Poet hat geschrieben:
und dann dachte ich: Scheiße, hat der aber auch ein Pech!
Hallo,
mal zurück zum Thema
"Reformideen im Gesundheitswesen/in der Krankenversicherung"
das soll jetzt nicht provozierend sein, ganz bestimmt nicht,
nehmt es doch einfach mal bildlich gesprochen.
der VS muß sich doch manchmal vorkommen, er wäre bei "Promi BB"
er sitzt im Keller,
der Sozialträger, ( hier meine ich alle) oben im Luxusbereich
das ist doch immer der Fall, wenn im Streitfall Beweise vorgelegt werden müssen
hier gilt der Grundsatz " beweispflichtig ist immer der VS "
wie kann man den Vs auch mal in den Luxusbereich hieven
da könnte ja, z.b. Änderung an der Dokumentationspflicht vorgenommen
werden.
es gibt da so einen schönen § (83 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB X )und wenn man dann herkommt und sagt
gib mir mal " all die nicht gespeicherten Empfänger bzw.
nicht dokumentierten Übermittlungen meiner Sozialdaten"
dann sieht man, wie ganze Rechtsabteilungen der Sozialträger sich winden wie ein Aal
dann könnte man wirklich denken "Scheiße, hat der aber auch ein Pech!
in dem Alter schon Alzheimer
aber dann gibt es noch das Gebot des effektiven Rechtschutzes ( Art. 19 Abs.4 GG )und da sollte man doch, die Übermittlung personenbezogener Daten protokollieren.
ja, hier könnte man einiges ändern, sofort ändern ohne großen Kostenaufwand.
und was ließen sich hier für Kosten einsparen,für die Solidargemeinschaft
oh Mist, wenn man nur diesen einen Punkt, zugunsten des Vs ändern
würde, dann würde ja langfristig das Verwaltungsvermögen dezimiert
also muß der Vs. noch ein wenig weiter träumen, von diesem Luxusbereich
Gruß Bully