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KVdR Mitgliedsbescheinigungen GKV

Verfasst: 26.05.2018, 17:57
von leonardo
Hallo,
ich beschäftige mich gerade mit der KVdR.
Von meiner derzeitigen GKV habe ich die Antragsformulare zum Nachweis meiner Versicherungszeiten in der GKV erhalten.
Ich soll die Anschrift der GKV eintragen in der ich zuvor war, es gibt nur ein Feld für eine Kasse.
Ich habe aber oft die GKV gewechselt, mindestens 5 mal in meinem Berufsleben und manche existieren gar nicht mehr.
Wie bekomme ich jetzt die alten Adressen dieser GKVen, die nicht mehr existieren heraus ?
Gibt es eine übergeordnete Stelle, die mir das sagen kann ?
Ich weiß auch nicht mehr, von wann bis wann ich bei denen jeweils versichert war.
Ich war jetzt bei unserer BKK auf dem Betriebsgelände, bei der ich von 2001 bis 2008 Mitglied war, weil ich eine Mitgliedsbescheinigung will.
Zeiten von 2003 bis 2008 haben sie mir bescheinigt, aber davor hatten die einen anderen Namen und die Zeit von 2001 bis 2002 können sie mir daher schon nicht mehr bescheinigen, weil nicht bei Ihnen im System.
Die Frau meinte dann noch, wenn meine jetzige GKV sich dann bei ihnen meldet, dann klappt das schon irgendwie mit den Zeiten ?
Ja aber wie, wenn das nicht mal in ihrem System ist ?
Daher nochmal, gibt es eine übergeordnete Stelle, die mir da helfen kann ?
Ich will mich da nicht auf irgendwelche Zufälle verlassen und das selbst in die Hand nehmen, nicht das ich womöglich nicht in die KVdR rein komme.
Daher will ich von allen eine Mitgliedsbescheinigung haben, mit den Zeiten.
Sind die denn nicht dazu verpflichtet mir das zu geben, wenn ich das will ?

Verfasst: 26.05.2018, 22:43
von Czauderna
Hallo,
viele Krankenkasse wurden nicht einfach aufgelöst sondern sind mit anderen Kassen fusioniert. Wenn man die Namen der alten Kassen wüsste, z.B. BKK-XYZ in Musterhausen, dann könnte man ggf. recherchieren und fündig werden. Versicherungszeiten werden 30 Jahre aufgehoben. Was sagt denn der Versicherungsverlauf der Rentenversicherung, da könnte man auch evtl. Erkenntnisse über Versicherungszeiten und Krankenkassen finden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.05.2018, 13:27
von leonardo
Hallo, Danke für die Antwort.
30 Jahre zur Aufbewahrung verpflichtet, das ist doch schon mal eine Ansage.
Sind die Krankenkassen denn dazu verpflichtet, mir Auskunft über länger zurückliegende Zeiten zu geben, wenn ich das möchte ?

Verfasst: 28.05.2018, 14:07
von broemmel
leonardo hat geschrieben:Hallo, Danke für die Antwort.
30 Jahre zur Aufbewahrung verpflichtet, das ist doch schon mal eine Ansage.
Sind die Krankenkassen denn dazu verpflichtet, mir Auskunft über länger zurückliegende Zeiten zu geben, wenn ich das möchte ?
Ja natürlich
Manchmal müssen die Kassen jemanden suchen der Zugriff auf alte Daten hat

Verfasst: 28.05.2018, 14:28
von leonardo
Danke, dann werde ich jetzt nochmals bei der BKK vorbei gehen.
Bei denen war das nur eine Namensänderung vor einigen Jahren.
Wollen meine Mitgliedszeiten aber nicht rausrücken, weil nicht im jetzigen System gespeichert.

Gibt es noch irgendwo einen Gesetzestext, den ich ihnen vorlegen kann, dass sie verpflichtet sind mich zu informieren ?
Auskunftspflicht ?
Irgend ein Sozialagesetz ?

Verfasst: 28.05.2018, 14:42
von Czauderna
Hallo,
spontan fällt mit dazu nur das ein - http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/83.html
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.05.2018, 15:56
von broemmel
Die sollen mal in den Keller schauen oder die Akten sind auf Mikrofilm.

Nur weil die nicht im System ist.... Dumme Ausrede

Verfasst: 01.06.2018, 21:30
von leonardo
Nachdem ich noch mal dort war, habe ich die Zeiten nun bescheinigt bekommen.
Anscheinend waren die tatsächlich im Keller vergraben.
Danke für Eure Hilfe, manchmal muß man wirklich massiv hinterher sein, sonst wird man einfach abgebügelt.