Beitragsrückzahlung trotz Verschulden seitens GKV?
Verfasst: 27.05.2018, 03:56
Hallo,
ich finde im Internet nirgendwo etwas zu einem solchen Fall.
Möglicherweise kann mir hier ja jemand Genaueres schreiben...
Folgender Fall:
Letzten Oktober wurde ich Student. Davor war ich über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Ich habe noch vor Beginn des Studiums einen Antrag für die freiwillige Versicherung und eine Studienbescheinigung eingereicht (Bestätigung liegt vor).
Nun begab es sich jedoch, dass meine KV danach nichts mehr von sich hören lies. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, ich sei noch immer als arbeitssuchend gemeldet.
Die AfA schickte mir aber mehrmals einen Nachweis, dass sie mich abgemeldet hatten.
Nach mehrmaligem Kontakt mit der KV und deren Unfähigkeit ,den Fehler in ihrem System zu beheben, habe ich noch ein Einschreiben verfasst, um sie ein letztes mal darauf hinzuweisen, dass ich Student bin.
Im März rief mich dann eine Sachbearbeiterin an wegen des Bonusprogramms (zwinker). Beileufig fragte sie, ob denn noch was zu klären sei.
Auf den Sachverhalt ging sie nie konkrekt ein. Man merkte ihr an, dass sie wusste, dass irgendjemand dort Mist gebaut hatte.
Letztlich wollte sie von mir, dass ich nochmals einen Antrag rückwirkend ab Oktober stelle.
Habe ich aber nicht gemacht. Ich habe lediglich einen erneuten Antrag ab April gestellt.
Über eine Hotline habe ich einen Anwalt kontaktiert. Dieser meinte, ich müsse die Beiträge auch nicht zurückzahlen.
Allerdings war er nicht in der Lage (werde so eine Hotline nie wieder anrufen) mir ein Urteil oder einen Paragraphen zu nennen.
Ich wäre sehr froh, wenn sich hier jemand so gut mit der Materie auskennt, dass er mir Rechtsquellen hierzu nennen kann.
Ganz viel Dank im Voraus
ich finde im Internet nirgendwo etwas zu einem solchen Fall.
Möglicherweise kann mir hier ja jemand Genaueres schreiben...
Folgender Fall:
Letzten Oktober wurde ich Student. Davor war ich über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Ich habe noch vor Beginn des Studiums einen Antrag für die freiwillige Versicherung und eine Studienbescheinigung eingereicht (Bestätigung liegt vor).
Nun begab es sich jedoch, dass meine KV danach nichts mehr von sich hören lies. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, ich sei noch immer als arbeitssuchend gemeldet.
Die AfA schickte mir aber mehrmals einen Nachweis, dass sie mich abgemeldet hatten.
Nach mehrmaligem Kontakt mit der KV und deren Unfähigkeit ,den Fehler in ihrem System zu beheben, habe ich noch ein Einschreiben verfasst, um sie ein letztes mal darauf hinzuweisen, dass ich Student bin.
Im März rief mich dann eine Sachbearbeiterin an wegen des Bonusprogramms (zwinker). Beileufig fragte sie, ob denn noch was zu klären sei.
Auf den Sachverhalt ging sie nie konkrekt ein. Man merkte ihr an, dass sie wusste, dass irgendjemand dort Mist gebaut hatte.
Letztlich wollte sie von mir, dass ich nochmals einen Antrag rückwirkend ab Oktober stelle.
Habe ich aber nicht gemacht. Ich habe lediglich einen erneuten Antrag ab April gestellt.
Über eine Hotline habe ich einen Anwalt kontaktiert. Dieser meinte, ich müsse die Beiträge auch nicht zurückzahlen.
Allerdings war er nicht in der Lage (werde so eine Hotline nie wieder anrufen) mir ein Urteil oder einen Paragraphen zu nennen.
Ich wäre sehr froh, wenn sich hier jemand so gut mit der Materie auskennt, dass er mir Rechtsquellen hierzu nennen kann.
Ganz viel Dank im Voraus