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Gibt es regeln für stationäre Reha innerhalb der 4 Jahren

Verfasst: 11.03.2018, 14:05
von indiaberty
Hatte 2016 eine Reha Maßnahme wegen Spastischer Hemiparese.
Lebe seit Januar 2017 im Pflegeheim mit Pflegegrad 3 und Schwerbehindertenausweis aG
Bin auf Rollstuhl und Pflege gem. Pflegegrad 3 angewiesen.
Bei mir besteht nach Aussage des Arztes die Möglichkeit, dass ich wieder laufen lernen kann.

Ich wollte mal nachfragen ob es Sonderreglung gibt bei weniger als 4 Jahren Wartezeit
Mein Facharzt- Neurologe befürwortet eine neue Reha für mich und begründet die Notwendigkeit.
Genehmigt das auch die GKV oder der MDK.

Verfasst: 21.03.2018, 12:53
von indiaberty
Das hat mir meine Krankenkasse geschrieben.
Grundsätzlich kann auch vor Ablauf von 4 Jahren eine erneute
Rehabilitationsleistung genehmigt werden, wenn
konkrete Rehaziele
formuliert werden, die durch ambulante Maßnahmen (wie Krankengymnastik,
Ergotherapie, Medikamente, ärztliche Behandlung etc.) nicht zu erreichen
sind.

Sie sollten Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt nehmen , dieser müsste
das Formular Muster 61 ausfüllen und an die Kasse weiter leiten. Die Kasse
prüft dann die Antragsunterlagen und entscheidet , ob sie den MDK
einschaltet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen