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Aufforderung zur Rentenantragstellung

Verfasst: 19.05.2018, 13:22
von Czauderna
Hallo,
hier mal eine Frage von mir an die Praktiker. Folgender Fall - Krankengeldbezieher und 63 Jahre alt. Die Krankenkasse stellt fest, dass die abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren möglich ist und fordert den Versicherten zur Rentenantragstellung auf - meine Frage, darf sie das.
Wenn er 65 Jahre alt wäre, dann ist mir das klar, dann dürfte die Kasse das, aber wie ist es in diesem Fall ?.
Vielen Dank schon im voraus für die Antwort(en).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.05.2018, 14:24
von Gustav
Die Krankenkasse kann lediglich zur Rehaantragsstellung auffordern.
Sollte es nach der Reha keine Besserung geben kann bei der Rentenversicherung eine Umdeutung angefragt werden, sodass dann der gestellte Rehaantrag als Rentenantrag gilt.

Ich will nicht zu weit ausholen.

Rechtsgrundlagen oder Arbeitspraxis zur Aufforderung zur Altersrente sind mir nicht bekannt

Verfasst: 19.05.2018, 18:25
von Czauderna
Hallo,
ich habe mal gegoogelt und herausgefunden dass es sich bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nicht auch um die Regelaltersrente handelt, das würde bedeuten, da nach §51 SGB V. die Aufforderung nur für die Regelaltersrente gilt in diesem Fall die Kasse nicht zur Rentenantragstellung auffordern darf - ich denke, damit hat sich meine Frage beantwortet, oder ist jemand anderer Meinung ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.05.2018, 21:57
von Gustav
[quote="Gustav]

Rechtsgrundlagen oder Arbeitspraxis zur Aufforderung zur Altersrente sind mir nicht bekannt[/quote]

Vorgezogenen Rente* meinte ich hier, sorry.

Also ich teile deine Auffassung.