Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend vom Finanzamt???
Verfasst: 24.05.2018, 10:13
Hallo zusammen,
ich habe einen etwas merkwürdig gearteten Fall bezüglich einer sog. Einnahmenanfrage der TK. Vor kurzem bekam ich ein Schreiben, in dem ich gebeten wurde meinen Steuerbescheid für 2015 einzureichen. Damals war ich vorrübergehend als Selbstständiger versichert, allerdings nur für drei Monate. Davor und danach war ich freiwillig versichert. Zur genauen Berechnung meiner Beitragssätze für das Jahr sei das notwendig, da die Beiträge damals nur „geschätzt“ waren, so der sinngemäße Wortlaut…
Da ich 2015 unter dem Grundfreibetrag geblieben bin, habe ich damals keine Steuererklärung eingereicht. Die TK verlangte im gestern eingegangenen Schreiben daraufhin eine Nichtveranlagungsbescheinigung für 2015. Drei ganz blöde Fragen habe ich jetzt:
*Weshalb muss man eine NVb beantragen, wenn man neben fehlendem Arbeitseinkommen auch keine Zinserträge aus (nicht vorhandenem) Kapital erzielt hat? Ich habe damals aus diesem Grund logischerweise keine beantragt…
*Kann eine NVb überhaupt so weit rückwirkend ausgestellt werden? Falls ja
*Bei welchem Finanzamt stelle ich einen solchen Antrag, wenn ich 2016 in ein anderes Bundesland umgezogen bin?
Um die Geschichte abzuschließen: Nach Ende des Projektes, in dessen Rahmen meine Selbstständigkeit stattfand, habe ich von den Ersparnissen leben können (da mietfrei), bis ich Anfang 2016 meine aktuelle Festanstellung bekam. Über die Änderungen meiner jeweiligen Einkommenssituation hatte ich die TK stets zeitnah informiert und auch die entsprechenden Bestätigungen über die Höhe meines freiwilligen Beitrages schriftlich erhalten. Ach ja, die Einnahmen aus der Selbstständigkeit habe ich bereits nachgewiesen, indem ich Kopien der Rechnungen vom damaligen Auftraggeber zum Antwortschreiben beigelegt habe.
Geht es der TK jetzt also um genau diese Übergangszeit zwischen Ende Selbstständigkeit und Beginn Festanstellung? Was passiert wenn keine NV-Bescheinigung nachreichbar ist?
ich habe einen etwas merkwürdig gearteten Fall bezüglich einer sog. Einnahmenanfrage der TK. Vor kurzem bekam ich ein Schreiben, in dem ich gebeten wurde meinen Steuerbescheid für 2015 einzureichen. Damals war ich vorrübergehend als Selbstständiger versichert, allerdings nur für drei Monate. Davor und danach war ich freiwillig versichert. Zur genauen Berechnung meiner Beitragssätze für das Jahr sei das notwendig, da die Beiträge damals nur „geschätzt“ waren, so der sinngemäße Wortlaut…
Da ich 2015 unter dem Grundfreibetrag geblieben bin, habe ich damals keine Steuererklärung eingereicht. Die TK verlangte im gestern eingegangenen Schreiben daraufhin eine Nichtveranlagungsbescheinigung für 2015. Drei ganz blöde Fragen habe ich jetzt:
*Weshalb muss man eine NVb beantragen, wenn man neben fehlendem Arbeitseinkommen auch keine Zinserträge aus (nicht vorhandenem) Kapital erzielt hat? Ich habe damals aus diesem Grund logischerweise keine beantragt…
*Kann eine NVb überhaupt so weit rückwirkend ausgestellt werden? Falls ja
*Bei welchem Finanzamt stelle ich einen solchen Antrag, wenn ich 2016 in ein anderes Bundesland umgezogen bin?
Um die Geschichte abzuschließen: Nach Ende des Projektes, in dessen Rahmen meine Selbstständigkeit stattfand, habe ich von den Ersparnissen leben können (da mietfrei), bis ich Anfang 2016 meine aktuelle Festanstellung bekam. Über die Änderungen meiner jeweiligen Einkommenssituation hatte ich die TK stets zeitnah informiert und auch die entsprechenden Bestätigungen über die Höhe meines freiwilligen Beitrages schriftlich erhalten. Ach ja, die Einnahmen aus der Selbstständigkeit habe ich bereits nachgewiesen, indem ich Kopien der Rechnungen vom damaligen Auftraggeber zum Antwortschreiben beigelegt habe.
Geht es der TK jetzt also um genau diese Übergangszeit zwischen Ende Selbstständigkeit und Beginn Festanstellung? Was passiert wenn keine NV-Bescheinigung nachreichbar ist?