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Verfasst: 25.11.2014, 12:51
von Christo
Hi,

ich bin jetzt erst wieder dazu gekommen, hier vorbeizuschauen.
KKA hat geschrieben: Im Übrigen sind mir Aussagen wie 'dann soll der Freiberufler sich einen anderen Job suchen' oder 'er möge über andere Einnahmequellen nachdenken', viel zu plump.
Gruß
KKA
Und hier bin ich anderer Meinung. Als Freiberuflicher oder Selbständiger muss ich mir im Vorfeld bewusst machen: Was sind meine Einnahmen und was sind meine Ausgaben? Wie lange halte ich es durch, ohne entsprechende Einnahmen, meine Selbständigkeit durchzuziehen?

Generell kann ich mich über gesetzliche Beschränkungen oder Regelungen beschweren, wenn es aber beispielsweise um Richtlinien zur Hygiene in einem Restaurant geht, dann muss ich diese Richtlinien umsetzen und darf sie nicht ignorieren.

Genauso ist es im privaten Bereich. Die Frage ist: Wie viel benötige ich als Gewinn aus meiner selbständige/freiberuflichen Tätigkeit, um über die Runden zu kommen. Wenn er dann plötzlich merkt, er kommt nicht hin, muss er reagieren. Die Augen davor zu verschließen bedeutet nur, die Augen vor der Realität zu verschließen. Bei Unternehmen ist sowas sogar strafbar, ich glaube man nennt es Insolvenzverschleppung.

Deine Kritik an dem System und den hohen Beiträgen kann ich total nachvollziehen. Aber jetzt, heute, in diesem Jahr, nützt es nichts die Augen vor diesem System zu verschließen und seine Beiträge nicht zu zahlen.

Nur nützt diese Kritik jetzt niemandem, der sich überlegt selbständig zu machen.

Und, jetzt gerade bei diesem Thema spinn ich es noch weiter. Das Problem von Selbständigen oder auch Freiberuflern ist auch: Die meisten Leute sind nicht bereit, Leistungen dieser Selbständigen/Freiberuflern entsprechend zu würdigen und zu bezahlen. Da wird über einen Stundensatz von 20 oder 30 Euro gemeckert. Obwohl, jetzt geht es OT, deswegen höre ich hier auf ;-).

Verfasst: 25.11.2014, 14:26
von broemmel
KKA hat geschrieben:Mein gesamtgesellschaftlicher Blick dürfte mittlerweile bekannt sein: Alle sind beitragspflichtig, unabhängig vom Einkommen. Wer zusätzlich privat versichert sein möchte, bitte sehr.
Ich betone immer wieder den Begriff 'fiktiv'. Anstelle der BMG sollte es im derzeitigen System zumindest möglich sein, die Beitragssätze dem Einkommen entsprechend zu staffeln. Eine bescheidene wie simple Forderung, mit einem Hauch von gerechter Beitragslast für alle Versicherten. Untergrenze entfernen, Obergrenze nach oben korrigieren.

Man stelle sich vor, wir müssten MWSt. auf einen fiktiven, über den Grundwert des Produktes liegenden Preis zahlen. Ein absurder Gedanke, ich weiß, aber im Prinzip dem BMG Mechanismus entsprechend.

Solche Regelungen kann es nur in Deutschland geben, vllt. auch noch in Österreich. Einzigartig, verrückt, sinnfrei und dreist.

Gruß
KKA
Nach Deiner Lösung sollen also alle Selbständigen die Ihr Einkommen bei der Steuer rechnerisch auf 0 € herunterrechnen keine Beiträge zahlen?

Wo bleibt denn da die Beitragsgerechtigkeit?

Verfasst: 25.11.2014, 17:28
von KKA
Wie ich bereits schrieb, das 'Runterrechnen' auf Null sollte für die Berechnung der KK Beiträge nicht mehr möglich sein, d.h., das Bruttoeinkommen -im Rahmen einer Obergrenze- ist dafür maßgebend.
Und die Obergrenze darf weitaus höher angesetzt werden als die derzeitige (BMG).

Und @ Christo, Dir kann ich nicht widersprechen, nur, das ist nicht der Kernpunkt meines Anliegens. Siehe meine Antwort auf Lady B's Beitrag.
Also, Thema verfehlt.

Gruß
KKA

Verfasst: 25.11.2014, 18:18
von ErnstXV
Lady Butterfly hat geschrieben:....- solange die GKV jedoch mit der PKV konkurrieren muss und es im Bereich der Krankenversicherungen einen Preiswettbewerb gibt, hat sie ihren Sinn. Nämlich den, die Gutverdienenden nicht in die Arme der PKV zu treiben.
Der mit 1000€ Monatseinkommen bezahlt 25% an die Krankenkasse - derjenige mit 5000€ gerademal 12%...

Schön, dann kommt der "Preiswettbewerb" wenigstens den "Gutverdienenden" zugute :? ErnstXV

Verfasst: 25.11.2014, 20:46
von Lady Butterfly
KKA hat geschrieben:Alle sind beitragspflichtig, unabhängig vom Einkommen. Wer zusätzlich privat versichert sein möchte, bitte sehr.
Ich betone immer wieder den Begriff 'fiktiv'. Anstelle der BMG sollte es im derzeitigen System zumindest möglich sein, die Beitragssätze dem Einkommen entsprechend zu staffeln. Eine bescheidene wie simple Forderung, mit einem Hauch von gerechter Beitragslast für alle Versicherten. Untergrenze entfernen, Obergrenze nach oben korrigieren.
meinst du jetzt die Gesundheitsprämie (besser bekannt unter Kopfpauschale), nach der alle unabhängig von Einkommen und Gesundheitszustand gleich hohe Beiträge zahlen?

oder meinst du etwas wie "bei einem Einkommen bis 1000 € fallen X Euro Beiträge an, von einem Einkommen von 1001 bis 4000 € fallen Y Euro Beiträge an und bei einem Einkommen über 4000 Euro betragen sind Z Euro Beiträge zu zahlen"?

wenn du die Untergrenze komplett aufhebst, läufst du Gefahr, dass sich eine Menge Leute arm rechnen - deshalb halte ich das für keine gute Idee. Die Variante
KKA hat geschrieben:das 'Runterrechnen' auf Null sollte für die Berechnung der KK Beiträge nicht mehr möglich sein, d.h., das Bruttoeinkommen -im Rahmen einer Obergrenze- ist dafür maßgebend
sehe ich auch problematisch - du müsstest definieren, was "Bruttoeinkommen" bei Selbstständigen/Freiberuflern überhaupt ist. Das könnte schwierig werden - weil "runterrechnen" funktioniert ja auch nach gesetzlichen Regeln. Außerdem würde das zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen.

ich denke, sinnvoll wäre es, die Rahmenbedingungen für GKVen und PKVen anzunähern (z. B. ein gesetzlich definierter Leistungskatalog, den beide Systeme garantieren sollen und auch eine Angleichung bei den Beiträgen).

Verfasst: 25.11.2014, 23:08
von ErnstXV
Lady Butterfly hat geschrieben:ich denke, sinnvoll wäre es, die Rahmenbedingungen für GKVen und PKVen anzunähern (z. B. ein gesetzlich definierter Leistungskatalog, den beide Systeme garantieren sollen und auch eine Angleichung bei den Beiträgen).
Mal bescheiden nachgefragt: Gleiche Leistungen, gleicher Beitrag...?
Wodurch würden sich dann GKV und PKV unterscheiden? Gruß ErnstXV

Verfasst: 26.11.2014, 17:57
von KKA
Lady Butterfly hat geschrieben: oder meinst du etwas wie "bei einem Einkommen bis 1000 € fallen X Euro Beiträge an, von einem Einkommen von 1001 bis 4000 € fallen Y Euro Beiträge an und bei einem Einkommen über 4000 Euro betragen sind Z Euro Beiträge zu zahlen"?
Ja, prozentuale Staffelung nach Einkommen, wie ich bereits schrieb.
Lady Butterfly hat geschrieben: wenn du die Untergrenze komplett aufhebst, läufst du Gefahr, dass sich eine Menge Leute arm rechnen - deshalb halte ich das für keine gute Idee
1. Wenn Beiträge prozentual vom Bruttoeinkommen errechnet werden, gibt es kein 'Arm rechnen' mehr

2. Anstelle der Untergrenze, wird bis zu einem festzulegenden (geringen) Einkommen ein Minimumbeitrag zu entrichten sein, auch wenn der (Klein)Unternehmer Verluste schreibt
KKA hat geschrieben:das 'Runterrechnen' auf Null sollte für die Berechnung der KK Beiträge nicht mehr möglich sein, d.h., das Bruttoeinkommen -im Rahmen einer Obergrenze- ist dafür maßgebend
Lady Butterfly hat geschrieben: sehe ich auch problematisch - du müsstest definieren, was "Bruttoeinkommen" bei Selbstständigen/Freiberuflern überhaupt ist. Das könnte schwierig werden - weil "runterrechnen" funktioniert ja auch nach gesetzlichen Regeln. Außerdem würde das zu einem enormen bürokratischen Aufwand führen.
Das ließe sich leicht definieren, das 'Runterrechnen' bei geringen Einkünften ist überschaubar und Gesetze können entsprechend modifiziert werden. Der bürokratische Aufwand ließe sich demzufolge sogar reduzieren
Lady Butterfly hat geschrieben: ich denke, sinnvoll wäre es, die Rahmenbedingungen für GKVen und PKVen anzunähern (z. B. ein gesetzlich definierter Leistungskatalog, den beide Systeme garantieren sollen und auch eine Angleichung bei den Beiträgen).
In der Konsequenz kann das einerseits die Privatisierung des gesamten Systems nachsichziehen, andererseits die privaten Anbieter u.U. in das GKV System zwängen. Weder das eine, noch das andere entspricht meiner Vorstellung einer Bürgerversicherung.

Gruß
KKA

Verfasst: 26.11.2014, 18:59
von Czauderna
Hallo,
ich meine, dass den meisten Selbständigen schon damit geholfen wäre, wenn die Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf die Höhe der Grenze gesetzt würde, wie sie für die übrigen, freiwillig Versicherten in der GKV. gilt -
921,67 €.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.11.2014, 19:12
von KKA
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich meine, dass den meisten Selbständigen schon damit geholfen wäre, wenn die Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf die Höhe der Grenze gesetzt würde, wie sie für die übrigen, freiwillig Versicherten in der GKV. gilt -
921,67 €.
Gruss
Czauderna
Das wäre doch ein Anfang. Woran scheitert eine Verwirklichung? Letztendlich ist der Gesetzgeber gefragt, aber warum geschieht nichts? Vor allem, wessen Interessen werden bei diesen Überlegungen mächtig gestört? Nun dürfen wir alle mal raten.......

Gruß
KKA

Verfasst: 01.12.2014, 00:56
von Thomas3
Besteht für Beamte eigentlich auch eine Gefahr, dass sie sich im Rentenalter die PKV-Beiträge nicht mehr leisten können? Oder sind sie durch die Beihilfe komplett abgesichert?

Am Schlimmsten trifft es wohl Selbstständige und Angestellte, die knapp über der JAEG verdienen.

Verfasst: 01.12.2014, 06:16
von Czauderna
Thomas3 hat geschrieben:Besteht für Beamte eigentlich auch eine Gefahr, dass sie sich im Rentenalter die PKV-Beiträge nicht mehr leisten können? Oder sind sie durch die Beihilfe komplett abgesichert?

Am Schlimmsten trifft es wohl Selbstständige und Angestellte, die knapp über der JAEG verdienen.
Hallo,
Angestellte, die bis zum 55. Lebensjahr und/ oder bis zur Rente über der JAG verdient haben, die kann es nicht schlimm treffen (Ausnahme bestätigen auch hier die Regel), und auch der Selbständige mit einem solch hohen Einkommen
Sollte im Alter nicht am Hungertuch nagen wegen der PKV-Beiträge.
Wenn das doch der Fall sein sollte,Mann haben beide doch in der Vergangenheit einiges verkehrt gemacht, z.B. Die Altersvorsorge vernachlässigt.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 02.12.2014, 01:47
von Thomas3
Die JAEG ist für Angestellte viel zu niedrig angesetzt, um in die PKV zu wechseln. Das Risiko ist zu hoch. Einer, der nur knapp über der JAEG liegt, privat versichert ist und nach 55 weniger verdient, sitzt in der Falle. Es ist der GAU.

Verfasst: 02.12.2014, 12:39
von KKA
Natürlich kann über Sinn und Unsinn der JAEG gestritten werden. Fakt ist und war , sie, die JAEG, existiert (leider) und wer sich aus welchen Gründen auch immer privat versicherte, dem sollte zu unterstellen sein, dass er klug genug war und die möglichen Folgen (niedriges Einkommen, hohe Beiträge) im Alter zum Zeitpunkt des Übertritts abwegen konnte (und hätte tun müssen).

Selbstredend, dass die Betroffenen, salopp gesagt, die A-Karte gezogen haben und jetzt mit eigenverantwortlichen , wie unsinnigen Problemen belastet sind.

Gruß
KKA

Verfasst: 03.12.2014, 18:53
von Christo
Thomas3 hat geschrieben:Besteht für Beamte eigentlich auch eine Gefahr, dass sie sich im Rentenalter die PKV-Beiträge nicht mehr leisten können? Oder sind sie durch die Beihilfe komplett abgesichert?

Am Schlimmsten trifft es wohl Selbstständige und Angestellte, die knapp über der JAEG verdienen.
Dadurch, dass Beamte weiter Beihilfe beziehen, sind die Beiträge zur PKV noch verhältnismäßig.


Zu den JAE-Überschreitern....
Thomas3 hat geschrieben:Die JAEG ist für Angestellte viel zu niedrig angesetzt, um in die PKV zu wechseln. Das Risiko ist zu hoch. Einer, der nur knapp über der JAEG liegt, privat versichert ist und nach 55 weniger verdient, sitzt in der Falle. Es ist der GAU.
Rechnen wir das doch einfach mal aus.

Jemand, der 20 Jahre in der PKV Versichert war und jeden Monat 100 Euro gespart hat (Differenz PKV - GKV) hat bei einer 3% (Jahreszins) Verzinsung am Ende 32.768,42 Euro gespart.

Da hält sich bei mir das Mitgefühl in Grenzen.

Verfasst: 03.12.2014, 21:14
von KKA
@ Christo

Verrätst Du mir, wo ich 3% Zinsen bekomme?

Danke.

Gruß
KKA