Hallo, Sven,
bei Dir handelt sich um einen akuten Fall, daher stelle ich Dir eine kurze Anleitung (diese wurde aus den Beiträgen aus einem Forum) zusammengestellt.
Kurzanleitung zur Aussteuerung und Anwendung des § 145 SGB III
Quellen zum Zitat zur Nahtlosigkeitregelung:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 81825.html
https://sozialversicherung-kompetent.de ... elung.html
Meldung bei der AfA
Am besten ca. 3 Tage vor Ende des KG-Bezugs zur Arbeitsagentur- Das Schreiben der Aussteuerung der KK und die letzte AU-Bescheinigung (in Kopie und ohne Diagnose) mitnehmen.
Bei der Anmeldung sagen: „Ich möchte einen Antrag nach SGB §145 stellen. „
Bei der Sachbearbeitung wenn ich gefragt werde weshalb ich jetzt komme sagen : ich dachte bis jetzt das ich voll Leistungsfähig würde.
Wichtig: du stellst keinen Antrag auf "Nahtlosigkeit", du beantragst ALGI weil du zum Tag X aus dem Krankengeld ausgesteuert wirst und immer noch in deiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt bist (beachte die Wortwahl, denn man "darf" bei der AfA offiziell nicht zu krank sein zum Arbeiten) .
Du muss dann der Formular-Antrag für ALGI bekommen, den solltest du unbedingt verlangen, denn den brauchst du ja damit es überhaupt Geld von der AfA geben kann.
In der Regel wird heute auch direkt alles für den ÄD der AfA mit ausgegeben (oft genug wird gleich betont, das sei viel wichtiger als der Antrag auf ALGI, daraus würde sich erst ergeben ob du überhaupt Geld bekommst) und am liebsten wäre es den SB, wenn du ihnen gleich deine Krankengeschichte erzählst, den Gesundheitsfragebogen sofort ausfüllst (man "hilft" dir auch gerne dabei :glotzen: ) und alle übergebenen Schweigepflicht-Entbindungen unterschreibst ohne lange zu fragen, wofür das gut sein soll
Das möchte man am liebsten sofort ALLES (ausgefüllt und unterschrieben) da behalten, aber bestimmt "umgehend" (am besten gestern) von dir zurück haben ... man wird dir nicht erklären warum das so dringend sein soll und dass du diese Unterlagen gar nicht ausfüllen musst, weil sie freiwillig sind ...
Achtung! Keine medizinischen Unterlagen an SB geben!
Da du es besser weißt fragst du nach dem Sitz des ÄD und informierst die SB direkt, dass du die notwendigen medizinischen Unterlagen NUR DORT DIREKT abgeben möchtest, wenn du zu Hause in Ruhe alles geprüft und das Notwendige ausgefüllt hast.
Medizinische Unterlagen gehören NUR zu einem Arzt und der sitzt beim ÄD und nicht in der Arbeits-Vermittlung und auch nicht in der Leistungsabteilung !
Beginn des Anspruchs auf ALG 1:
Der Anspruch auf ALGI (aus der "Nahtlosigkeit") beginnt am Tag 1 NACH der Aussteuerung aus dem Krankengeld, diesen Tag trägst du dann auch auf deinem Antrag ein, also nicht den Tag wo du bei der AfA gewesen bist ... da hast du ja noch Anspruch auf Krankengeld. Wie und wann man den Antrag dann haben möchte (fester Termin zur Abgabe ist NICHT zwingend notwendig) wird man dir wohl mitteilen müssen.
Das Restleistungsvermögen hat der ÄD zunächst mal festzustellen und danach kann dich der Arbeitsvermittler (bei Bedarf) beraten wo du (im Tagespendelbereich) damit noch was anfangen kannst, dazu hast du dir noch keine konkreten Gedanken gemacht ... für dich ist das ja auch eine völlig neue Situation
Für die AfA hat dein Arbeitgeber ein spezielles Formular zu deinem Lohn auszufüllen, das wird ja anders berechnet als Krankengeld, dieses Formular liegt den regulären Antrags-Unterlagen bei, die du von der AfA bekommen wirst, auch noch eine Bescheinigung für die KK zum tatsächlichen Ende der Krankengeldzahlungen die muss dort ausgefüllt werden.
Die Kontakte mit AfA
Niemand verpflichtet überhaupt einen PC zu besitzen, damit kannst du auch gleich ablehnen eine Mail-Adresse angeben zu sollen und Telefongespräche führst du auch sehr ungerne (also KEINE Telefon-Nummer angeben), du hast auch kein Handy (zumindest möchtest du keine Handy-Nummer angeben) und möchtest auch keine "Erinnerungs-SMS" für AfA - Termine . Das sind ALLES absolut freiwillige Angaben, leider wird man dir das nicht mitteilen, ehe man diese Daten alle ganz selbstverständlich abfragt, als wärst du verpflichtet das anzugeben . DU möchtest ALLES NUR schriftlich haben, hast gelesen, dass man NUR auf dem Postwege erreichbar sein muss an der Meldeanschrift .
Man MUSS Niemanden von der Schweigepflicht entbinden, auch nicht für 4 Wochen, wenn du entsprechende Berichte für den ÄD in Kopie parat hast, dann genügt das doch völlig und du weißt wenigstens genau was du denen (DIREKT) gegeben hast für ihr "Gutachten" ... bitte Eingangsbestätigung vom ÄD verlangen, damit du was dazu für die SB in der Hand hast.
Nebenbemerkung:
An den Schweigepflichtentbindungen für deine Ärzte ist man eher nicht interessiert, die wollen deine Unterschriften für DRV und Reha-Kliniken viel lieber haben, um dort jederzeit was anfragen zu können.
AU-Bescheinigungen sind EIN absolutes MUSS:
Die lückenlosen AU-Bescheinigungen werden zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse geschickt UND NICHT zur Arbeitsagentur! Die AfA bekommt KEINE AU-Bescheinigung mehr ab Tag NACH der Aussteuerung.
Der AG muss NUR die Lohnbescheinigung ausfüllen ... MEHR NICHT und immer AU-Bescheinigung erhalten, das ist eine Pflicht des Arbeitnehmers. Dein Arzt soll die AU einfach so weiterführen, wie er das für richtig hält, wichtig ist nur (für dich), dass keine Lücken entstehen, besonders wenn es noch einen AG gibt.
Auch wenn dein Arbeitsverhältnis "ruht" bist du verpflichtet (zumindest auf Verlangen des AG) deine bestehende AU weiter nachzuweisen, die AfA geht das alles NICHTS mehr an wenn die Aussteuerung eingetreten ist, die nehmen da sowieso keine Rücksicht mehr drauf, was die ausgesteuerte Krankheit betrifft.
Darum musst du dich ja mit deinem "Restleitungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, von deinem AG will man (wahrscheinlich) inzwischen noch eine "Bescheinigung zur Weiterbeschäftigung" haben, das gibt es rechtlich gesehen aber gar nicht ... lass dich da nicht "überrumpeln", wenn du dort arbeiten könntest wärst du ja für deinen AG nicht mehr AU geschrieben.
Die AU-Bescheinigungen darf die AfA NIE bekommen, denn "fiktiv" (also theoretisch) steht man auch mit Anwendung des § 145 SGB II der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, ansonsten gibt es überhaupt kein ALGI, das ist kein "Ersatz-Krankengeld" ... Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung muss man immer betonen, das wird das Haupt-Thema bei ALLEN Terminen bei der AfA sein ...
Die AfA versucht inzwischen alles Mögliche (auch Unerlaubte) um Zahlungen nach einer Aussteuerung sparen zu können. Die aktuellen Bedingungen bei der AfA für die Ausgesteuerten sind auch nicht gerade "gesundheitsfördernd", leider interessiert das dort Niemanden und wer nicht Bescheid weiß fällt schnell auf solche unberechtigten Forderungen herein, wenn immer gleich "gedroht" wird, dass man sonst kein Geld bekommen wird.
Darum verlange wirklich für ALLES was man von dir will schriftlich die Rechtsgrundlagen, damit du das mal mit deinem Anwalt besprechen kannst, ob das so in Ordnung ist, das gleiche gilt wenn man von dir Unterschriften haben möchte, nimm ALLES erst "zur Prüfung" mit nach Hause, das darf man dir nicht verbieten.
Achtung: die Unterschriften die du auf Druck bereits geleistet hast sind nicht mehr rückgängig zu machen, wenn dir gar nicht klar war, was und warum du da überhaupt unterschreiben sollst.
Es wäre gut wenn du zu JEDEM Termin bei der AfA eine Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) mitnehmen kannst, der mit aufpasst was dort gesprochen wird, meist sind die SB dann auch etwas vorsichtiger mit unzulässigen Forderungen und "Drohungen".
Es darf also JEDE volljährige Person dein "Beistand" (NICHT als "Zeugen" bezeichnen !!!) sein (auch Ehefrau / Partnerin/ Geschwister / Nachbarn/ erwachsene Kinder usw.), muss sich natürlich zurückhalten aber gut aufpassen (auch gerne Protokoll schreiben) was da vor sich geht und was dir so "gesagt wird" ... rechtsverbindlich sind aber letztlich NUR schriftlichen Informationen.
Begutachtung durch den ÄD der AfA:
Im Rahmen der "Nahtlosigkeit", die AfA wird allerdings nach einer "Begutachtung" durch den ÄD (sehr wahrscheinlich) fordern, dass du Antrag auf EM-Rente stellst, dein Lebensalter und die Möglichkeiten vielleicht bald eine andere (vorgezogene) Altersrente in Anspruch zu nehmen wären also auch nicht ganz unwichtig.
Du kannst natürlich nach der Aussteuerung versuchen die AfA dahin zu "erziehen", dass sie dir NUR zumutbare Vermittlungs-Vorschläge macht (gemäß § 140 SGB III hast du da einen guten Spielraum.
Die wichtigste Regel ist dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen:
Die notwendige "Verfügbarkeit" für die Arbeitsvermittlung nach dem § 145 SGB III bezieht sich immer nur auf dein sogenanntes "Restleistungsvermögen" das durch den ÄD der AfA zwingend nach einer Aussteuerung selbst festzustellen ist. So lange Du dich immer brav der Arbeitsvermittlung zur Verfügung hast Du Recht auf ALG 1 nach dem § 145 SGB III. Wie eine Schallplatte sage ich auf Fragen : Ich stelle mein Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Man wird Dich dann nach der Begutachtung durch den ÄD schriftlich dazu zur Reha oder EM-Rente auffordern. Den Antrag natürlich muss auch gestellt und das bei der AfA nachgewiesen werden.
Es gibt KEINE Pflicht den Reha- oder Renten-Antrag schon VOR der Aussteuerung zu stellen, Daher soll man die schriftliche Aufforderung der AfA abwarten und dann erst die EM-Rente oder Reha zu beantragen.
Die AfA darf die Zahlungen eben gar nicht einstellen, weil du ja bereits ausgesteuert bist (da gilt überhaupt NUR die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III als Zahlungsgrund, egal was die dir dazu schreiben oder erzählen) , das wissen die doch von Beginn an, du darfst aber auch deine AU-Bescheinigungen dort NICHT mehr einreichen, falls du das bisher gemacht hast war das schon sehr "gefährlich" ... es könnte jetzt tatsächlich passieren, dass die das ausnutzen werden.
Das Gutachten der AfA kannst du auch schriftlich anfordern, aber bitte sende das Schreiben DIREKT an den Med. Dienst der AfA in ... Adresse, denn zumindest der Teil A darf den SB gar nicht ausgehändigt werden, die bekommen nur den Teil B (Leistungseinschätzung für die Vermittlung, also quasi dein "Restleistungsvermögen"), den muss dir auch der SB beim Termin ausdrucken wenn du das verlangst.
Füge bitte eine Ausweiskopie bei, sonst können die das ablehnen (könnte ja jeder deine medizinischen Unterlagen dort anfordern) und schreibe, dass du ALLE von dir bisher erstellten Gutachten seit dem XX (Tag der Aussteuerung) in Kopie zugesendet haben möchtest, du hast einen Rechtsanspruch darauf nach § 25 SGB X und weiteren Patientenrechten.
Falls du mal Schweigepflichtentbindungen unterschrieben hast, solltest du die auch direkt mit sofortiger Wirkung widerrufen, denn die sind sonst 3 Jahre für den ÄD weiter verwendbar, kannst auch gerne einen Termin für die Erledigung setzen (2 Wochen sollten reichen) mit festem Datum.
Schicke das bitte unbedingt per "Übergabe-Einschreiben" und dann solltest du die erstellten Gutachten eigentlich bekommen, es ist nicht erforderlich die persönlich abzuholen.
Wichtig: rechtsverbindlich ist für dich nur, was du schriftlich bekommst mit Rechtsfolgenbelehrung (RFB), erreichbar sein musst du nur an deiner Meldeanschrift auf dem Postwege.
Widerspruch: in der Regel genügt ein fristwahrender Widerspruch mit Anforderung der entscheidungsrelevanten Unterlagen um dann die Begründung nachzureichen. Am besten mit einem "Übergabe-Einschreiben", bei dem ein Empfänger der Behörde unterschreiben muss, dass es angekommen ist und entgegen genommen wurde ... "Einwurf" wird eben nur eingeworfen und der Postbote bestätigt, dass er bei der DRV was "eingeworfen" hat am Tag X ...
Es gab schon einige Fälle wo dann der Anspruch darauf verloren war, weil die Ärzte nach der Aussteuerung meinten eine AU-Bescheinigung wäre nun überflüssig ... die KK zahlt ja kein Geld mehr ...
Die AU-Bescheinigung dokumentiert aber in erste Linie, dass du krank bist und deswegen nicht arbeiten gehen KANNST, selbst wenn du das zu Hause sammelst (manche KK nehmen die Meldungen dann nicht mehr an, obwohl sie dazu verpflichtet wären) kannst du jederzeit (bei der DRV direkt notfalls) nachweisen, dass du AU geschrieben warst, das ist rückwirkend später NICHT mehr möglich.
Kurz gesagt, AU-Bescheinigung müssen an KK und AG gehen und nicht an AfA. Zuhause AU-Besheinigungen aufbewahren. Es gibt also viele Gründe dafür die AU weiterzuführen wenn man aus ärztlicher Sicht noch AU ist ... schaden kann es nicht ... man kann die überflüssigen Bescheinigungen später immer noch entsorgen wenn sie (z.B. durch rückwirkende EM-Renten-Bewilligung) nachträglich nicht mehr.
Ende der Kurzanleitung.
Hey, Sven,
"
Was mich komplett aus der Bahn geworfen hat ist, dass auf Grund einer abgelehnten Umschulung der Rentenversicherung es wohl Schwierigkeiten geben könnte mit der Nahtlosregelung. Bzw. dass diese dann nicht gültig ist und mir kein ALG I zusteht Crying or Very sad
Das ist doch Schwachsinn oder?!?"
Sorry, warum hast Du der AfA dies erzählt?! Du weiß wohl nicht, dass sie dort jeden möglichen Grund suchen werden, um die ALG1 nicht zahlen zu müssen?
Zuerst stelle Deinen Antrag auf ALG1 und warte auf das Schreiben der AfA.
Danach kannst Du Widerspruch dagegen stellen. Sie sollen Dir die rechtlichen Grundlagen der Ablehnung SCHRIFTLICH mitteilen, alles Mündliches ist nicht rechtverbindlich.
Bitte überdenken schnell Deinen Umgangsart mit AfA. Überlege, was Du sagst. Am besten gar nicht. Alles schriftlich verlangen und nimmt Dir Zeit für die Antworten. Frage hier in Forum oder im Internet.
Mach keine Fehler gleich am Anfang, lasse Dir von dem SB der AfA nicht aus der Reserve locken und unvorsichtigen Aussagen tätigen.
Zuerst lerne auswendig die Kurzanleitung
Wie Vater unser
Lasse Dir mitten in der Nacht wecken und sie rezitieren. Wenn es klappt, dann bist Du für den Kampf mit AfA gerüstet.
Gruss
Tabu