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Regeln bei Kassen bekannt?
Verfasst: 06.03.2018, 15:47
von ippuj
Hallo, ich hätte da mal zwei Fragen für die Kassenmitarbeiter:
1. Ein Kassenwechsel kommt nur zustande, wenn der zur Meldung verpflichteten Stelle vor dem Wechseltermin die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt. Da ich mich konsequent an diese Regel halte, kommt es immer wieder zu ermüdenden Diskussionen mit den Kassen. Über die Diskussionen will ich mich gar nicht auslassen, aber es wird immer wieder behauptet, daß andere Arbeitgeber das nicht so eng sehen. Ist das wirklich so?
2. Ich habe den Eindruck, daß bei vielen Kassenmitarbeitern gewisse Regeln nicht sonderlich bekannt sind. Gemäß DEÜV gibt es die Frist von 6 Wochen für einen meldepflichtigen Tatbestand, von früher steht nirgendwo etwas (unsere Firma ist nicht sofortmeldepflichtig). Wieso muß es dann immer wieder Diskussionen über noch nicht vorliegende Meldungen vor Ablauf der Frist geben?
Re: Regeln bei Kassen bekannt?
Verfasst: 06.03.2018, 19:02
von Czauderna
ippuj hat geschrieben:Hallo, ich hätte da mal zwei Fragen für die Kassenmitarbeiter:
1. Ein Kassenwechsel kommt nur zustande, wenn der zur Meldung verpflichteten Stelle vor dem Wechseltermin die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt. Da ich mich konsequent an diese Regel halte, kommt es immer wieder zu ermüdenden Diskussionen mit den Kassen. Über die Diskussionen will ich mich gar nicht auslassen, aber es wird immer wieder behauptet, daß andere Arbeitgeber das nicht so eng sehen. Ist das wirklich so?
das ist tatsächlich so, wobei es nicht heissen muss, dass andere Arbeitgeber das nicht so eng sein sondern dass es auch Arbeitgeber gibt, die das nicht so eng sehen - je kleiner (der Arbeitgeber) um so lockerer sieht man das - meine Erfahrung
2. Ich habe den Eindruck, daß bei vielen Kassenmitarbeitern gewisse Regeln nicht sonderlich bekannt sind. Gemäß DEÜV gibt es die Frist von 6 Wochen für einen meldepflichtigen Tatbestand, von früher steht nirgendwo etwas (unsere Firma ist nicht sofortmeldepflichtig). Wieso muß es dann immer wieder Diskussionen über noch nicht vorliegende Meldungen vor Ablauf der Frist geben?
auch hier sage ich, das ist so - eigentlich sind den Kassenmitarbeitern/innen die Abgabetermine bekannt und deshalb sollten solche Diskussionen seitens der Kassen erst gar nicht aufkommen - eigentlich - es wir eben immer wieder probiert
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.03.2018, 17:24
von ippuj
Der zweite Punkt führt halt leider bei vielen unserer Arbeitnehmer zu Irritationen. Sie bekommen von ihrer Kasse Anschreiben (logisch, weil die vorherige Beschäftigung wahrscheinlich vor 4 Wochen geendet hat) sie sollen sich mal wegen der Fortführung ihrer Versicherung melden (und das verstehen die meisten schon mal nicht). Dann kommen sie zu uns und da hören sie, daß sie erst nach 6 Wochen angemeldet werden. Und natürlich sind die wenigsten intellektuell in der Lage, den Sachverhalt bei ihrer Kasse zu schildern/erklären.
Zum ersten Punkt: Ich finde es extrem bedauerlich, wenn es Arbeitgeber gibt, die die Angelegenheit so locker sehen. In einem großen Unternehmen kann ich da aber nicht locker sein, weil es unmöglich ist, es in solchen Fällen allen Kassen recht zu machen. Wenn ich heute einen Wechsel zur Barmer zustande kommen lasse, obwohl die Mitgliedsbescheinigung nicht rechtzeitig vorlag, ist es morgen der umgekehrte Fall, wo jemand weg von der Barmer will. Soll ich denn dann immer zugunsten einer bestimmten Kasse entscheiden, oder wie stellen die sich das vor? Ich halte mir (bzw. meinem Arbeitgeber) da lieber den Rücken frei und gehe mit allen Kassen gleich um (auch wenn es immer wieder zu Riesendiskussionen führt).