Voruntersuchung vor OP Übernachtung im KH
Verfasst: 29.05.2018, 13:50
Hallo zusammen!
wie die Überschrift schon sagt, suche ich Infos zu dem Thema:
Voruntersuchung vor OP, Übernachtung im KH
Meine Frau muss in 2 Wochen ins KH, geschätzter Aufenthalt 2-3 Tage.
Allerdings will das KH am Tag vor der OP noch ein Gespräch/Untersuchung wasauchimmer machen.
Dummerweise ist das KH knapp 2 Autostunden entfernt (einfach). Am OP-Tag soll sie schon um 5.30 in der Klinik sein.
Abgesehen von der körperlichen Belastung, wenn man nachts um 2.30 aufstehen soll, inkl. dem Stress bei der Autofahrt und um diese Strecke an zwei aufeinander folgenden Tagen zu fahren, wäre eine Übernachtung doch im KH doch mehr als sinnvoll.
Eine Pension udgl. fällt flach, da wir nur ein Auto haben. Also muss ich sie hin- und zurück fahren. Dafür muss ich dann insgesamt 3 Tage Urlaub nehmen, denn ich bekomme wohl deshalb keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Das KH meint, dass eine Übernachtung nur dann möglich sei, wenn die Krankenkasse eine schriftliche Genehmigung erteilt. Die OP selbst ist nicht dringlich.
Gibt es irgendeine Verordnung, oder Gesetz, dass dies ermöglicht bzw. verhindert?
Wird dem Patienten heutzutage so etwas wirklich immer zugemutet?
Ich kenne das aus meiner Jugendzeit anders. Da ging man am Vortag ins KH, der Narkosearzt kam, ev. wurde noch etwas besprochen und am nächsten Tag ging es zur OP.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass dies genehmigt wird?
§ 115a SGB V, Absatz 1, Satz 3
"Das Krankenhaus kann die Behandlung nach Satz 1 auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen."
Kann man darauf pochen, dass dies durch einen ortsansässigen Arzt gemacht werden kann?
Zudem ist der Absatz 1
"Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln"
auch eine "Kann"-Regelung. Unter welcher Voraussetzung wird es denn gestattet?
Und, werden die Fahrtkosten erstattet?
Ich bedanke mich für jeden hilfreichen Hinweis!
wie die Überschrift schon sagt, suche ich Infos zu dem Thema:
Voruntersuchung vor OP, Übernachtung im KH
Meine Frau muss in 2 Wochen ins KH, geschätzter Aufenthalt 2-3 Tage.
Allerdings will das KH am Tag vor der OP noch ein Gespräch/Untersuchung wasauchimmer machen.
Dummerweise ist das KH knapp 2 Autostunden entfernt (einfach). Am OP-Tag soll sie schon um 5.30 in der Klinik sein.
Abgesehen von der körperlichen Belastung, wenn man nachts um 2.30 aufstehen soll, inkl. dem Stress bei der Autofahrt und um diese Strecke an zwei aufeinander folgenden Tagen zu fahren, wäre eine Übernachtung doch im KH doch mehr als sinnvoll.
Eine Pension udgl. fällt flach, da wir nur ein Auto haben. Also muss ich sie hin- und zurück fahren. Dafür muss ich dann insgesamt 3 Tage Urlaub nehmen, denn ich bekomme wohl deshalb keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Das KH meint, dass eine Übernachtung nur dann möglich sei, wenn die Krankenkasse eine schriftliche Genehmigung erteilt. Die OP selbst ist nicht dringlich.
Gibt es irgendeine Verordnung, oder Gesetz, dass dies ermöglicht bzw. verhindert?
Wird dem Patienten heutzutage so etwas wirklich immer zugemutet?
Ich kenne das aus meiner Jugendzeit anders. Da ging man am Vortag ins KH, der Narkosearzt kam, ev. wurde noch etwas besprochen und am nächsten Tag ging es zur OP.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass dies genehmigt wird?
§ 115a SGB V, Absatz 1, Satz 3
"Das Krankenhaus kann die Behandlung nach Satz 1 auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen."
Kann man darauf pochen, dass dies durch einen ortsansässigen Arzt gemacht werden kann?
Zudem ist der Absatz 1
"Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln"
auch eine "Kann"-Regelung. Unter welcher Voraussetzung wird es denn gestattet?
Und, werden die Fahrtkosten erstattet?
Ich bedanke mich für jeden hilfreichen Hinweis!