Familienversichert Kapitalerträge Freibetragsgrenze
Verfasst: 21.02.2018, 10:27
Hallo
ich bin neu hier, und suche nach einer Antwort zu folgender Situation:
Ich (Ehemann) bin Rentner und pflichtversichert (KVdR).
Meine Frau ist nicht erwerbstätige Hausfrau und bei mir beitragslos mitversichert (Familienversicherung).
Diesen Monat (Februar 2018) bekomme ich den Steuerbescheid für das Jahr 2016, auf welchem für meine Frau "Einkünfte aus Kapitalvermögen" von €5055 ausgewiesen sind.
Die Freibetragsgrenze für die Familienversicherung im Jahre 2018 ist meines Wissens jrl €5220.- (12 x 435), im Jahre 2016, in welchem die Erträge zusammengekommen sind €4980.- (12 x 415).
-> Welcher Betrag wird zum Vergleich herangezogen, der von 2016 oder der von 2018? Oder anders gefragt: Kann meine Frau weiter familienversichert bleiben, oder nicht?
Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar!
ich bin neu hier, und suche nach einer Antwort zu folgender Situation:
Ich (Ehemann) bin Rentner und pflichtversichert (KVdR).
Meine Frau ist nicht erwerbstätige Hausfrau und bei mir beitragslos mitversichert (Familienversicherung).
Diesen Monat (Februar 2018) bekomme ich den Steuerbescheid für das Jahr 2016, auf welchem für meine Frau "Einkünfte aus Kapitalvermögen" von €5055 ausgewiesen sind.
Die Freibetragsgrenze für die Familienversicherung im Jahre 2018 ist meines Wissens jrl €5220.- (12 x 435), im Jahre 2016, in welchem die Erträge zusammengekommen sind €4980.- (12 x 415).
-> Welcher Betrag wird zum Vergleich herangezogen, der von 2016 oder der von 2018? Oder anders gefragt: Kann meine Frau weiter familienversichert bleiben, oder nicht?
Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar!