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Verfasst: 07.09.2014, 22:13
von broemmel
Wieso muss man verzichtbare Leistungen finanzieren?

Darunter verstehe ich zum einen Igel Leistungen. Die bisherigen Quatschleistungen kann man abschaffen

Verfasst: 08.09.2014, 07:06
von Poet
@Lady B: Bitte nicht so pessimistisch. Der Euro ist stabil hat unsere Kanzlette gesagt! :-)

Wenn das passieren würde müsste man einen Schnitt machen und anschließend das Budget in der Währung *Muschel* weiterführen. Wenn jmd das Budget verballert hat, dann ist es alle...es ist ja das Ziel dass jeder etwas überlegt.

Die Definition zum Unternehmensbegriff stammt aus der 1887 erschienenen Enzyklopädie namens "Wie man Lady B. belehren und bekehren kann ohne sich mit ihr zu überwerfen." Im Ernst: Klar kenne ich die 3 Merkmale aber wenn ich mich argumentativ ganz sehr anstrenge dann bekomme ich die auch auf Kassen hingebogen. *lach*

Verfasst: 08.09.2014, 07:11
von Poet
@broemmel: Für mich persönlich könnte noch mehr in diesen Topf: Wahltarif-Auszahlungen, Boni-Auszahlungen, §20 ...

Verfasst: 08.09.2014, 08:38
von Bully
Hallo,

@ Lady, ich kenne auch Deine zitierten Urteile,

aber schau mal,

http://lexetius.com/2004,269

Zitat:
[59] Im Bereich der sozialen Sicherheit hat der Gerichtshof entschieden, dass bestimmte Einrichtungen, die mit der Verwaltung gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherungssysteme betraut sind, einen rein sozialen Zweck verfolgen und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies ist der Fall bei Krankenkassen, die nur die Gesetze anwenden und keine Möglichkeit haben, auf die Höhe der Beiträge, die Verwendung der Mittel und die Bestimmung des Leistungsumfangs Einfluss zu nehmen. Denn ihre auf dem Grundsatz der nationalen Solidarität beruhende Tätigkeit wird ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, und die Leistungen werden von Gesetzes wegen und unabhängig von der Höhe der Beiträge erbracht (Urteil vom 17. Februar 1993 in den Rechtssachen C-159/91 und C-160/91, Poucet und Pistre, Slg. 1993, I-637, Randnrn. 15 und 18).

[69] Da die Tätigkeit von Einrichtungen wie den Krankenkassen nicht wirtschaftlicher Art ist, sind sie keine Unternehmen im Sinne der Artikel 81 EG und 82 EG.

[70] Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass die Krankenkassen und die sie vertretenden Einheiten, d. h. die Kassenverbände, außerhalb ihrer Aufgaben rein sozialer Art im Rahmen der Verwaltung des deutschen Systems der sozialen Sicherheit Geschäftstätigkeiten ausüben, die keinen sozialen, sondern einen wirtschaftlichen Zweck haben. In diesem Fall wären die von ihnen zu treffenden Entscheidungen möglicherweise als Beschlüsse von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen anzusehen.

oder diese Auslegung
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... rst&part=1

Gruß Bully

Verfasst: 08.09.2014, 14:05
von Bully
Czauderna hat geschrieben: sage mir es - wo arbeiten die Kassen gewinnorientiert ??
Hallo,

wann kam das GMG, liege ich richtig, vor ca.10 Jahren,
und seitdem vermittelt die GKV private Zusatzversicherungen,
des jeweiligen Kooperatinspartner.
wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gab es dazu ein OLG und BGH Urteil.

von diesen Vermittlungsgeschäften, möchte man doch ein großes Stück
vom Kuchen abhaben

diese Geschäfte, haben doch mit den hoheitlichen Aufgaben die der GKV übertragen wurden, erstmal nichts zu tun.

das ist aber nur meine persönliche Meinung,eventuell wird es ja anders gesehen.

Gruß Bully

Verfasst: 08.09.2014, 14:47
von Lady Butterfly
mmmmh, Bully, da müsste man zunächst mal fragen, ob die Krankenkassen tatsächlich noch private Zusatzversicherungen vermitteln....

schau dir mal dieses Urteil des BGH von 2013 an: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

danach dürfen Kassen keine Zusatzversicherungen vermitteln bzw. es ist zu prüfen, ob sie nicht auch eine Zulassung zur Versicherungsvermittlung nach § 34d der Gewerbeordnung der zuständigen IHK benötigen.

hier ist die Stellungnahme des BaFin zu diesem Thema: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe ... tlung.html

und ob alle Kundenberater bzw. Krankenkassen eine solche Genehmigung haben?

Verfasst: 08.09.2014, 17:40
von Poet
@Bully: Es ist eine Begrifflichkeitsfrage - natürlich wünscht sich jede Kasse Überschüsse...folgt man aber exakt der Stellung der KdÖR sind dies keine Gewinne. Sieht man ja auch aktuell wieder, indem der Gesetzgeber durch entspr. gesetzliche Veränderungen an die Überschüsse herangeht. Insofern passt das was Czauderna und LB geschrieben haben exakt.

Die Vermittlung von Zusatzversicherungen in der GKV dient(e) ausschließlich der Kundenbindung/Aufwertung der Produktpalette. Aus den ZV sind keine "Gewinne" erarbeitet worden für die GKV selbst. Und wie LB richtig herausstellt sind den anfänglichen Höhenflügen der Politik bzgl. Verzahnung GKV/PKV recht schnell Sanktionen gefolgt. Manche sagen leider, manche sagen es ist auch gut so. :-)

Verfasst: 08.09.2014, 18:27
von Lady Butterfly
Poet hat geschrieben:Es ist eine Begrifflichkeitsfrage - natürlich wünscht sich jede Kasse Überschüsse...folgt man aber exakt der Stellung der KdÖR sind dies keine Gewinne. Sieht man ja auch aktuell wieder, indem der Gesetzgeber durch entspr. gesetzliche Veränderungen an die Überschüsse herangeht. Insofern passt das was Czauderna und LB geschrieben haben exakt.
ich würde sagen der entscheidende Unterschied ist folgender:

"Gewinne" (wie auch immer ermittelt - nach dem Handelsrecht, dem Steuerrecht oder sonst wie) werden entweder in die Rücklagen überführt (und werden so Teil des Eigenkapitals) oder an die Anteilseigner ausgeschüttet

die "Überschüsse" der Krankenkassen werden entweder in die Rücklage überführt (zwischen einem Viertel und einer ganzen Monatsausgabe - Krankenkassen haben im Gegensatz zu privaten Unternehmen kein Eigenkapital, sie kennen nur Betriebs- und Verwaltungsvermögen und Rücklagen) oder an die Mitglieder ausgeschüttet (als Prämie oder als zusätzliche Leistungen)

Verfasst: 08.09.2014, 19:51
von Poet
@LB: Und wenn Du mir jetzt noch erklärst wie Gewinne über das EK-Konto aufgelöst in die Bilanz fließen dann mache ich Dir einen Heiratsantrag! Ich liebe Dich!

Verfasst: 08.09.2014, 22:45
von Lady Butterfly
Poet hat geschrieben:@LB: Und wenn Du mir jetzt noch erklärst wie Gewinne über das EK-Konto aufgelöst in die Bilanz fließen dann mache ich Dir einen Heiratsantrag! Ich liebe Dich!
hast du nicht irgendwann mal geschrieben, dass du verheiratet bist? dann bewahr ich dich mal vor der Bigamie...... :D :P :lol:

Verfasst: 09.09.2014, 06:46
von Poet
@LB: Ich habe einen Bericht gesehen über einen Mann in den USA der mit 10Frauen liiert war und > 20Kinder hatte. Da dachte ich: Hat der ein Glück!

Dann habe ich gesehen wie er jeden Tag von Frau zu Frau gehen musste um sich Probleme anzuhören und zu diskutieren (Übergewicht, Kinderwunsch usw...) und dann dachte ich: Scheiße, hat der aber auch ein Pech!

Im Ernst: ReWe, FiBu, BiBu...haben eine derart versteckte und geheimnisvolle Anziehungskraft dass selbst ich sie bis heute nicht entdeckt habe.

Verfasst: 09.09.2014, 08:34
von Bully
Poet hat geschrieben:@Bully: Es ist eine Begrifflichkeitsfrage -
Hallo,

jo, so wird es wohl sein :)

Finanz / Betriebsvermögen - Verwaltungsvermögen GKV

da man aber auch über das Verwaltungsvermögen, (zumindest teilweise)
verfügen kann, indem z.b. die KK ein Grundstück auf Erbaurecht zur Verfügung stellt

tja, wie nah kommen wir da in der Handlungweise, der Wirtschaft ???

der entscheidene, aber feine Unterschied für mich ist,
das für Verwaltungsvermögen der Begriff " Vermögenssteuer"
ein Fremdwort ist.

Gruß Bully

Verfasst: 09.09.2014, 09:39
von Bully
Poet hat geschrieben:
und dann dachte ich: Scheiße, hat der aber auch ein Pech!

:)

Hallo,

mal zurück zum Thema
"Reformideen im Gesundheitswesen/in der Krankenversicherung"

das soll jetzt nicht provozierend sein, ganz bestimmt nicht,
nehmt es doch einfach mal bildlich gesprochen.

der VS muß sich doch manchmal vorkommen, er wäre bei "Promi BB"

er sitzt im Keller,
der Sozialträger, ( hier meine ich alle) oben im Luxusbereich

das ist doch immer der Fall, wenn im Streitfall Beweise vorgelegt werden müssen

hier gilt der Grundsatz " beweispflichtig ist immer der VS "

wie kann man den Vs auch mal in den Luxusbereich hieven :)

da könnte ja, z.b. Änderung an der Dokumentationspflicht vorgenommen
werden.
es gibt da so einen schönen § (83 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB X )und wenn man dann herkommt und sagt
gib mir mal " all die nicht gespeicherten Empfänger bzw.
nicht dokumentierten Übermittlungen meiner Sozialdaten"

dann sieht man, wie ganze Rechtsabteilungen der Sozialträger sich winden wie ein Aal

dann könnte man wirklich denken "Scheiße, hat der aber auch ein Pech!
in dem Alter schon Alzheimer

aber dann gibt es noch das Gebot des effektiven Rechtschutzes ( Art. 19 Abs.4 GG )und da sollte man doch, die Übermittlung personenbezogener Daten protokollieren.

ja, hier könnte man einiges ändern, sofort ändern ohne großen Kostenaufwand.

und was ließen sich hier für Kosten einsparen,für die Solidargemeinschaft

oh Mist, wenn man nur diesen einen Punkt, zugunsten des Vs ändern
würde, dann würde ja langfristig das Verwaltungsvermögen dezimiert :)

also muß der Vs. noch ein wenig weiter träumen, von diesem Luxusbereich

Gruß Bully

Verfasst: 09.09.2014, 16:08
von Poet
@bully: Hier verstehe ich das Problem nicht. Kannst Du mal ein Beispiel bringen?

P.S.: Hm, ein Antragsteller wird sich irgendwie immer unterlegen fühlen weil er allein gegen mehrere plus ggf. Informations-/Wissensvorsprung bei der Institution.

Verfasst: 09.09.2014, 17:17
von broemmel
Sorry Bully,

aber da frage ich mich welches Einsparpotential Du meinst?