Wechsel in die Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Andreas-fei
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Wechsel in die Familienversicherung

Beitrag von Andreas-fei » 12.03.2018, 14:40

Danke,

ich habe ein paar Fragen zum unterjährigem Wechsel in die Familienversicherung.

Wenn ich meine Firma z.B. zum 30.6 abmelde um zum 1.7. in die Familienversicherung meiner Frau wechseln möchte:

1. muß ich hier irgendetwas speziell beachten, oder kann ich einfach rund 14Tage vorher meine Firma abmelden und die Familienversicherung beantragen ?

2. was ist denn mit meinem Gewinn aus der Firma, bis einschl. 30.6 , dieser übersteigt natürlich die Freigrenze, wenn ich diesen aufs Kalenderjahr umlege.

3. Oder wird dieser nur auf den Zeitraum vom 1.1 bis 30.6, solange die Firma existiert, umgelegt ?

4. Nicht, das es irgendwann dann heißt, wenn die Jahressteuer fertig ist, der Gewinn war zu hoch.

Selbstverständlich fällt ab 1.7 keinerlei Gewinn bzw Geschäftstätigkeit mehr bei mir an, das ist mir bewusst.

Vielen Dank
Andreas

Czauderna
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Re: Wechsel in die Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 12.03.2018, 18:16

Andreas-fei hat geschrieben:Danke,

ich habe ein paar Fragen zum unterjährigem Wechsel in die Familienversicherung.

Wenn ich meine Firma z.B. zum 30.6 abmelde um zum 1.7. in die Familienversicherung meiner Frau wechseln möchte:

1. muß ich hier irgendetwas speziell beachten, oder kann ich einfach rund 14Tage vorher meine Firma abmelden und die Familienversicherung beantragen ?
Ja - wichtig natürlich der Kasse den Nachweis über die Gewerbeabmeldung bei Beantragung der Familienversicherung vorlegen.

2. was ist denn mit meinem Gewinn aus der Firma, bis einschl. 30.6 , dieser übersteigt natürlich die Freigrenze, wenn ich diesen aufs Kalenderjahr umlege.
Musst du nicht umlegen, denn in diesem Falle wird das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit auf sechs Monate verteilt.

3. Oder wird dieser nur auf den Zeitraum vom 1.1 bis 30.6, solange die Firma existiert, umgelegt ?
genau so ist es

4. Nicht, das es irgendwann dann heißt, wenn die Jahressteuer fertig ist, der Gewinn war zu hoch.
wird es nicht heissen
Selbstverständlich fällt ab 1.7 keinerlei Gewinn bzw Geschäftstätigkeit mehr bei mir an, das ist mir bewusst.

Vielen Dank
Andreas
Gruss
Czauderna

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