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Krankengeld und Blockfrist

Verfasst: 11.04.2018, 09:35
von Shaun
Guten Tag an alle im Forum...

Ich muss hier nochmals eine frage einstellen obwohl ich das Thema Blockfristen vor einigen Wochen schon einmal eingestellt habe weil sich für mich nun eine völlig neue Situation ergeben hat.

Meiner drohenden Aussteuerung durch die KK zum 8.April 18 nach langer Krankheit bin ich zunächst entgangen weil ich seit 15.März 18 bis einschl. heute mit neuer Diagnose AU bin. Es gibt keine Überschneidungen bei den unterschiedlichen AU Bescheinigungen.

Die KK sieht den Arbeitgeber seit 15. März 18 in der Pflicht und der zahlt nun wieder Lohnfortzahlung ab für die üblichen 6 Wochen. Das ist sicher und abgeklärt.

Ich frage mich nun was nach den 6 Wochen kommt falls ich weiter mit der neuen Diagnose AU bin. Kompliziertes verfahren ist das.....

Ich Danke im Vorfeld für eure Beiträge.

Verfasst: 11.04.2018, 16:32
von Czauderna
Hallo,
du bekommst Krankengeld - meine ich jedenfalls. Der Anspruch besteht schon seit AU-Beginn, ruht aber wegen der Entgeltfortzahlung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.07.2018, 22:57
von Shaun
Vielen Dank für die freundliche und auch zutreffende Antwort. Die Krankenkasse zahlt aufgrund der neuen Erkrankung Krankengeld.....seit April bereits. Soweit OK ....nur mein Arbeitgeber zahlt den vorgelagerten Lohnfortzahlungsanspruch nicht....obwohl die Krankenkasse ihm das nun zwischenzeitlich zweimal mitgeteilt hat das er zu zahlen hat.
Sogar die behandelnden Ärzte wurden angeschrieben und haben bestätigt das es keinen Zusammenhang zur Vorerkrankung gibt.

Nun geht es über die Anwälte....und meiner erklärt mir ich hätte keine Aussicht
auf Erfolg weil zwischen beiden Erkrankungen kein Arbeitstag lag......entspr. Verweis auf Sozialgerichtsentscheidungen beigefügt.....nun bin ich ratlos.....
wie soll ich da vorgehen.??

Verfasst: 16.07.2018, 08:30
von RHW
Hallo Shaun,

das Urteil oder dessen Aktenzeichen (welches Gericht genau) bitte hier angeben.

Wenn es zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse unterschiedliche Meinungen zur Zahlung von Entgeltfortzahlung gibt, hat die Krankenkasse (zunächst) Krankengeld zu zahlen. Grundlagen:
§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V: Krankengeld ruht, wenn Entgelt gezahlt wird (nicht, wenn Anspruch auf Entgelt besteht)

§ 115 SGB X: Die Krankenkasse kann sich das gezahlte Krankengeld vom Arbeitgeber zurückholen, wenn der Arbeitgeber zu Unrecht die Entgeltfortzahlung verweigert hat.
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/115.html

Gruß
RHW