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Familienversicherung und Einkünfte aus Solarstromanlage
Verfasst: 02.05.2018, 15:21
von Hannelore
Hallo Zusammen,
ich befinde mich aktuell in folgender Situation:
Ich bin seit 2007 – seit der Geburt meines ersten Kindes – bei meinem Mann, der als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert ist, familienversichert.
Ich habe jeweils nach den Kindern wieder auf Minijob-Basis gearbeitet, die Minijob-Grenze auch immer voll ausgenützt (also 400 Euro bzw. dann 450 Euro verdient.)
Was ich dabei immer völlig unbeachtet ließ, ist folgendes:
Im Jahr 2004 konnten wir, die Mitarbeiter der Firma, in der ich arbeitete, Anteile einer Solarstromanlage auf dem Firmendach erwerben. Im Zuge dessen gründeten wir eine GbR, in der ich Mitgesellschafter bin.
In unserem besten Ertragsjahr sprechen wir von einer Ausschüttung in Höhe 2.100 Euro, aufgeteilt in quartalsmäßige Abschlagszahlungen.
Der zu versteuernde Gewinn lag im besten Jahr bei 1.300 Euro / Jahr.
Ich habe diese Einkünfte nie an die Krankenkasse gemeldet, das ist vollkommen an mir vorüber gegangen - ich habe schlichtweg nicht daran gedacht. Nun erzählt mir eine Bekannte von ihrer Situation, die meiner ähnelt, und ich stelle mir mit Erschrecken die Frage, was da auf mich zukommen kann und wie ich die Situation lösen kann.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank!
Hanni
Verfasst: 02.05.2018, 17:52
von Czauderna
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden und gelesen habe, dann hattest du in der Vergangenheit monatlich 450,00 € aus der geringfügigen Beschäftigung zzgl. dem Einkommen aus der GBR. ??.
Das bedeutet, dass du keinen Anspruch auf die Familienversicherung hattest, da die entsprechenden Einkommensgrenzen überschritten wurden. Theoretisch müsste die Familienversicherung rückwirkend beendet werden und du müsstest dich selbst versichern und wir reden da von ca. 180,00 € pro Monat als Kranken/Pflegeversicherungsbeitrag. Soweit ich es in Erinnerung habe, wird die Familienversicherung von der Kasse regelmäßig geprüft, oftmals jedes Jahr, ansonsten alle zwei Jahre und in den entsprechenden Fragebögen wird explizit nach dem Einkommen gefragt und du hast da,außer den 450,00 € nichts angegeben - das kann teuer werden. Es gibt meiner Meinung nach, nur zwei Möglichkeiten - A) du teilst deiner Kasse mit, seit wann du über welches Einkommen genau verfügst oder B) wenn die nächste Überprüfung der Familienversicherung stattfindet gibst du dein richtiges Einkommen an und hoffst, dass die Kasse die Vergangenheit ruhen lässt und dich nur für die Zukunft aus der Familienversicherung raus nimmt.
Das Argument, dass das mit dem Einkommen an dir "vorbeigegangen" ist, wird bei der Kasse wahrscheinlich nicht so richtig ziehen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.05.2018, 18:36
von Hannelore
Hallo Czauderna, vielen Dank für deine Einschätzung!
Ich weiß, Unwissenheit/Blödheit schützt vor Strafe nicht....
In den Fragebögen, die jedes Jahr kamen, habe ich tatsächlich nur den Minijb angegeben. Erstaunlicherweise wollte die KK auch nie einen Steuerbescheid sehen in den ganzen Jahren.
Ich habe mir folgendes Szenarium überlegt: Krankenkasse wechseln (also sprich mein Mann wechselt die KK), ich reduziere meinen Mini-Job und gebe bei der neuen KK die Einkünfte aus Selbstständigkeit an. Wäre das ein möglicher Weg, einer evtl. Rückzahlung aus dem Weg zu gehen? Oder weckt man dann eher schlafende Hunde, wenn wir bei der alten KK kündigen?
Gruß, Hanni
Verfasst: 02.05.2018, 19:28
von Rossi
Upsela, dies ist aber jetzt Trixerei bzw. ein Versuch die Kasse vorsätzlich zu veräppeln.
Ich bin mal gespannt, was die Sofa´s hierzu sagen. Ich persönlich finde so etwas nicht gut. Wir leben in einem Sozialstaat bzw. bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Solidargemeinschaft.
Sorry, so etwas ist nicht solidarisch!!! Die Anderen sollen das zahlen, was Du leider nicht beachtet oder verbockt hast.
Verfasst: 02.05.2018, 23:28
von broemmel
Hannelore hat geschrieben:Hallo Czauderna, vielen Dank für deine Einschätzung!
Ich weiß, Unwissenheit/Blödheit schützt vor Strafe nicht....
In den Fragebögen, die jedes Jahr kamen, habe ich tatsächlich nur den Minijb angegeben. Erstaunlicherweise wollte die KK auch nie einen Steuerbescheid sehen in den ganzen Jahren.
Ich habe mir folgendes Szenarium überlegt: Krankenkasse wechseln (also sprich mein Mann wechselt die KK), ich reduziere meinen Mini-Job und gebe bei der neuen KK die Einkünfte aus Selbstständigkeit an. Wäre das ein möglicher Weg, einer evtl. Rückzahlung aus dem Weg zu gehen? Oder weckt man dann eher schlafende Hunde, wenn wir bei der alten KK kündigen?
Gruß, Hanni
Sehr nett. Du hast Mist gebaut und falsche Angaben gemacht.
Anstatt dazu zu stehen kommt die Frage wie man das vertuschen kann.
Dein Kind ist jetzt 11? Und das ist der Weg den Du Deinem Kind für die Zukunft vorlebst? Was für ein Vorbild.
Schon mal daran gedacht?
Verfasst: 03.05.2018, 18:28
von heinrich
zur Vergangenheit sag ich jetzt mal gar nichts.
Wurde ja bereits alles gesagt.
Künftig und damit die Probleme nicht noch größer werden
gibt es außer der Idee, die 450 zu senken
auch noch meine Idee, dass man die 450 erHÖHEN könnte.
Also mit meeeehr als 450 würdest Du versicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden.
z.B. mit 460 EUR wären die Kosten für Deinen Arbeitgeber gleich hoch wie mit 450 EUR.
Du wärest mit 460 EUR in der sogenannten Gleitsonen für einen Appel und ein Ei Kranken-Pflege, Arbeitslosen und Rentenversicherungspflichtig.
In dieser Pflichtversicherung wären dann Beiträge aus der Solarsache NICHT zu zahlen.
Verfasst: 04.05.2018, 14:31
von vikingz
Hannelore hat geschrieben:
Ich habe mir folgendes Szenarium überlegt: Krankenkasse wechseln (also sprich mein Mann wechselt die KK), ich reduziere meinen Mini-Job und gebe bei der neuen KK die Einkünfte aus Selbstständigkeit an.
Ich sehe das genau wie auch Czauderna, die Kasse wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit nachfragen, seit wann es die Einkünfte gibt.
Dass die Kasse keinen Steuerbescheid anfordert, wenn man keine relevanten Einkünfte auf Fragebögen angibt, ist nicht erstaunlich. Die Kasse verlangt Nachweise für Einkünfte, nicht für Nicht-Einkünfte.
Zu Ihrem Szenario habe ich einen viel einfacheren Lösungsvorschlag: die Einkünfte gegenüber der Kasse auch in Zukunft weiter verschweigen.
Rechtlich ist das in meinen Augen in etwa gleichwertig einzuordnen.
Verfasst: 05.05.2018, 07:57
von vikingz
Ich dachte mir, ich ergänze noch etwas einigermaßen Hilfreiches neben den Vorwürfen:
Falls ein Minijob (zeitweise) nicht pauschal versteuert war, können Werbungskosten abgesetzt werden, evtl. gab es also (zeitweise) doch den Anspruch auf Familienversicherung.
Kinderbetreuungskosten sind für die Familienversicherung ebenfalls abzusetzen. Das gilt zwar dort, wo sie angefallen sind, also eher nicht neben einem Minijob, aber es ist jedenfalls ein Tipp.
Zuletzt, man könnte sich selbst an die Kasse wenden, die Sache schildern und wegen "nur" Übersehen beantragen, dass die Verjährung von vier Jahren greift und darüber hinaus keine Beiträge gefordert werden.
Ansonsten wären wir wohl in der dreißigjährigen Verjährungsfrist, d.h. die volle Rückforderung.
Dem Vorschlag gebe ich ganz gute Chancen, und unter dem Strich wäre das noch ziemlich billig im Vergleich.