte einen Schlaganfall und danach noch 2 Stürze in der Reha, seitdem hat Sie den Pflegegrad 1, der Widersprich zu einen höheren Pflegegrad läuft, darum geht es aber nicht.
Ich fahre meine Oma ua. zum Arzt, zum Frisör, zur Veranstaltung am Kulturellen Lenben usw.
Vom Januar bis Mai 2018 kamen so Bezinkosten in Höhe von 345 EUR zusammen.
Daher stelle meine Oma den Antrag auf Auszahlung des Enlatungsbetrages, der Antrag wurde jetzt abgelehnt.
Zur Begründung heiß es:
Dabei war eine Anlage, was u.a. abgerechnet werden kann, so z.B. die Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten, Begleiten bei Ausflügen, Begleitung beim Einkaufen und Begleitung zu Veranstaltungen.Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in Ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung Ihres Alltages.
Dafür wurde das Benzin ja aufgebracht um solche Aktivitäten machen so können, habe jeden einzelnen Betrag mit einer Quittung nachgewiesen.
Besteht denn eine Chance das Geld erstattet zu bekommen, oder kann dies wirklich nur ein Pflegedienst abrufen?
Die meisten anderen Sachen, die noch abrechnet werden können, wie z.B. die Hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen wir auch, kann denn der Entlastungsbeitrag auch an die Pflegeperson ausgezahlt werden?