Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Verfasst: 06.03.2018, 21:49
Hallo zusammen, ich war als Arbeitnehmer am 31.12.2002 wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von der Krankenversicherungspflicht befreit und in einer PKV versichert (Nachweise habe ich).
Gilt für mich jetzt lebenslang (egal unter welcher Konstellation) die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch wenn ich zwischenzeitlich (2004) aufgrund von Arbeitslosigkeit für ein paar Wochen gesetzlich versichert war?
Ich frage deswegen, weil ich für einen gewissen Zeitraum (1-2 Jahre) meine Arbeitszeit etwas reduzieren möchte und versicherungspflichtig würde, allerdings nicht wenn für mich die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gälte.
Nachfrage: Alternativ könnte ich auch auf eine Stelle mit weniger als 50% der Arbeitszeit wechseln (statt 40 also z.B. 19,75 Stunden). Dann hätte ich in jedem Fall das Recht auf Befreiung (bin seit 2004 ununterbrochen in der PKV)? Verstehe ich das richtig?
Gilt für mich jetzt lebenslang (egal unter welcher Konstellation) die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch wenn ich zwischenzeitlich (2004) aufgrund von Arbeitslosigkeit für ein paar Wochen gesetzlich versichert war?
Ich frage deswegen, weil ich für einen gewissen Zeitraum (1-2 Jahre) meine Arbeitszeit etwas reduzieren möchte und versicherungspflichtig würde, allerdings nicht wenn für mich die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gälte.
Nachfrage: Alternativ könnte ich auch auf eine Stelle mit weniger als 50% der Arbeitszeit wechseln (statt 40 also z.B. 19,75 Stunden). Dann hätte ich in jedem Fall das Recht auf Befreiung (bin seit 2004 ununterbrochen in der PKV)? Verstehe ich das richtig?