GKV-Beitrag für nebenberufliches Kleingewerbe
Verfasst: 12.04.2018, 09:14
GKV-Beitrag für nebenberufliches Kleingewerbe und Unterstützung durch Lebensgefährtin
Hallo Krankenkassenforum,
ich bin ledig und lebe mit meiner ebenfalls ledigen Partnerin zusammen.
Aktuell zahle ich als freiwillig Versicherter den Mindestbeitrag, der sich aus der allgemeinen Mindestbemessungsgrenze von 1.015 Euro ergibt.
Das Einkommen in Höhe von 1.015 beruht auf der mtl. Unterstützung durch meine Lebensgefährtin.
Ich plane nun ein Kleingewerbe nebenberuflich zu führen; Hauptberuf Hausmann. Dieses würde im monatlichen Durchschnitt für das restliche Jahr 2018 ca. 200 Euro Gewinn bei einem Umsatz von ca. 300 Euro ermöglichen.
Die Unterstützung durch meine Lebensgefährtin würde entsprechend um 200 Euro reduziert. Das monatliche Einkommen würde also zunächst in der Summe bei 1.015 Euro bleiben.
Meine GKV teilte mir telefonisch mit, dass der nebenberufliche Gewinn 25 % des übrigen Einkommens nicht übersteigen dürfe? Ist dies eine Faustformel oder auch dokumentiert?
Meine Sorge ist, dass durch die Aufnahme der Selbstständigkeit, auch wenn sie in geringem Umfang und nebenberuflich ist, nicht mehr die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage relevant ist.
Was ist zu beachten, damit nicht die Bemessungsgrundlage für Selbstständige in Höhe von 2.283,75 Euro angesetzt wird?
Vielen Dank, beste Grüße
Hallo Krankenkassenforum,
ich bin ledig und lebe mit meiner ebenfalls ledigen Partnerin zusammen.
Aktuell zahle ich als freiwillig Versicherter den Mindestbeitrag, der sich aus der allgemeinen Mindestbemessungsgrenze von 1.015 Euro ergibt.
Das Einkommen in Höhe von 1.015 beruht auf der mtl. Unterstützung durch meine Lebensgefährtin.
Ich plane nun ein Kleingewerbe nebenberuflich zu führen; Hauptberuf Hausmann. Dieses würde im monatlichen Durchschnitt für das restliche Jahr 2018 ca. 200 Euro Gewinn bei einem Umsatz von ca. 300 Euro ermöglichen.
Die Unterstützung durch meine Lebensgefährtin würde entsprechend um 200 Euro reduziert. Das monatliche Einkommen würde also zunächst in der Summe bei 1.015 Euro bleiben.
Meine GKV teilte mir telefonisch mit, dass der nebenberufliche Gewinn 25 % des übrigen Einkommens nicht übersteigen dürfe? Ist dies eine Faustformel oder auch dokumentiert?
Meine Sorge ist, dass durch die Aufnahme der Selbstständigkeit, auch wenn sie in geringem Umfang und nebenberuflich ist, nicht mehr die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage relevant ist.
Was ist zu beachten, damit nicht die Bemessungsgrundlage für Selbstständige in Höhe von 2.283,75 Euro angesetzt wird?
Vielen Dank, beste Grüße