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Reha, Krankengeld und die leidige Depression

Verfasst: 10.04.2018, 19:38
von krankeringolstädter
Liebe Krankenkassenexperten.

Nach langem Lesen möchte ich mich nun mit einem ganz konkreten Problem an euch wenden.
Ich bin wegen Depression und Angststörung seit Sommer letzten Jahres im Krankengeldbezug.
Meine Erkrankung führte zur Kündigung in der Probezeit durch meinen damaligen Arbeitgeber.
Seither geht es mir mal besser und mal schlechter. Alles in allem habe ich das Gefühl, dass es bergauf geht. Bin in sehr guter Hand bei meinem ambulanten Therapeuten und habe das erste Mal seit vielen Jahren das Gefühl, dass sich was in die richtige Richtung tut.
Nun hat die Krankenkasse mich aufgefordert einen Antrag auf Reha zu stellen. Ich habe oft gehört, dass das eine art "Rausschmiss" aus dem Krankengeldbezug ist. Davor fürchte ich mich sehr, da ich im Moment absolut noch nicht arbeitsfähig bin und das meine Situation nur verschlimmern würde.
Die Reha würde ich gern umgehen, da ich es gut finde im "realen Leben" zu gesunden und eine Isolation (fern der eigenen 4 Wände) unter anderen Kranken mich eher runter ziehen würde.
Meine KK (GKV) räumt mir eine 2 Wöchige Frist ein um Widerspruch gegen die "Anordnung" einzulegen. Die würde ich gern nutzen.
Da ich mich aber mit Krankenkassen wenig auskenne und nicht ganz nachvollziehen kann wie man in meinem Zustand an eine Reha denkt... vielleicht hat jemand von euch eine gute Idee?

Kurz und knapp: Ich sehe mich auf einem guten Weg ( mein Therapeut auch) und sehe eine Reha als nicht notwendig wenn nicht gar schädlich an. Wie kann ich das am besten vermitteln? Auch habe ich Angst, dass man mit das Krankengeld streicht. Das bedeutet für mich den finanziellen Ruin.

Ich danke euch für eure Einschätzung
VG
Torben

Verfasst: 10.04.2018, 22:04
von Czauderna
Hallo,
erst einmal- herzlich willkommen im Forum.
So, wie geschildert hat deine Kasse nicht ordentlich gearbeitet. Eine Aufforderung zu einer Reha erfolgt immer dann, wenn der MDK die Voraussetzungen des § 51 SGB V. für erfüllt ansieht - kurz gefasst - wenn die Erwerbsfähigkeit bedroht ist oder nicht mehr vorliegt. Die Kasse kann anhand dieses Gutachtens eine solche Aufforderung versenden, muss allerdings für die Antragstellung eine 10-Wochen-Frist vorgeben und natürlich in dieser Aufforderung sich auf den o.g. § beziehen. Nur wenn innerhalb dieser 10-Wochen-Frist der Antrag nicht gestellt wird, dann wird das Krankengeld nach Ablauf der 10-Wochen-Frist solange gesperrt, bis der Antrag gestellt wird. Natürlich ist es verständlich, dass ein Versicherter in seinem Fall da eine andere Sicht auf die Dinge hat - dann liegt es an ihm, bzw. an seinem behandelnden Arzt, der Krankenkasse klar zu machen, dass aus medizinischen Gründen eine solche Reha nicht geeignet ist die Arbeitsfähigkeit des Versicherten schneller wieder herzustellen. Wir sind hier keine Mediziner, können also nicht beurteilen ob deine Argumente die Kasse bzw. den MDK (denn nur der gibt der Kasse in medizinischen Dingen den entsprechenden Input zur Entscheidungsfindung) davon überzeugen können, dir weiter Krankengeld zu zahlen statt durch die Rentenversicherung Übergangsgeld.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.04.2018, 22:26
von Gustav
Oder aber die Krankenkasse hat hier bisher nur eine Anhörung bzgl der Rehaaufforderung vorgenommen. Nach der 2 wöchigen Frist erfolgt dann die Aufforderung, die wiederum die 10 Wochen Frist beinhaltet.

Verfasst: 10.04.2018, 22:28
von Czauderna
Gustav hat geschrieben:Oder aber die Krankenkasse hat hier bisher nur eine Anhörung bzgl der Rehaaufforderung vorgenommen. Nach der 2 wöchigen Frist erfolgt dann die Aufforderung, die wiederum die 10 Wochen Frist beinhaltet.
Hallo Gustav,
ja, könnte möglich sein, allerdings liest sich die Schilderung nicht so - da ist von Aufforderung zur Reha-Beantragung die Rede, aber warten wir mal ab.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.04.2018, 22:14
von D-S-E
Vielleicht handelt es sich um die rechtlich haltlose Aufforderung im Rahmen der Mitwirkungspflichten nach SGB I.

Verfasst: 12.04.2018, 00:22
von krankeringolstädter
Hallo liebe Krankenkassenexperten. Vielen Dank erstmal bis hierher.
So wie ich das lese läuft jetzt sowohl die Frist für den Widerspruch (2 Wochen) und die Frist zur Antragsstellung (10 Wochen).
Binn den genannten 2 Wochen bekomme ich keinen Termin bei meinem behandelnden Arzt, sodass ich da später erst drauf eingehen kann.
Die Kasse meinte, dass das evtl auch möglich sei, wenn ich in der Frist zumindestens anrufe. Ist das ein Trick oder in Ordnung so?
Wie ich euch verstehe geht es nun darum aus ärztlicher Sicht zu argumentieren warum eine Reha nicht dazu geeignet ist die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen? Heisst ich müsste so oder so mit meinem Beh. Arzt sprechen?
VG
Torben

Verfasst: 12.04.2018, 14:22
von D-S-E
Hast du die Möglichkeit, den Brief der Kasse anonymisiert einzustellen? Dann kann man besser einschätzen, wie die Kasse vorgeht.

Verfasst: 14.04.2018, 09:23
von Logo2010
Moin,
kenne mich mit Paragraphen absolut nicht aus aber gibt es bei dir in der nähe(falls du um eine Reha absolut nicht herum kommst) nicht die Möglichkeit einer Ambulanten Reha?!

Hatte das damals mit Familäre Bindung (ganz wichtig bei Psychichen Erkrankungen) durch geboxt! So wurde ich von Stationär auf Ambulant umgestellt und konnte täglich wieder heim.

Das Übergangsgeld wirst du dann in Kauf nehmen müssen, ist keine schöne Zeit aber besser (meine Meinung denn ich mache gerade auch viel durch) als ganz ohne Geld da zustehen.
Denn wenn die Kasse einmal zu macht die Tür, dann ist es verdammt schwer die wieder aufzustoßen.
Die sitzen immer am längeren Hebel und können auch (vorsichtig gesagt willkürlich) dich sperren!

Also Ambulant Reha- Ügeld- und anschließend Arbeitsfähig oder halt ganz normal weiter Krankengeld.

Ich habe die Kassen mittlerweile kennen gelernt und die haben sämtliche "Tricks" drauf um uns Schach Matt zu setzen. Ist halt Realität