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Blockfrist und Krankengeld /Aussteuerung
Verfasst: 17.04.2018, 08:06
von artep1964
Hallo zusammen,vielen Dank für die schnelle Aufnahme.
Ich habe eine Frage zu den Blockfristen..Ich leide seit 2000 an Depressionen und bin zur Zeit wegen schweren Depressionen krank geschrieben.Ich werde am 5.6.2018 ausgesteuert und bin mir nicht sicher ob das Datum stimmt.
1.Krankschreibung: 18.11.2016-31.05.017
2. Krankschreibung:22.06.2017- 04.05.2018 weitere Krankschreibung wird erfolgen
Zwischenzeitlich war ich arbeitslos gemeldet und Alg1 wurde zum 01.08.2017 wieder aufgehoben. Nun teilt mir die Krankenkasse mit das ich zum 05.06.2018 ausgesteuert werde.Ich bin mir jedoch nicht sicher ob das Datum stimmt.Könnt ihr mir sagen ob das richtig ist?
Desweiteren teilte mir die Krankenkasse in einem Infoblatt mit:
Sollte ihre ursprüngliche Arbeitsunfähigkeit nach der Leistungsunterbrechung ununterbrochen weiterbestehen,haben Sie nach Beginn einer neuen Blockfrist keinen neuen Anspruch auf Krankengeld.Dies gilt auch,wenn Sie trotz weiterbestehender Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate erwerbstätig waren oder sich als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet hatten.
Was heisst das jetzt?Ich darf jetzt nie wieder an dieser Krankenheit erkranken?Oder erhalte ich wieder Krankengeld nach Beendigung des 3jahres Zeitraum,nachdem ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung gestanden habe?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Verfasst: 17.04.2018, 09:34
von Tabu
Hallo, Artep1964,
1. Warst Du schon 2000 krankgeschrieben? Mit gleicher Diagnose wie die Erkrankungen 2017 und 2018? Wenn so ist, dann beginnt die Blockfrist-Bildung ab dem genauem Datum der Krankschreibung im Jahr 2000.
2.Erfolgten die 1. und 2. Krankschreibungen wegen der gleichen Erkrankung und bestand zwischen beiden AU ein sachlicher Zusammenhang? Besteht der sachlicher Zusammenhang mit der Krankschreibung im Jahr 2000?
Du sollst bitte die genauen Daten Deiner AUs von Anfang an angeben, damit man ein komplettes Bild hat. Der Herr Teufel liebt die Details
Alles muss berücksichtigt werden, damit Deine Fragen beantwortet werden können.
LG
Tabu
Verfasst: 17.04.2018, 19:17
von Gustav
Krankschreibung: 18.11.2016-31.05.017 = 195 KT (Kalendertage)
Krankschreibung: 22.06.2017- 04.05.2018 = 317 KT
Summe = 512 KT
KG Höchstanspruch 78 Wochen = 546 KT
546 - 512 = 34 KT Restanspruch
27 KT vom 5.5.2018 bis zum 31.5.2018
Restanspruch 34 KT - 27 KT = 7 KT
1.6.18 - 7.6.18 = 7 KT.
KG Anspruch endet mit dem 7.6.18.
Hab das jetzt nur mal fix ausgerechnet.
Also das Datum kommt schon hin. Entweder gibt es noch eine mini AU die als Vorerkrankung angerechnet wird von der ich nichts weiß oder ich habe mich verrechnet (durchaus möglich habe das in der schnelle mal überschlagen)
Oder aber die KK hat sich verrechnet bzw die Prüfung war nur geschätzt.
scheint mir plausibel und die AU aus dem Jahr 2000 ist entsprechend irrelevant
Grüße
Verfasst: 17.04.2018, 22:11
von Anton Butz
Hallo Petra,
hast du das hier gesehen
http://www.krankenkassenforum.de/sommer ... ght=#88186
Dazu gibt es Hinweise darauf, dass sich manche Krankenkasse auf Nach-
druck besinnt.
„GKV“ schreibt im Krankenkassenforum:
Die Regelung … ist eine Vereinfachungsregelung. Auf die Ermittlung, ob
bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, wird grundsätzlich
verzichtet. Die Fachleute wissen, was dieses grundsätzlich im Sozialver-
sicherungs-Sprech bedeutet. Es wird grundsätzlich so gemacht, es sind
allerdings auch andere Regelungen möglich.
http://www.krankenkassenforum.de/blockf ... ght=#87874
Und Anna B. bestätigt im Erwerbslosen Forum Deutschland:
Ich persönlich konnte so auf 1,5 Jahre KG plus 9 Monate KG kommen ...
https://www.elo-forum.org/schwerbehinde ... ost2284213
Es kommt also entscheidend darauf an, was vor dem 18.11.2016 so alles
war.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 19.04.2018, 23:07
von Anton Butz
.
Im "Krank-ohne-Rente-Forum" ist die Diskussion fortgeschritten,
mit einem prima Beispiel des auch hier bekannten Foristen Tabu:
https://www.krank-ohne-rente.de/viewtop ... =10#p77951
Natürlich ist es für Petra ein riesiger Unterschied, ob sie Anfang Juni 2018
oder etwa 15 Monate später Ende August 2019 ausgesteuert wird.
Bemerkenswert erscheint die dortige Meinung, dass den Betroffenen
Überlegungen zur Krankengeld-Anspruchsdauer und zum Lauf der
Blockfristen zu ihrem "eigenen Schutz" vorenthalten werden
sollten.
.
Verfasst: 28.04.2018, 21:38
von artep1964
Danke für eure Hilfe.Das Detail liegt wahrscheinlich daran,das ich zwischenzeitlich die Krankenkasse gewechselt hatte und in 2000 meine 78 Wochen voll ausgeschöpft hatte.Neuginn derselben Erkrankung ist der 18.11.2016, zweite Mal ein Revizid (im Juni) . So wie ich das ganze verstehe muss ich jetzt 3 Jahre warten und 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habenn oder dem AA zur Verfügung gestanden haben. Ist das richtig?
Verfasst: 29.04.2018, 01:21
von Gustav
Der Dreijahreszeitraum muss abgelaufen sein und beginnt vom erstmaligen Beginn der krankheit. Also verläuft deiner vom 18.11.16-17.11.19. ja du musst 6 Monate arbeitsfähig gewesen sein, die Zeit kann auch gestückelt gesammelt haben. Wenn du neu AU wirst dann muss bei AU Beginn der Dreijahreszeitraum um gewesen sein.
Verfasst: 30.04.2018, 09:50
von Anton Butz
Gustav hat geschrieben:
Der Dreijahreszeitraum ... beginnt vom erstmaligen Beginn
der Krankheit. Also verläuft deiner vom 18.11.16-17.11.19.
@Gustav:
Diese Formulierung erscheint mir ziemlich irreführend! Artep hat doch
geschrieben
Neubeginn derselben Erkrankung ist der 18.11.2016, zweites Mal
ein Revizid (im Juni).
Das deutet stark darauf hin, dass es bereits vorher eine oder mehrere
Blockfrist/en gab. Unter günstigsten Umständen könnte also schon jetzt
ein weiterer Krankengeld-Anspruch für nochmals 78 Wochen drin sein.
@artep
Was ich nicht verstehe: warum interessierst du dich für einen evtl.
späteren Krankengeld-Anspruch aber nicht für den jetzigen?
.
Verfasst: 30.04.2018, 10:39
von Gustav
[quote="Anton Butz"][quote="Gustav"]
Der Dreijahreszeitraum ... beginnt vom erstmaligen Beginn
der Krankheit. Also verläuft deiner vom 18.11.16-17.11.19.
[/quote]
[b]@Gustav:[/b]
Diese Formulierung erscheint mir ziemlich irreführend! Artep hat doch
geschrieben
[quote]
Neubeginn [b]derselben [/b]Erkrankung ist der 18.11.2016, zweites Mal
ein Revizid (im Juni).
[/quote]
Das deutet stark darauf hin, dass es bereits vorher eine oder mehrere
Blockfrist/en gab. Unter günstigsten Umständen könnte also schon jetzt
ein weiterer Krankengeld-Anspruch für nochmals 78 Wochen drin sein.
---
Du hast natürlich Recht, insofern dass sich meine Antwort auf seine aktuelle Situation und den von der KG gerade ausgerechnet KG Anspruch bezieht.
Dass es vorher Blockfristen gab steht außer Frage.
Artep schrieb er leidet seit 2000 an Depressionen. Anschließend schrieb er, dass er in 2000 bereits 78 Wochen KG ausgeschöpft hatte(passt also nicht so ganz). Wir beide wissen also, dass er seit mind Mitte 1998 AU war. ggf. auch erst später dann gab es wiederum Vorerkrankungen weshalb im Jahr 2000 schluss war.
Es gibt also jetzt zwei Möglichkeiten für artep1964.
1. Option: Er hat LU im Juni 2018 und kann sich an meinen Antworten / der Blockfrist orientieren
2. Option : Er weißt die AU Zeiten aus dem Jahr 1998 oder früher nach und geht in ein Widerspruchsverfahren.
Mal ein Beispiel AU seit 1998 erstmalig.
Blockfristen
1998-2001, 2001-2004, 2004-2007, 2007-2010, 2010-2013, 2013-2016
relevante Blockfrist 2016-2019
Das hieße, dass selbst mit der langen Recherche die BLF in seinem Fall in die Zeit 2016-2019 fallen würde. Klar könnte man jetzt überlegen, ob eine erstmalige AU nach dem 18.11.1998 nicht jeder Tag an dem die Krankheit später war einen Tag KG Anspruch mehr geben würde... aber es ist mathematisch sogar wahrscheinlicher, dass die LU in diesem konkreten Fall in beiden Varianten gleich ist.
Das beweisen (wenn es überhaupt etwas zu beweisen gibt) und klagen möchte ich aber niemandem empfehlen. Auch weil ich so einen Fall in der Praxis noch nie hatte, also weder die Erfolgschancen kenne - noch glaube, dass der Vers. oder die alte KK Daten aus 199x lückenlos nachweisen kann.
Grüße
Edit: das Zitieren sieht mal wieder hübsch aus..
Verfasst: 30.04.2018, 11:37
von Anton Butz
.
Naja Gustav,
mal ehrlich: schwingen in deiner Antwort Krankenkassen-Interessen mit?
Gegen-Beispiel zur Orientierung:
Wenn die Blockfristen von 2000 – 2002, 2003 – 2005, 2006 – 2008, 2009 –
2011, 2012 – 2014, 2015 – 2017 und von 2018 – 2020 laufen würden, be-
stünde seit Beginn dieses Jahres Krankengeld-Anspruch bis Mitte nächsten
Jahres.
Petra sollte also genauer hinschauen und ihre Krankenkasse aktivieren.
beweispflichtig wäre im Streitfall wohl die Krankenkasse ...
http://www.krankenkassenforum.de/objekt ... ght=#88340
Schönen Gruß!
Anton
Verfasst: 30.04.2018, 11:56
von Gustav
Nein, ich stehe nicht besser oder schlechter da wenn artep länger Krankengeld bekäme. Ich möchte nur helfen
Mein Beispiel der BLF war gewählt, weil Artep schrieb"und in 2000 meine 78 Wochen voll ausgeschöpft hatte", also hatte da bereits 78 Wochen KG bezogen.
Sind wir uns einig, dass dein Beispiel, eine beginnende Blockfrist im Jahr 2000 also keinen Sinn macht? Die AU und somit BLF kann ja nicht in dem Jahr beginnen indem er bereits LU hat..
Ich habe ja beide Optionen aufgezeigt, und welche ich für sinnvoller erachte. Dass er doch trotzdem den anderen Weg gehen darf sollte klar sein.
Sorry ich beschäftige mich zwar gerne und intensiv mit dem Thema aber ich schaue mir jetzt keinen weiteren Forenlink durch (wo wiederum weitere Forenlinks bzw zig Beiträge sind).
Grüße
Re: Blockfrist und Krankengeld /Aussteuerung
Verfasst: 30.04.2018, 16:51
von Anton Butz
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artep1964 hat geschrieben:
Ich leide seit 2000 an Depressionen
ich war des öfteren aufgrund dieser Krankheit krankgeschrieben ... seit 2000.
in 2000 meine 78 Wochen voll ausgeschöpft
Sind wir uns einig, dass dein Beispiel mit AU seit 1998 aus der Luft gegriffen ist
und ein Gegen-Beispiel somit Sinn macht?
Wenn du dich gerne und intensiv mit dem Thema beschäftigst: Wie weit bist
du denn inzwischen vorgedrungen?
.
Verfasst: 30.04.2018, 17:18
von Gustav
Ja, wieso nicht - ich stimme dir gerne zu, dass ich auch Fallbeispiele stricken kann indem deine Blockfristen bzw Beispiel hinkommen kann. Ich denke, dass ab hier alles spekulation ist, weil wir hier nicht die Infos haben die wir brauchen, um das abschließend zu klären.
Ich denke beide Optionen sind hier im Thread klar geworden und welcher Weg gegangen wird entscheidet der Versicherte.
Ich möchte den Thread jetzt nicht noch mehr ausschweifen lassen, unübersichtlich genug ist er schon geworden 😬.
Grüße
Verfasst: 30.04.2018, 18:48
von Czauderna
Hallo,
ich stimme da Gustav zu - dem/der Ratsuchenden hilft das nicht weiter - ich wiederhole mich da gerne - ohne genaue Daten aus der Vergangenheit kann hier nur geraten werden und das hilft erst recht nicht, also bitte nicht weiter in diesem Thread mit möglichen Annahmen und Theorien.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.05.2018, 12:30
von artep1964
Danke für eure zahlreichen Antworten.Warum ich mich für die Zukunft interessiere und nicht für die Vergangenheit?
Nun meine 78 Wochen laufen aus und ich wollte wissen,ob das Datum korrekt ist.
Was die Zukunft betrifft,das interessiert mich,weil die KK mir mitgeteilt hat,das mir nach Alauf des Dreijahresraum kein Krankengeld mehr zu steht aufgrund derselben Erkrankung.Und mir geht es darum ob das stimmt.