Seite 1 von 6
MDK schreibt gesund
Verfasst: 28.05.2018, 12:28
von babyborn1122
Person A ist seit Juni 2017 krankgeschrieben wegen starken rückenproblemen im Dezember 2017 ist noch eine Depressive-phase dazugekommen die auch auf der AU Bescheinigung auftaucht.
Person A ist seit bekannt werden bei seinem Hausarzt gewesen und hat den weiterführend Ärzte Aufenthalte selber organisiert. da in der Umgebung recht lange Wartezeit bei Termin besteht ist Person A auf eignen Plan mit Ansprache des Hausarzt zu den entsprechenden ärtzten und Schmerzkliniken in den Großstädten gefahren und dort vorständig geworden.
Person A hat Ende Juni 2018 einen OP-Termin und trotzdem ein schreiben der KK bekommen das er nach Ansicht des MDK ab ANFANG Juni durch den positiven Behandlungsverlauf Als wieder Arbeitsfähig gilt und sein Krankengeld eingestellt wird.
Kam es ggf. zu Probleme da der Hausarzt keine Therapie etc. Angeordnet hat in der kompletten AU?
MfG
Verfasst: 28.05.2018, 12:57
von D-S-E
Hallo,
dann hat der MDK aber nichts von dem OP-Termin gewusst. Der MDK würde eine solche Stellungnahme nicht abgeben, wenn eine OP geplant ist! Habt ihr der Krankenkasse davon nichts gesagt?
Natürlich besteht keine Verpflichtung, der Kasse so etwas mitzuteilen. Aber so etwas wäre dann nicht passiert.
Widerpruch einlegen mit Hinweis auf laufende Behandlung und OP mit Angabe/Nachweis des OP-Termins. Um erneute Prüfung durch den MDK bitten.
Viele Grüße
D-S-E
Verfasst: 28.05.2018, 14:03
von babyborn1122
Ich stand ständig mit dem Sachbearbeiter im Gespräch... in der letzten Mail habe ich nochmal auf den Termin am Ende des Monats hingewiesen. Also transparenter kann man nicht mit der KK zusammenarbeiten.
Habe denen das auch am Telefon gesagt aber die sind zum Entschluss gekommen das ich fit bin. Als ich nach dem Gutachten gefragt habe sagen sie mir das sich das nur der Arzt ansehen darf und ich als Patient keine Einsicht in mein eigenes Gutachten habe.
Auf die Frage wie ich mich verhalten soll sagte die mir entweder arbeiten oder sie klären das mit ihrem Arzt wie es weiter geht aber wenn dabei eine erneute AU rauskommen sollte ist die ab fen 1.6 nicjt mehr gültig und wird aberkannt.
Bin wirklich sehr verwirrt war beim Sozialverband und habe heute Einspruch eingelegt und mir vom Doc ein Attest zur AU geholt u d das ein 2. Begutachtung nötig ist
Verfasst: 28.05.2018, 14:07
von babyborn1122
Das Problem ist auch das meine KK Partner meines Arbeitgebers ist und die sich ein System teilen ab dem 1.6 wird da weder krank noch entschuldigt sondern unentschuldigt fehlen.
Ich weiß garnicht was ich da sagen soll das ich grade im schweben Verfahren bin und bitte Urlaub brauche? Hatte grade schon mal fragen lassen so einen Fall hatte noch keiner nicht mal die betriebsrätin
Das das Geld fehlt ist eine Sache aber mir ist sehr wichtig das es beim AG keine Problem oder Lücken gibt
immer wieder dasselbe !
Verfasst: 29.05.2018, 10:45
von Anton Butz
Hallo bb,
mit dem Sozialverband Widerspruch einlegen lassen ist o. K. – aber nicht ausreichend,
auch nicht mit einem Attest und dem Hinweis, dass eine zweite Begutachtung nötig ist.
In deinem Dilemma solltest du mehr Initiative entwickeln, (aber) du bist da kein Einzelfall
http://www.krankenkassenforum.de/-vp88572.html#88572
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 29.05.2018, 13:07
von babyborn1122
Also der sovd hat den Wiederspruch gemacht und noch eine Attest vom Arzt das der patentiert seit Monaten chronische Schmerzen hat und weiterhin krank ist. Ein zweitgutacjten wäre erforderlich.
Der Arzt selber schreibt mir nichts mehr da er will das der MDK/bkk auf ihn zukommt die sollen ihm ein fragen Katalog oder sonst was schicken er füllt das alles aus. Aber bei so schwammigen Geschichten ist er raus.
Habe jetzt parallel noch mal ein Attest das ich mich in psychischer Behandlung befinden wegen eines schmerzyndrom. Und von neurologen noch eins mit der Migräne und den starken Schmerzen.
Mehr konnte ich nicht bekommen.
Verfasst: 29.05.2018, 13:41
von Czauderna
Hallo,
wurden da tatsächlich chronische Schmerzen attestiert ?. Das ist nach meiner Erfahrung aber u.U. nicht so gut, denn chronische Zustände (Erkrankungen) sind Dauerzustände und führen eher hin zur Erwerbsminderung, dienen aber selten als Basis für eine AU-Verlängerung und Fortbestehen der selben. Ich will da nicht zu schwarz malen, aber das könnte kein so ein guter Gedanke vom Arzt gewesen sein - aber vielleicht geht es ja gut.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.05.2018, 14:27
von babyborn1122
Das Problem ist einfach das mein Hausarzt sagt wenn die was wollen sollen die mir einen Brief oder Papiere anfordern mehr wird er nicht machen.
Habe jetzt noch meinen OP Termin mir der stationären Aufnahme angefordert.
Aber mehr weiß ich jetzt auch leider nicjt mehr. Ggf. Zum Sozialgericht und eil-Verfahren auf Zahlung des Krankengeldes.
?
Besten Gruß
Verfasst: 29.05.2018, 19:43
von Anton Butz
Darf ich mal zusammenfassend fragen:
1. Du bist in Behandlung beim
- Hausarzt
- Psychotherapeuten
- Neurologen?
2. Trotz Haus- und Facharzt-Behandlung mit persönlichen
Kontakten sowie bescheinigter AU ist der MDK ohne persönliche
Untersuchung entgegen den Einschätzungen deiner Ärzte der
Meinung, dass er die AU bezweifeln – oder gar verneinen? –
kann / darf?
3. Der SoVD hat Widerspruch eingelegt, ohne die Anfrage deiner
Krankenkasse beim MDK und dessen Antwort zu kennen? Hat er die
Unterlagen für die Begründung angefordert oder ist auch die Begrün-
dung des Widerspruchs in Unkenntnis dieser relevanten Unterlagen
erfolgt?
4. Weißt du, ob die Krankenkasse den MDK über die OP Ende Juni
informierte?
5. Dein Arzt spricht von „schwammigen Geschichten“: meint er
damit seine bisherigen AU-Bescheinigungen oder die gegenteilige
Beurteilung durch den MDK?
6. Was meint denn der SoVD, wie das ab Anfang Juni weitergehen
könnte?
7. Hast du schon mal was von "nichtförmlichen Rechtsbehelfen"
gehört - Beschwerden, Petitionen? Welche Behörde übt die
Rechtsaufsicht über deine Krankenkasse aus?
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 30.05.2018, 14:08
von babyborn1122
Zu 1. Hausarzt,Orthopäde,Neuro und psycho
2.Genau die bescheinigte AU kommt aber immer vom Hausarzt der dann die Berichte der Fachärzte erhält.
3. Der sovd hat eine Einspruch gegen das gesundscjreiben der MDK eingelegt und die Akte angefordert und mit mir einen Wiederspruch Erklärungs Termin festgelegt.
4.das weiß ich nicht mit meinem Bearbeiter habe ich Anfang Mai gesprochen und ihm mein Termin am 8.Mai wie vereinbart zukommen lassen.Mein Sachbearbeiter ist Nun aber aus dem.unteenehmen ausgetreten. Leider brachte auch ein Gespräch mir dem Leiter nichts.
5. Er wollte das erste Attest nur mit Mühe schreiben bei zweiten war es ihm zu doof als ich ihm sagte was die rechtsberatung mir mitgeteilt hatte. Ich soll den schöne Grüße ausrichten wenn die was wollen sollen die sich melden er schreibt nichts mehr. Schade weil ich der Leidtragende bin und hin und her muss
6.Es gebe 2 Möglichkeiten entweder mich beim Sozialamt/ Arbeitsamt melden oder zum Sozialgericht das Geld per ein Verfahren einklaagen. Ansonsten meine AU weiterhin abgeben.
7. Wäre ich nicht abgeneigt aber hatte noch keine Zeit drüber nachzudenken bin nur am rennen..wo kann man sehen welche Behörde was ausübt bin bei der Audi bkk.
Werde jetzt noch zur Gewerkschafft zur Rechtsberatung und das ganze da auch noch mal vortragen. Mir ist wichtig das der AG da safe ist und es keine Problem gibt. Habe ebenfalls überlegt die Kasse zu wechseln hab 0 Vertrauen mehr in die. nach meiner OP brauche ich Ruhe und will nicht wieder nach 1 Monat gesund geschrieben werden
Gruß und danke
M
Verfasst: 30.05.2018, 16:09
von Anton Butz
Hallo bb,
fangen wir zunächst mal hinten an:
Die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen ergibt sich aus dem Impressum.
Für die Audi BKK ist das Bundesversicherungsamt in Bonn zuständig
https://www.audibkk.de/impressum/
Vor einer Beschwerde dort sollte der Dienstweg vom Sachbearbeiter über den
Teamleiter bis hin zum Vorstand
https://www.audibkk.de/ueber-uns/vorstand/
und zum Verwaltungsrat
https://www.audibkk.de/ueber-uns/verwaltungsrat/
ausgeschöpft sein.
Ich selbst würde zudem den Pressesprecher Philipp Drinkut zur Diskussion hier
einladen:
https://www.audibkk.de/ueber-uns/presse/. Ob er wohl erklären kann,
wieso die Audi BKK in diesem speziellen Fall der MDK-Beurteilung aufgrund einer
Ferndiagnose folgt? Wärst du damit einverstanden?
Die Krankenkasse brauchst du deswegen nicht zu wechseln, denn andere sind in
diesem Punkt wohl auch kaum besser. Das Problem liegt letztlich beim MDK; das
hatten wir hier und in anderen Foren schon häufig. Deswegen würde ich auch
zur Beschwerde beim Medizinischen Dienst deines Bundeslandes raten.
Näheres findest du hier (rechts)
http://www.mdk.de/index.htm oder hier
(unten rechts)
https://www.mds-ev.de/ Hast du dazu eine nähere Info?
Wie lange ist deine jetzige AU denn ausgestellt, bzw. wann genau soll
das Krankengeld lt. Bescheid der Audi BKK enden?
Weiters später - schaun mer mal.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 30.05.2018, 19:36
von babyborn1122
Hallo ja klar wäre damit einverstanden
Ich Habe den Brief am 25.5 erhalten ab 31.5 endet mein Anspruch und ab 1.6 bin ich laut MDK Arbeitsfähig durch meinen "seher positiven Behandlungsverlauf"
Meine aktuelle AU läuft bis zum Freitag den 15. Ab Montag bin ich dann stationär in der Klinik aufgenommen und laut bkk Leitung würde sie dann die 15 Tage wieder Krankengeld zahlen
Es handelt sich um den MDK/bkk in Niedersachsen
Verfasst: 30.05.2018, 19:58
von Czauderna
Hallo Anton,
I
ch selbst würde zudem den Pressesprecher Philipp Drinkut zur Diskussion hier
einladen: https://www.audibkk.de/ueber-uns/presse/. Ob er wohl erklären kann,
wieso die Audi BKK in diesem speziellen Fall der MDK-Beurteilung aufgrund einer
Ferndiagnose folgt? Wärst du damit einverstanden?
klar, dass da Einverständnis vorliegt, aber ich sehe das etwas anders - du weißt schon, dass es dazu sowieso nicht kommt (Diskussion mit einem Pressesprecher über einen konkreten Fall mit anonymen Usern in einem Internet-Forum ???) und außerdem, für Grundsatzdiskussionen haben wir doch einen Bereich für dich - schreib doch da deine "Einladung".
Gruss
Guenter
Verfasst: 30.05.2018, 20:36
von broemmel
Und das hat er doch schon x-mal versucht und nie ist es dazu gekommen (was ihm alle vorher gesagt haben)
Also nur als Tip an babyborn...
Im übrigen hört sich Dein Arzt danach an als hätte er keine Argumente, um die AU zu rechtfertigen.
Aber ich bin raus. Lass Dich am Nasenring zum Gericht führen
Verfasst: 30.05.2018, 20:49
von babyborn1122
Ich steh selber komplett auf dem Schlauch. Die Kk/MDK sagte mir das sie neue Befunde brauch um den Fall noch mal aufzurollen. Als ich sagte das ich 20 Tage vor meiner OP stehe was denn jetzt für neue Befunde auftauchen sollen konnte mir keiner eine Antwort geben.
Vielleicht hat es mein Hausarzt auch einfach vergeigt aber auch wenn von dem kann ich auf eignen Faust wenig Hilfe erwarten.