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Dürfen KK oder PKV bestehende Krankheiten nicht versichern?
Verfasst: 04.06.2018, 18:25
von Bartola
Lebe schon mehrere Jahre im Ausland und bin NICHT mehr in Deutschland krankenversichert. Hier habe ich ein Privatversicherung im Lande, aber die gilt nur für dies Land.
Frage: habe mehrere Krankeiten schon gelitten und weiss nicht, ob die gesetzliche und die private Versicherungen in Deutschland wie hier vorgehen, dass wenn man irgendeine Krankheit, OP oder ähliches gelitten hat, diese bei einem neuem Bezug von einer neuen Versicherung zu 99% NICHT anderkannt werden. D.h. dass irgendwelche Kosten die auf Grund von einer preexistenten Krankheit aufkommen, werden von der neuen Versicherung NICHT angenommen. Wäre das auch der Fall ind D, wenn ich meine preexistenten Krankheiten anmelden müsste?
Verfasst: 04.06.2018, 19:50
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
für die gesetzliche Krankenversicherung gilt, dass es keine Leistungskürzung oder gar Leistungsverweigerung aufgrund bei Beginn der Versicherung bestehender Erkrankungen. Es zählt einzig und allein die Berechtigung oder auch Pflicht zur Versicherung. Bei Privatkrankenversicherungen kann das schon anders aussehen, aber da haben wir auch Experten hier.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.06.2018, 23:20
von Bartola
Danke fürs Willkommen, sowie die Antwort. Bin dann auch auf die Experten fuer PKK gespannt, was diese beitragen können.
Verfasst: 09.06.2018, 19:49
von RHW
Hallo Bartola,
bestand zuletzt in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung?
Wenn ja, was ist am Tag der dauerhaften Wieder-Einreise nach Deutschland beruflich geplant bzw. wie wird dann der Lebensunterhalt bestritten?
Bei den privaten Krankenversicherungen in Deutschland gibt es (fast?) immer Gesundheitsfragen, bei denen Krankheiten in den letzten X Jahren anzugeben sind.
Das Versicherungsunternehmen entscheidet dann aufgrund des voraussichtlichen Kostenrisikos, ob der Versicherungsantrag:
- normal akzeptiert wird
- nur mit Erhebung einen Risikozuschlags akzeptiert wird
- nur mit dem Ausschluss bestimmter Krankheiten und deren Folgen akzeptiert wird (Leistungsausschluss)
oder
- komplett abgelehnt wird
Ggf. spielt auch die finanzielle Bonität (Schufa-Auskunft oder Ähnliches) eine Rolle. Das Versicherungsunternehmen kann auch für unterschiedliche Tarife unterschiedliche Entscheidungen treffen. Oft wird im Versicherungsantrag auch nach den Entscheidungen anderer Unternehmen gefragt. Wenn eine Versicherung abgelehnt hat, schließen sich die meisten anderen dieser Entscheidung dann an.
Jedes private Versicherungsunternehmen muss Versicherungsanträge für den Basistarif akzeptieren. Der Monatsbeitrag liegt dann bei ca. 800 Euro monatlich. Es kann dann aber Probleme geben, behandlungsbereite Ärzte bzw. Zahnärzte zu finden.
Gruß
RHW
Verfasst: 10.06.2018, 03:21
von Bartola
Dank für die ausführliche Antwort RHW.
Verstanden habe ich nur dieses nicht:
"Jedes private Versicherungsunternehmen muss Versicherungsanträge für den Basistarif akzeptieren. Der Monatsbeitrag liegt dann bei ca. 800 Euro monatlich. Es kann dann aber Probleme geben, behandlungsbereite Ärzte bzw. Zahnärzte zu finden".
Die c.a 800 Euro sind das Gehalt von dem die Privatkasse dann ausgeht um den Monatsbeitrag festzustellen? Oder...?
Gruss
Bartola
Verfasst: 10.06.2018, 10:11
von Czauderna
Hallo,
Die Einkommensverhaeltnisse spielten, zumindest in der Vergangenheit, bei der PKV keine Rolle, nur das Alter und früher sogar auch das Geschlecht. Ich meine, das hat sich auch im Zusammenhang mit dem Basis-Tarif nicht geändert, lasse ich da aber gerne von einem PKV-Experten korrigieren.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 10.06.2018, 10:34
von RHW
Hallo Bartola,
Kurzantwort:
Die ca. 800 Euro sind der gesamte monatliche Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung (nicht die Einnahme, von der die Beiträge berechnet werden)
Ausführliche Antwort:
der Gesetzgeber hat die privaten Krankenversicherungen verpflichtet, für den Basistarif nicht mehr als den Höchstbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen zu berechnen. Die Privatversicherungen haben sich (fast?) alle entschieden, diesen Höchstbeitrag von ca. 700 Euro (+Pflegeversicherung) zu berechnen. Das Einkommen ist der Privatversicherung egal (wenn der Versicherungsantrag akzeptiert wurde). Der Gesetzgeber sieht eine Ausnahme vor: Wer Sozialhilfe, Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II bezieht, kann bei der Privatversicherung gegen Nachweis des Sozialleistungsbezugs eine Beitragsermäßigung auf 50% beantragen.
https://www.finanztip.de/pkv/pkv-basistarif/
https://dejure.org/gesetze/VAG/152.html