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Zurück in die GKV
Verfasst: 29.03.2018, 21:44
von russi
Hallo, mich würde folgendes interessieren.... Ich bin jetzt 45 Jahre alt und seit 9 Jahre privat versichert und selbständig. Mal angenommen ich beende meine Selbständigkeit bevor ich wieder 54 Jahre alt werde und werde wieder Arbeitnehmer.
Wie ist das mit der Versicherung im Rentenalter? Bekommt man den verbilligten Rentnersatz oder woran wird der Beitrag bemessen?
Re: Zurück in die GKV
Verfasst: 30.03.2018, 09:41
von Czauderna
russi hat geschrieben:Hallo, mich würde folgendes interessieren.... Ich bin jetzt 45 Jahre alt und seit 9 Jahre privat versichert und selbständig. Mal angenommen ich beende meine Selbständigkeit bevor ich wieder 54 Jahre alt werde und werde wieder Arbeitnehmer.
Wie ist das mit der Versicherung im Rentenalter? Bekommt man den verbilligten Rentnersatz oder woran wird der Beitrag bemessen?
Hallo,
Du meinst, ob du in die Krankenversicherung der Rentner kommst,
Das kommt am Tage deiner Rentenantragstellung darauf an ob du die dafür notwendige Vorversicherungszeit erfüllt hast ( nach heutigem Recht). Es gibt keinen verbilligten Rentnersatz, der Hauptunterschied zwischen einem pflichtversicherten Rentner und einem freiwillig Versicherten Rentner liegt darin, dass ggf. Bei einem freiwillig Versicherten Rentner mehrere beitragspflichtige Einnahmen vorliegen als bei einem pflichtversicherten.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 30.03.2018, 10:19
von russi
Ok, verstehe. Also wenn ich pflichtversichert sein möchte, dann muss ich die notwendige Versicherungszeit erfüllen. Wie lange ist diese?
Einnahmen verstehe ich Zahlungen aus evtl. Miete, Lebensversicherung etc. Wie schaut das aus bei angespartem Geld auf dem Konto, wird wahrscheinlich auch dazu zählen oder? Gibt es hier auch einen gesetzlich begrenzten Höchstsatz?
Verfasst: 30.03.2018, 12:05
von Pichilemu
Es gilt die 9/10-Regelung, siehe
Formblatt R0815 der Rentenversicherung, dort ist das recht anschaulich erklärt.
Einnahmen sind nur Gelder, die einem zufließen. Geld, das auf einem Konto liegt, ist keine Einnahme, das kommt nicht neu dazu. Etwas anderes gilt für die Zinsen aus dem so angesparten Geld, die dürften aber, wenn man nicht gerade Millionen auf der hohen Kante hat, nicht sehr hoch ausfallen.
Verfasst: 31.03.2018, 09:22
von russi
Hab mir das mal angeschaut. Also 90 % der 2. Lebenszeit in der gesetzlichen.
Wie ist das dann mit den Beiträgen? Pflichtversichert: 14,6 %, davon ich die muss die Hälfte ich zahlen.
Das wären dann bei 1000 Euro Einkommen: 73 Euro wenn ich pflichtverischert bin.
wenn ich freiwillig versichert bin dann 14,6 % von meinen Einnahmen.
Angenommen ich bekomme 1000 Euro Mieteinnahmen, dann wären das 146 Euro.
Wenn man freiwillig versichert ist und man bekommt eine monatliche gesetzliche Rente, ist das dann eine Einnahme?
Verfasst: 31.03.2018, 17:38
von Czauderna
russi hat geschrieben:Hab mir das mal angeschaut. Also 90 % der 2. Lebenszeit in der gesetzlichen.
Wie ist das dann mit den Beiträgen? Pflichtversichert: 14,6 %, davon ich die muss die Hälfte ich zahlen.
Das wären dann bei 1000 Euro Einkommen: 73 Euro wenn ich pflichtverischert bin.
wenn ich freiwillig versichert bin dann 14,6 % von meinen Einnahmen.
Angenommen ich bekomme 1000 Euro Mieteinnahmen, dann wären das 146 Euro.
Wenn man freiwillig versichert ist und man bekommt eine monatliche gesetzliche Rente, ist das dann eine Einnahme?
Hallo,
ja, das ist dann eine Einnahme, also 1000,00 € Miete zzgl. Bruttorente
Gruss
Czauderna