Hallo zusammen,
ich habe ein etwas komplizierte Frage....
Die derzeitige KK wurde zum 31.05. gekündigt. Ab dem 01.06. besteht eine neue Krankenversicherung. Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, da ich operiert wurde. Die AU wird bis Mitte Juni gehen, laut den Prognosen der Ärzte. ab dem 15.06, habe ich zudem einen neuen Arbeitgeber, beim alten AG habe ich zum 31.5. gekündigt....Kündigung geht immer nur zum Monatesende...
Wie sieht das rechtlich aus, bekomme ich von der neuen Kasse dann zu Beginn ab dem 01.06. Krankengeld, oder muss die alte Kasse weiter zahlen, habe ich womöglich gar keinen Anspruch mehr? Wer kann mir weiterhelfen?
VG
Biene
Krankengeld, Kassenwechsel und Arbeitgeberwechsel
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 10.09.2016, 14:07
Ab dem 01.06. ist die neue Krankenkasse zuständig, am besten informierst du die neue Kasse vorab, da sie zur Prüfung des KRG-Anspruchs die alte KK anschreiben müssen.
Ab dem 01.06. bist du nach Paragraph 192 mit Anspruch auf Krankengeld weiterversichert. Wichtig: Achte auf lückenlose Krankschreibung, bei einem Werktag Lücke endet der Anspruch komplett.
LG
Ab dem 01.06. bist du nach Paragraph 192 mit Anspruch auf Krankengeld weiterversichert. Wichtig: Achte auf lückenlose Krankschreibung, bei einem Werktag Lücke endet der Anspruch komplett.
LG