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Im Ausland, Frau mit Kindern (getrennt) in Deutschland
Verfasst: 04.04.2018, 09:22
von DerEineOderAndere
Hi.
Ich habe ein paar Threads und Informationen online gefunden, aber nichts was wirklich meine - zugegeben spezielle - Situation trifft, denke ich.
Meine Frau hat sich von mir vor etwas ueber einem Jahr getrennt, wir leben in Scheidung (ist seit Februar zugange, bei Gericht, Versorgungsausgleich laeuft wohl gerade). Unsere Kinder leben bei ihr.
Ich habe beruflich im Sommer letzten Jahres ein Auslandsangebot bekommen und lebe nun in Asien. Ich habe keinerlei Wohnsitz, Einkommen oder irgendwas in Deutschland, bin offiziell abgemeldet dort.
Unsere (meine, der Rest war familienversichert ueber mich. Nun ist sie ebendort selbst freiwillig versichert) Krankenkasse hat bei der freiwilligen Versicherung meiner Frau nicht auf die Kinder geschaut, sagt nun diese seien seit Monaten nicht versichert und will von mir Dokumente (lokale Gehaltsnachweise, Details zur Krankenversicherung).
Meine erste Frage ist... warum?
Mein Unterhalt ist ~gleich~ dem, den ich in Deutschland gezahlt habe.
Meine Frau hat keine eigenen Einkuenfte. Ich habe mit Deutschland und der Krankenkasse nichts am Hut - dachte ich.
Wie arg kann sich die Krankenversicherung zieren, meine/unsere Kinder ueber meine Frau mitzuversichern?
Was soll das "gelten als privat versichert"? Bin ich nicht, und .. ein ganz anderes System?
Kann mir jemand helfen zu verstehen, in welchen Situationen diese Krankenkasse meine Kinder nicht (idealerweise ... rueckwirkend) aufnehmen kann/will?
Danke im voraus.
Verfasst: 04.04.2018, 11:46
von Pichilemu
Ich kann nur sagen: dieser Fall ist bis jetzt noch nicht gerichtlich geklärt.
Es gibt tatsächlich eine Vorschrift, wonach die Kinder von der Familienversicherung ausgeschlossen ist, wenn ein Elternteil nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und höher ist als das Einkommen des anderen Elternteils. Die Kinder müssen dann alle privat versichert werden (oder freiwillig gesetzlich krankenversichert, wird aber in vielen Fällen teurer sein).
Nun lautet aber die Preisfrage: gilt das auch, wenn dieser Elternteil gar nicht in Deutschland lebt?
Die Krankenkassen berufen sich da derzeit wohl auf das Ergebnis einer Fachkonferenz, wo das bejaht wurde. Das müssen die Gerichte nicht zwangsläufig genauso sehen. Es gab bis jetzt noch keine Gerichtsentscheidung zu dieser besonderen Konstallation. Es gab zwar eine Entscheidung aus der Schweiz, hier gibt es aber ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland; kein asiatisches Land hat ein derartiges Abkommen mit Deutschland abgeschlossen, jedenfalls was die Krankenversicherung betrifft.
Man muss sich vor allem vor Augen führen, dass es früher (lang lang ists her) eine Jahresarbeitsentgeltgrenze-West und eine Jahresarbeitsentgeltgrenze-Ost gab. Welche gilt nun für den Ausländer, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat und auch nicht in Deutschland sein Geld verdient? Außerdem berücksichtigt diese JAEG nicht die teilweise höheren Lebenshaltungskosten in anderen Staaten der Erde. Und nicht zuletzt kann der im Ausland lebende Elternteil nicht zu irgendeiner Mitwirkung verpflichtet werden, denn das SGB I gilt für ihn nicht.
Sollte die Krankenversicherung tatsächlich versuchen, die Kinder auf die PKV zu verweisen, würde ich (bzw. besser nicht du, sondern die Ehefrau, weil der Postweg von Deutschland nach Asien ziemlich langsam sein dürfte) das vor Gericht durchstreiten.
Verfasst: 04.04.2018, 12:24
von DerEineOderAndere
Vielen lieben Dank fuer die Antwort - wenn sie auch ungluecklich ist.
Ich war und bin beileibe kein Grossverdiener, war in Bestzeiten in Deutschland immer gut unter der Grenze zur freiwilligen Versicherung (das ist dje JAEG?). Allerdings - exakt das Auslandsproblem macht mich hier fuchsig. Ich lebe in einer Stadt die jahrelang (keine Ahnung wie aktuell das ist - bis 2017 jedenfalls...) weltweit das Attribut "teuerste Stadt" bekam. Da ist ein Vergleich - mit Verlaub gesagt - grober Unfug. Nicht nur das, ich verdiene nichtmal besonders gut (marginal/einstelliger Prozentsatz hoeher als in Deutschland ca.), Ich wuerde aber vermutlich ueber der Grenze liegen laut kurzem Test. Aber man vergleicht hier dann Aepfel mit Kartoffeln.
Ich bekomme hier keine Altersvorsorge. Krankenkasse interessiert den Staat nicht. Urlaubstage sind fuer mich 20 (und damit bin ich weit ueberm Schnitt) im Jahr. Selbst Krankentage sind begrenzt (d.h. kommt man ueber X Tage, dann nimmt man Zwangsurlaub oder .. es ist unbezahlter Urlaub). Ein 0.3l Glas Bier kostet oftmals 15-18 EUR in Bars (ja, nicht fuer die Krankenkasse relevant, nicht gesund und und und.. Aber es verdeutlicht ein wenig die Situation).
Folgefragen nach meiner Tirade, wenn ich darf:
- Der Wechselkurs ist ja nun variabel und macht durchaus einen teils schmerzhaften Unterschied in den bisherigen Unterhaltszahlungen. Wie handhaben Versicherungen so etwas? "Mal heute schauen was das so ueber den Daumen in EUR waere" nach gut Glueck?
- Nun faellt der Krankenkasse das auf einmal nachtraeglich ein. Sollte diese also versuchend die Familienversicherung zu verweigern, dann waeren die Kinder Monate (rueckwirkend) nicht krankenversichert und ditto bis auf weiteres/bis zu einer Klaerung. Das .. geht einfach so?
- Was, wenn ich leider leider keinen Gehaltsnachweis liefere? Hat die Krankenkasse eine Handhabe hier? Ich .. vermute sie terrorisiert dann meine Frau natuerlich. Man muss annehmen, dass die Krankenkasse dann 'annimmt' ich habe ein zu gutes Einkommen, obwohl das in knapp zehn Jahren Mitgliedschaft nie passiert ist und auch nichtmal knapp war?
- Ist das Thema absolut durch und klipp und klar, wenn die Scheidung durch ist? Ist das nur ein Problem getrennt lebender Paare oder wird uns das weiter verfolgen?
Danke vielmals.
Verfasst: 04.04.2018, 12:50
von Pichilemu
Für die Krankenkasse relevant sind ohnehin nur die Summe der Einkünfte, also die Bruttoeinnahmen ohne Werbungskosten. Es wird hier die Auffassung vertreten, man müsse von einem ausländischen Einkommen "fiktive" Werbungskosten abziehen, als wäre es in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen.
Werbungskosten dürften ja bei dir im wesentlichen nur die Pendlerpauschale sein, und ich vermute mal, die wird wenn überhaupt, dann ziemlich mickrig sein. Also wird da nicht viel abzuziehen sein, für Einkommen in Deutschland würde das zwar genauso gelten, da gäbe es aber noch weitere Abzugsmöglichkeiten (z. B. doppelte Haushaltsführung) die bei einer Wohnung im Ausland ausgeschlossen sind.
Bei der Bemessung des Einkommens wird das regelmäßige Einkommen herangezogen. Eine einmalige Erhöhung des Einkommens wegen schwankendem Wechselkurs wäre also unschädlich. Im Zweifel muss die Krankenkasse schätzen und im Nachhinein einen Durchschnitt berechnen.
Dass der Krankenkasse das erst jetzt auffällt, ist natürlich blöd. Rückwirkend darf sie die Kinder m. E. nicht aus der Familienversicherung rausschmeißen, das ginge nur mit Wirkung für die Zukunft. Und spätestens mit der Scheidung ist der Käse eh gegessen, denn die Regelung gilt nur für Ehegatten, d. h. ist die Scheidung durch, ist die Familienversicherung kein Problem mehr.
Deine Vermutung, was passiert wenn du keinen Gehaltsnachweis lieferst, dürfte vermutlich genau so zutreffen. Gesetzlich bist du zwar zu nichts verpflichtet, die Krankenkasse dürfte aber in der Tat dann gleich davon ausgehen, dass du Millionen verdienen musst.