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Alg1 + Krankengeld + freiwillig versichert

Verfasst: 15.05.2018, 11:38
von betman031184
Hallo zusammen,

ich habe eine komplizierte Frage, zu welcher ich online keine Antwort bekommen habe!

Die Daten:
- Bis zum 30.04.18 Bezug ALG1
- am 23.04.18 hat mein Orthopäde mich mit Verdacht auf BSV bis zum 20.05.18 krankgeschrieben
- somit bekomme ich für die Zeit vom 01.05.18 bis 20.05.18 Krankengeld
- da sich der Verdacht durch Besserung nach Massagen nicht bestätigt hat und es nur eine Fehlbelastung war, bin ich am 20.05.18 erstens wieder fit, zweitens nicht erwerbsfähig und habe drittens wegen Geldern über der Grenze keinen ALG2-Anspruch

Nun meine Frage:
Kann ich mich ab dem 21.05.18 freiwillig bei meiner KK versichern bis wieder arbeite oder kann ich sogarzu einer anderen KK wechseln und mich dort freiwillig versichern oder gibt es da Probleme, weil ja 3 Wochen Krankengeld dazwischen waren?? Ich meine, ich kann ja nichts dafür, dass ich krank war und will auch definitv nicht weiter krank feiern, möchte aber wissen, welche Möglichkeiten ich nun habe?

Danke und Gruß,
Chris

Verfasst: 15.05.2018, 12:18
von D-S-E
Hallo,

Du wirst von der Krankenkasse freiwillig weiterversichert. Die Beiträge richten sich nach deinen Einnahmen, wobei sich dein Beitrag aber mindestens aus 1.015,00 € berechnet.

Viele Grüße
D-S-E

Verfasst: 15.05.2018, 12:22
von betman031184
Dass ich diese 3 Wochen Krankengeld erhalten habe, ändert daran aber nichts, ja?

Weil man bei Leuten, die die gesamten 78 Wochen „ausgenutzt“ haben, oft davon liest, dass diese dann einfach bei der Krankenkasse rausgeschmissen werden?!

Aber das ist dann also, wenn man nach 3 Wochen wieder gesund ist,nicht der Fall?

Verfasst: 15.05.2018, 14:06
von Czauderna
betman031184 hat geschrieben:Dass ich diese 3 Wochen Krankengeld erhalten habe, ändert daran aber nichts, ja?

richtig, das ändert nichts

Weil man bei Leuten, die die gesamten 78 Wochen „ausgenutzt“ haben, oft davon liest, dass diese dann einfach bei der Krankenkasse rausgeschmissen werden?!
nein, das passiert grundsaetzlich nicht, denn wenn eine Pflichtversicherung endet und der Versicherte keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz selbst nachweist, dann muss ihn die bisherige Krankenkasse weiter versichern.

Aber das ist dann also, wenn man nach 3 Wochen wieder gesund ist,nicht der Fall?
ja
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.05.2018, 15:18
von betman031184
Danke