Frage zur Chroniker-Regelung
Verfasst: 31.05.2018, 23:18
Jetzt muss ich mal fragen und hoffe, hier auf Erfahrung zu stoßen.
Es steht die (hoffentlich) Bewilligung von Soziotherapie nach einer gescheiterten teilstationären Behandlung an. Die Soziotherapie ist als solche zuzahlungspflichtig.
Unter welchen Bedingungen greift nun die Chroniker-Regelung und damit die geringere Zuzahlungsgrenze von 1 %? Es heißt, dass "eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich ist". Ist das bei Soziotherapie gegeben? Oder bleibt es für mich weiter bei den 2 %?
Es steht die (hoffentlich) Bewilligung von Soziotherapie nach einer gescheiterten teilstationären Behandlung an. Die Soziotherapie ist als solche zuzahlungspflichtig.
Unter welchen Bedingungen greift nun die Chroniker-Regelung und damit die geringere Zuzahlungsgrenze von 1 %? Es heißt, dass "eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich ist". Ist das bei Soziotherapie gegeben? Oder bleibt es für mich weiter bei den 2 %?