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KVdr - Familenversicherung - Auslandswohnsitz

Verfasst: 16.04.2018, 16:54
von peterchen
Zusammen mit meiner Ehefrau lebe ich seit längerem im EU Ausland mit dortigem (steuerlichen) Lebensmittelpunkt. Wir haben beide lange oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur GKV verdient, sind aber immer Mitglied geblieben. Seit unserem Ausscheiden aus dem Beruf haben wir zwei eigenständige Anwartschaftsversicherungen in einer BKK aufrechterhalten.

Im Wohnsitzland kann keiner von uns eine „Medical Card“ (gleichbedeutend mit Krankenversicherung) erhalten, weil unser Familieneinkommen (aus meiner Betriebsrente und Zinsen) mehr als €30.750 p.a. beträgt.

Später in diesem Jahr werde ich Regelaltersrente beantragen können und dann Pflichtmitglied der KvdR.

Meine Frage: Kann meine Ehefrau dann in der KVdR über die Familienversicherung mitversichert werden?

Vielen Dank
Peterchen

Verfasst: 16.04.2018, 18:56
von Czauderna
Hallo,
willkommen im Forum -
wenn deine Ehefrau kein Einkommen über (2018) über 435,00 € mtl. hat, dann geht das.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.04.2018, 19:23
von heinrich
wenn die Ehefrau ein Einkommen von nicht mehr als 435 EUR/Monat hat,

hätte nach meiner Auffassung NICHT für 2 Personen eine Anwartschaftsversicherung bestehen müssen.

Mann: mit Anwartschaftsbeitrag mit ruhendem Leistungsanspruch
wegen Auslandsaufenthalt

Frau: in KOSTENLOSER Familienversicherung mit ruhendem Leistungsanspruch wegen Auslandsaufenthalt

Verfasst: 16.04.2018, 19:53
von Czauderna
heinrich hat geschrieben:wenn die Ehefrau ein Einkommen von nicht mehr als 435 EUR/Monat hat,

hätte nach meiner Auffassung NICHT für 2 Personen eine Anwartschaftsversicherung bestehen müssen.

Mann: mit Anwartschaftsbeitrag mit ruhendem Leistungsanspruch
wegen Auslandsaufenthalt

Frau: in KOSTENLOSER Familienversicherung mit ruhendem Leistungsanspruch wegen Auslandsaufenthalt
Hallo Heinrich,
ja, stimme ich zu - ich habe ihm aber trotzdem seine Frage beantwortet.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.04.2018, 07:07
von peterchen
Danke für die schnellen, freundlichen und guten Antworten.

Nun lese ich im Internet, Familienversicherung sei nur für Menschen, die " einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben". Den haben wir (noch) nicht??

Und, vielleicht darf ich nachfragen: Wie wird die Einkommensgrenze der Ehefrau gerechnet? Bei "normaler" Familienversicherung werden ja auch Kapitaleinkünfte einbezogen - wie bei freiwillig KVdR Versicherten. Kann ich schließen, dass für die Frau eines KVdR-Pflichtversicherten Kapitaleinkünfte ausser Betracht bleiben, so wie bei ihm auch?

Großen Dank

Verfasst: 17.04.2018, 15:11
von peterchen
Ich habe nochmals recherchiert.

Aus § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V scheint sich zu ergeben, dass Auslandswohnsitz für Familienversicherung ein Killer ist. Oder sind EU Gebiete gleichgestellt???

Ich frage weil hier die Spontanantworten auf diese Regelung nicht abgestellt haben.
Genauso wenig übrigens wie unsere BKK, die uns 2005 einfach das Antragsformular für Familienversicherung zugeschickt hat - wohl in der Annahme, das einfach genehmigen zu können....

Unabhängig von der Wohnsitz-frage (die sich ja regeln ließe) interessiert mich gleichwohl die Antwort azuf die Farge zur Einkommensberechnung.

Dank schon jetzt

Verfasst: 17.04.2018, 15:35
von Czauderna
Hallo,
für die Familienversicherung werden die Kapitalerträge der Ehefrau in jedem Fall angerechnet, egal wie der Status des Hauptversicherten ist, und wenn diese Ertraege die Grenze fuer die Familienversicherung überschreiten, dann ist es nix mit der Familienversicherung.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 17.04.2018, 16:00
von peterchen
Danke sehr,
bleibt die Frage der Inländereigenschaft??
Gruß

Verfasst: 17.04.2018, 16:04
von peterchen
Einer Knappschaftsbroschüre entnehme ich:

Ihre Angehörigen können familienversichert werden, wenn sie
· ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben
· in einem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union (EU) leben oder ...

Aber wo findet sich die Rechtsgrundlage??

Verfasst: 17.04.2018, 18:52
von Czauderna
Hallo,
wie wäre es damit - https://www.dvka.de/de/versicherte/rentner/rentner.html und dort auf Seite 5 lesen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.04.2018, 21:19
von Passion
Hallo,

bin kein Fami-Experte, aber meines Wissens ist der EU-Aufenthalt einem Aufenthalt in DE gleichgestellt. Müsste aber bei Zeit selbst nochmal in den GR nachlesen.

Kapitalerträge werden in der Fami-Prüfung angerechnet. Beachte aber den Steuerpauschbetrag (bei Verheirateten 1602/bei Alleinstehenden 801€ jährlich), die in Abzug gebracht werden.

Viele Grüße