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Aufforderung KraKa Stellung Rentenantrag /
Verfasst: 06.04.2018, 14:12
von FischerF
Sehr geehrte Wissende,
ich hätte ein wichtiges Anliegen und ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Kurz in Stichpunkten die wichtigsten Angaben:
-Mai 2017 Schlaganfall mit Krankenhausaufenthalt
-direkt im Anschluss Reha-Maßnahme
-ab September 2017 Wiedereingliegerung
-Sep/Okt 2017 Schreiben DRV (Reha wird zum Rentenantrag)
-Sep/Okt 2017 Schreiben Krankenkasse „Rentenantrag einreichen“
-Seit Okt/Now. 2017 wieder Vollzeit nach Wiedereingliederung
Das wären meine Angaben (aus dem Kopf raus) zu meinem Problem. Es ist nun ein Schreiben der DRV gekommen, dass eine Teilerwerbsrente wahrscheinlich genehmigt wird und ein Bescheid in Kürze folgt (Es fehlen noch Angaben vom Arbeitgeber, die ich noch liefern muss). Den Rentenantrag habe ich ja stellen müssen, weil mich die Krankenkasse dazu aufgefordert hat bzw. er wurde automatisch gestellt nach meiner Reha. Normal hätte ich hier nix gemacht und einfach nach Gesundung normal weitergearbeitet. Mein Problem ist jetzt, dass bei genehmigter Teilerwerbsrente mein Arbeitsverhältnis (TVÖD §33) automatisch endet, obwohl ich ja arbeiten will und kann – schon seit fast wieder einem halben Jahr.
Wie komme ich am besten zu dem Ziel, dass ich ganz normal weiter arbeiten kann wie vor meiner Krankheit? Ich will mir natürlich für spätere (hoffentlich nicht eintretende) Vorfälle keine Steine in den Weg legen (so quasi – hätten Sie doch damals……)!
Soll ich zur Krankenkasse und mir ein Schreiben holen, dass ich meinen Rentenantrag offiziell zurücknehmen kann?
Welche Normen und Argumente o.ä. wären hier für meinen "Vortrag" anzuwenden und wie sehen meine Erfolgsaussichten aus? Mir fallen ein z.B.:
-KraKa zahlt eh nix mehr (Krankheit ist weg)
-Wiedereingliederung war erfolgreich
-ich arbeite schon wieder seit 6 Monaten (Vollzeit)
-Verlust der Arbeit bei Erwerbsminderung
Gibt es nicht wo eine Vorschrift/ein Gesetz welche(s) besagt, dass die KraKa der Rücknahme des Rentenantrags zustimmen MUSS, wenn ein „berechtigtes Interesse“ beim Versicherten besteht – hier der mögliche Verlust des Arbeitsplatzes?
Soll ich die DRV (nach?/vor? Empfang des Bescheids) auffordern meinen Fall erneut zu prüfen und auf die erfolgreiche Wiedereingliederung hinweisen sowie den „Selbstbewertungsbogen“ vorlegen (den hätten sie eigentlich schon)?
Macht ein Widerspruch Sinn? Ich könnte auch einen Einkommensnachweis mitschicken, damit die DRV sieht, dass ich die vollen Beträge wieder seit einigen Monaten zahle.
Ist es besser wenn ich den Weg über die Krankenkasse gehe (Genehmigung zur Rücknahme des Rentenantrags) oder soll ich den Weg über die DRV nehmen und versuchen, dass ich mit Argumenten und Unterlagen die DRV davon überzeuge, dass die meinen Rentenantrag abweisen.
Worauf muss ich bei meinem Fall besonders achten? Wo können weitere Fallstricke auftreten?
Ich hoffe auf zahlreiche Tipps und Vorschläge
Vielen Dank und Grüße
MICHAEL H
Verfasst: 06.04.2018, 15:16
von Pichilemu
Ich würde an deiner Stelle erst einmal die Luft anhalten.
1. werden Renten wegen Erwerbsminderung in aller Regel nur befristet, in der Regel über drei Jahre, bewilligt (§ 102 SGB VI). Dass eine Rente gleich von Anfang an unbefristet geleistet wird, erst recht eine teilweise Erwerbsminderungsrente, ist eigentlich fast ausgeschlossen. Nach § 33 TVöD führt aber nur die unbefristete Rente zum automatischen Ende des Arbeitsverhältnisses, die befristete Rente nicht.
2. dürfte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eigentlich gar nicht mehr bewilligt werden, wenn du tatsächlich Vollzeit arbeitest. Damit ist nämlich die Voraussetzung für die Rentenbewilligung entfallen (§ 100 Abs. 3 SGB VI), denn wer nur teilweise erwerbsfähig ist, darf auch nur in Teilzeit arbeiten, eine Vollzeitbeschäftigung ist rentenschädlich. Weiß die Rentenversicherung das? Ich würde denen das unbedingt mitteilen, bevor noch da Rückforderungsansprüche auf dich zukommen.
3. dürften im Falle einer Rücknahme des Rentenantrags Rückforderungsansprüche der Krankenkasse auf dich zukommen, weil du dann vermeintlich vorsätzlich auf eine dem Krankengeld vorrangige Sozialleistung verzichtet hast. Müsste sich zwar vor Gericht klären lassen, wäre aber ziemlich unangenehm.
Verfasst: 06.04.2018, 19:14
von FischerF
Hallo,
danke für die ersten Infos.
zu 1.
wäre für mich eigentlich auch nicht tragbar. Die Rente würde sehr gering ausfallen, denn ich habe nämlich noch nicht so viele Beitragsjahre.
zu 2.
wie merkt die DRV dass ich wieder Vollzeit arbeite und die Voraussetzung für eine Teilerwerbsrente nicht mehr vorliegen? (-->an den Rentenbeiträgen?). Oder muss/soll ich dem DRV schriftlich diesen Umstand mitteilen (falsche Beurteilung meiner Leitungsfähigkeit). Welche Rückzahlungsansprüche der DRV meinen Sie hier? Als Leistung habe ich nur die Lohhfortzahlung und Krankengeld erhalten. Von der DRV sind noch keine Mittel geflossen. Schriftverkehr über die erfolgreiche Wiedereingliederung gab es noch nicht (der offizielle Rentenantrag wurde während der Wiedereingliederung gestellt). Zum Rentenantrag habe ich den "Selbstbewertungsbogen" beigefügt, in dem ich angegeben habe, dass ich aktuell keine Beschwerden habe und meine derzeitige berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt ist. Macht es hier Sinn, der DRV einen neuen, aktualisierten Selbstbewertungsbogen zu schicken? Mit welche weiteren Angaben und Argumenten könnte ich hier punkten? Wie sehen Sie hier dann die Erfolgsaussichten? Sie schreiben, dass die Rente dann eigentlich nicht mehr bewilligt werden dürfte, warum bekomme ich dann vorm offiziellen Beschluss ein Schreiben, wo mit die Bewilligung der Rente in Aussicht gestellt wird (--> fehlende Info der erfolgreichen Wiedereingliederung und dass ich ja schon wieder Vollzeit arbeite)? Wenn ich um eine neue Bewertung bitte, kann die KraKa hier was dagegen haben oder Einsprüche einlegen (einen offiziellen Bescheid gibt es wie erwähnt noch nicht)?
zu 3.
Welche Rückforderungen der KraKa meinen Sie hier? Wie oben schon beschrieben habe ich den "normalen" Weg über Lohnfortzahlung, Krankengeld, Wiedereingliederung genommen. Die buchen bei mir ja auch schon fleißig wieder ab (wie auch die DRV)!
Macht es Sinn, hier "zweigleisig" zu fahren und KraKa und DRV zu kontaktieren?
Danke für die Beantwortung meiner Fragen
Grüße
Michael H
Verfasst: 06.04.2018, 20:29
von Pichilemu
Da muss ich mal ein bisschen länger ausholen:
Renten werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt bewilligt, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wenn die Rente innerhalb von drei Monaten beantragt wird. (§ 99 Abs. 1 SGB VI) Anspruchsvoraussetzung bei einer Rente wegen Erwerbsminderung ist der tatsächliche Eintritt einer Erwerbsminderung. Das kann hier frühestens der Tag des Schlaganfalls im Mai 2017 sein. Auch der Antrag ist innerhalb der drei Monate gestellt worden, da der Reha-Antrag nach § 116 Abs. 2 SGB VI in einen Rentenantrag umgedeutet wurde.
Nun kommt aber eine Besonderheit bei befristeten Renten hinzu: diese werden nach § 101 Abs. 1 SGB VI nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung geleistet. Somit würde die Rente frühestens rückwirkend ab Dezember 2017 gezahlt (das ist der 7. Monat nach Mai 2017, dem Tag des Schlaganfalls). Da du seit November 2017 (ist das so richtig?) kein Krankengeld mehr beziehst können sich somit rein rechtlich keine Überschneidungspunkte zwischen Krankengeld-Bezug und frühestmöglicher Eintritt der Rente ergeben.
Das sollte die Krankenkasse eigentlich auch wissen, die Praxis sieht aber oft anders aus. Gäbe es nämlich tatsächlich eine Überschneidung zwischen Rente und Krankengeld, würde die Rente auf das Krankengeld angerechnet (ggfs. auch rückwirkend). Das ergibt sich aus § 50 Abs. 2 SGB V. Wenn nun (rein hypothetisch) Krankengeld bis jetzt geleistet würde und jetzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung rückwirkend ab Dezember 2017 bewilligt würde, ergäbe sich eine Überzahlung für die Monate Dezember 2017 bis April 2018, das Krankengeld würde also für diesen Zeitraum rückwirkend gekürzt werden. Normalerweise regeln das die Behörden in so einem Fall unter sich über einen Erstattungsanspruch, sodass der Leistungsbezieher nichts tun muss.
Die Krankenkasse könnte also auf die Idee kommen, dass wenn du den Rentenantrag zurückziehst, der Krankenkasse Geld entgeht, dass sie ansonsten aufgrund der rückwirkenden Bewilligung der Rente hätte zurückfordern können. Die Krankenkasse könnte also versuchen, nach § 45 SGB X die Bewilligung von Krankengeld rückwirkend aufzuheben und von dir das gezahlte Krankengeld zurückzuverlangen. Wie sich bereits aus der obigen Rechnung ergibt, kann der Krankenkasse gar kein finanzieller Schaden entstanden sein - aber davon musst du die Krankenkasse erstmal überzeugen.
Nun zur Rente. Die würde, wenn sie bewilligt würde, rückwirkend ab Dezember 2017 bewilligt. Nun hast du bereits einen Selbsteinschätzungsbogen eingereicht und wenn die DRV Informationen vom Arbeitgeber einholt, sollte sie auch über diese Schiene eigentlich erfahren, dass du völlig problemlos Vollzeit arbeitest. Sollte dir die Rente trotzdem bewilligt werden und dir dadurch durch den Verlust des Arbeitsplatzes ein finanzieller Schaden entstehen, käme ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen die DRV wegen einer Amtspflichtverletzung in Betracht - der Sozialrechtsweg scheidet hier aus, weil eine einmal bewilligte Rente nicht durch Widerspruch und Klage wieder aufgehoben werden kann. Denn eigentlich darf niemandem, der Vollzeit arbeitet und dazu auch gesundheitlich ohne Probleme in der Lage ist, eine Rente wegen Erwerbsminderung quasi gegen seinen Willen aufgezwungen werden. Und eigentlich ist die Rechtslage auch eindeutig, wer Vollzeit arbeitet, dem darf keine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt werden. Zivilrecht hieße aber Landgericht und somit Anwaltszwang.
Die DRV könnte natürlich ihrerseits die bereits bewilligte Rente rückwirkend zurückfordern, wenn ihr erst später auffällt, dass die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewilligung gar nicht vorgelegen haben, weil du vollzeit erwerbstätig warst (wiederum § 45 SGB X). Ist also alles etwas schwierig.
Es ist also gar nicht so einfach, wie du siehst. Ich frage mich gerade, ob es nicht schon zu spät ist, jetzt noch irgendetwas zu machen, denn § 33 Abs. 4 TVöD sagt: "Verzögert die/der Beschäftigte schuldhaft den Rentenantrag [...], so tritt an die Stelle des Rentenbescheids das Gutachten einer Amtsärztin/eines Amtsarztes oder einer/eines nach § 3 Abs. 4 Satz 2 bestimmten Ärztin/Arztes." Eine Rücknahme des Antrags könnte durchaus als schuldhafte Verzögerung des Rentenantrags interpretiert werden, und da du von der DRV bereits ein Bestätigungsschreiben erhalten hast, liegt das Gutachten des Amtsarztes auch schon vor. Es könnte also sein, dass du durch die Rücknahme des Rentenantrags nicht nur von der Krankenkasse, sondern auch noch vom Arbeitgeber Probleme bekommen könntest.
Eine Neubewertung deiner Erwerbsfähigkeit kann frühestens nach drei Jahren (kurz vor Ablauf der Befristung der laufenden Rente) erfolgen, aber eigentlich nicht vorher auf "Wunsch" des Rentenbeziehers.
Du kannst natürlich die DRV anflehen und bitten, deinen Rentenantrag nicht zu bewilligen. Ob sie deinem Wunsch nachkommen, kann ich nicht sagen, das steht in den Sternen.
Verfasst: 08.04.2018, 21:23
von FischerF
Danke nochmlas für die Antwort.
hab jetzt genau nachgeschaut.Meine erfolgreiche Wiedereingliederung war sogar schon Ende 09/2017 abgeschlossen. Somit gibt es keine überschneidungen von Krankengeld und einer ggf. gewährten Rentenzahlung ab 12/2017. Die KraKa hat mir dazu noch nix geschrieben, obwohl ja auch auf dem gelben Wiedereingliederungsformular der September 2017 als "Abschluss" der Wiedereingliederung drin steht (auch dass ein Erfolg absehbar ist).
Gar nicht so einfach... nach Ihren Worten hab ich jetzt sogar ein bißchen Angst
Aber wieso soll ich zu spät dran sein und was schuldhaft verzögert haben? Ich habe bis jetzt alle von der DRV angeforderten Unterlagen geliefert (eine fehlt noch, ist aber im Rahmen der Zeit), außerdem kann ich - glaube ich - den Rentenantrag jederzeit bis zu seiner Wirksamkeit (innerhalb der Einspruchsfrist nach Erhalt des Bescheid) zurücknehmen.
Inwiefern sollte der Arbeitgeber Probleme machen, wenn hoffentlich die KraKa und die DRV ihr OK geben? Bis jetzt weiß die Personalabteilung nur, dass ich den Antrag stellen musste.
Beste Grüße
MICHAEL H
Verfasst: 09.04.2018, 09:26
von Pichilemu
Ich hab oben nur die Vorschrift aus dem TVöD zitiert. Ich würde da dringend mit dem Arbeitgeber reden ob er einverstanden ist oder ob die Rücknahme des Rentenantrags wie in der Vorschrift angedroht zur Zwangsentlassung führen würde.
Verfasst: 09.04.2018, 16:45
von FischerF
Hallo,
der Arbeitgeber/die Personalabteilung weiß momentan nur, dass ich einen Rentenantrag stellen musste und dass ich aber voll arbeiten kann und will. Das sehen die ja schon seit fast 6 Monaten. Weiteres haben wir noch nicht diskutiert.
Warum meinst Du, dass die Rücknahme des Rentenantrags eine schuldhafte Verzögerung meinerseits sein könnte? Den RentenANTRAG habe ich ja nicht verzögert. Ich liefere jetzt nur neue Daten. Zum damaligen Kenntnisstand sind doch erst jetzt die erfolgreiche Wiedereingliederung gekommen und der Umstand, dass ich schon fast ein halbes Jahr wieder Vollzeit arbeite. Eine Verbesserung meines Zustandes im Laufe der Zeit/des Genesungsprozesses (während der Genehmigungsphase/-Prüfung) sozusagen.
Dieses (Vorab-)schreiben der DRV wird ja nicht bindend sein denke ich, sondern nur der Bescheid an sich und bevor dieser bei mir eintrifft, kann ich doch den Rentenantrag zurückziehen (bzw. bis dieser gültig wird - sprich nach dieser Einspruchsfrist oder wie die heißt). --> Zurückziehen dann nur mit OK von der KraKa.
Ein Arzt hat mich diesbezüglich auch noch nicht untersucht, die haben "nur" den Entlassungsbericht von der "damaligen" Reha.
Eine Neubewertung wäre das Ganze dann danke ich ja auch noch nicht, denn ich liefere für die erste Prüfung der Erwerbsfähigkeit (die läuft ja aktuell noch) neuere Unterlagen und Erkenntnisse nach.
Eigentlich müsste ja die DRV ja auch nach Punkten suchen, damit die nicht zahlen müssen bzw. den Rentenantrag nicht genehmigen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass Leute sehr hart kämpfen müssen um eine Rente zu bekommen und mir werfen sie die Rente nach einem kurzen Blick in die Unterlagen zu (überspitzt ausgerückt).
Schöne Grüße
MICHAEL H
Verfasst: 09.04.2018, 20:52
von Pichilemu
Du kannst dich beruhigen.
Ich habe nochmal recherchiert und gelesen, dass das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung daran festhält, dass Arbeitnehmer einen Rentenantrag zurücknehmen dürfen. Daraus darf dem Arbeitnehmer kein Nachteil erwachsen. Denn ansonsten wäre es tatsächlich so, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die die Rente gar nicht wollen, durch die Rente faktisch in den finanziellen Ruin gestürzt werden.
Also, zieh den Rentenatrag zurück. Besser gestern als morgen.
Verfasst: 10.04.2018, 12:09
von FischerF
Rentenantrag zurücknehmen ohne die Rücksprache mit der KraKa ??
Mein Weg wäre momentan eigentlich wie folgt:
Ich werde heute, wenn ich es zeitlich schaffe, persönlich bei der KraKa das OK für die Rücknahme einholen. Mail dauert denke ich zu lange.
Argumente:
- erfolgreiche Wiedereingliederung
- seit fast 6 Monaten wieder in Vollzeit
- bei Genehmigung der Rente Verlust des Arbeitsplatzes
- Abbuchung KraKa-Beiträge erfolgen auch wieder ganz normal
Danach werde ich die DRV anschreiben und meinen Rentenantrag zurücknehmen. Denen lege ich dann das Schreiben der KraKa bei.
Verfasst: 10.04.2018, 12:30
von FischerF
..............Denen lege ich dann das Schreiben der KraKa bei.
Dazu erfolgt dann keine weitere Erläuterung bzgl. des Grundes meiner Rücknahme des Rentenantrags.
Verfasst: 11.04.2018, 10:27
von Pichilemu
Hättest du dich denn ernsthaft davon abhalten lassen, den Rentenantrag zurückzuziehen, wenn die KK wirklich "nein" gesagt hätte? So ganz provokant gefragt.
Verfasst: 12.04.2018, 11:19
von FischerF
Gute Frage.
Eigentlich habe ich ja von der KraKa diese Aufforderung zur Antragsstellung (Einschränkung Dispositionsrecht oder wie das genannt wird). Somit wären mir ja die Hände gebunden bzgl. der Rücknahme.
Wenn ich den Rentenantrag ohne das OK der KraKa zurücknehmen würde, könnte ich doch früher oder später diesbezüglich Probleme bekommen.
Aber ich bekomme jetzt von der KraKa ein Schreiben, dass deren Aufforderung zum Rentenantrag widerrufen wird.
Mit diesem Schieb werde ich dann den Rentenantrag zurückziehen.
Können bei einem (hoffentlich nicht eintreffenden) erneuten Vorfall, bei dem ein Rehaantrag ggf. auch ein Rentenantrag die Folge ist. Mir bezgl. des alten Falles noch Probleme gemacht werden, wenn ich jetzt den Antrag zurücknehme?
Verfasst: 12.04.2018, 11:47
von Pichilemu
Wenn du von der KK einen schriftlichen Wisch bekommst, dass die Aufforderung zurückgezogen wird, kann eigentlich nichts mehr passieren, denn an die Erklärung sind die grundsätzlich auch in der Zukunft gebunden.
Verfasst: 12.04.2018, 12:35
von FischerF
.... der Puls geht runter.
Kann mir die DRV bei späteren Fällen noch bzgl. der Rücknahme des Rentenantrags einen Strick drehen ?
Verfasst: 12.04.2018, 12:52
von Pichilemu
Warum sollten sie? Es ist doch nur in deren Interesse, wenn du keine Leistungen von denen beziehst. Da können sie ja sogar froh sein, dass du so "gnädig" bist und die Rente nicht haben willst.