Familienversicherung und Einnahmen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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schwerbehindert
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Familienversicherung und Einnahmen

Beitrag von schwerbehindert » 28.04.2018, 08:37

Guten Tag,

ich werde meine Arbeit zu Ende diesen Jahres aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Ab da möchte ich mich, wenn das geht, bei meiner Frau familienversichern.
Meine Frau arbeitet als Arbeitnehmerin und ist pflichtversichert.
Dazu hat sie noch Zinseinnahmen nur auf ihren Namen, ich habe nicht einmal eine Vollmacht, von ca 6000€ im Jahr und eine vermietete Immobilie, die wir in unserer Ehe (ü20 Jahre) angeschafft haben, aber nur Sie im Grundbuch eingetragen ist, das sind nochmals 6000€ im Jahr.
Also hat sie neben ihrem Gehalt nochmals 12000€ Einnahmen jährlich.
Ich selbst habe geringere Einnahmen, 2700€ im Jahr, Zinsen aus Tagesgeld, aber keine Mieteinnahmen.
Die Einnahmen wurden nicht etwa erst vor kurzem verschoben, sondern das ist schon immer alles vorwiegend auf dem Namen meiner Frau.
Meine Frage ist, kann ich mich in dem Fall bei meiner Frau in der GKV familienversichern ?
Oder werden diese Einnahmen meiner Frau als gemeinsame Einkünfte gewertet und mir zur Hälfte zugeschlagen ?
Weil dann würde ich auf jeden Fall über die 435€ monatliche Einnahmengrenze kommen.

Viorneweg schon mal vielen Dank für Antworten

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.04.2018, 09:03

Hallo,
Habt ihr auch getrennte Veranlagung bei der Steuer ?
Gruß
Czauderna

schwerbehindert
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Beitrag von schwerbehindert » 28.04.2018, 09:19

Hallo Czauderna,

bisher waren wir immer gemeinsam veranlagt.

schwerbehindert
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Beitrag von schwerbehindert » 28.04.2018, 09:44

Noch dazu möchte ich erwähnen.
Die Einnahmen meiner Frau fließen meiner Frau zu.
Meine Einnahmen gehen auf mein Konto.
Wir haben kein gemeinsames Konto, oder Konten.

vikingz
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Beitrag von vikingz » 28.04.2018, 09:55

Die Einkünfte laut Steuerbescheid gelten als Einkommen, je Person.

schwerbehindert
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Beitrag von schwerbehindert » 28.04.2018, 10:03

Ich habe mir gerade den Steuerbescheid der Zusammenveranlagung angeguckt.
Da sind z.B. die hohen Kapitalerträge eindeutig der Ehefrau zugewiesen.
Und die geringen Kapitalerträge eindeutig mir.
Zählt das dann so auch für die Familienversicherung ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.04.2018, 18:07

Hallo,
ja, sehe ich jedenfalls so.
Gruss
Czauderna

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