GKV-Nachversicherten-Amnestie : Hintergründe und Thesen ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 13.01.2014, 23:13

Bully hat geschrieben:ja Poet, Dir und allen Darstellern ist ein Stern auf dem Hollywood Walk of Fame ist bei dem Drehbuch sicher.

wenn ihr dann den golden Globe, ach ich meine den Oskar verliehen bekommt, dann stellt sich für mich die Frage, ob Ihr dann noch soooo
motiviert seid, hier mit helmes zu diskutieren,
oder heißt es dann der goldene Bär interessiert uns nicht,

wir haben den OSKAR

Gruß Bully :)
@bully: Wieso Ihr? Du bist mal schön bei den Kassenkonto11 mit dabei... (steht doch usw.) 8)

Helmes63
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Vollstreckung von GKV-Beitragsnachforderungen

Beitrag von Helmes63 » 20.01.2014, 15:02

a) Vollstreckungspraxis der Krankenkassen : reale Verfahrenspraxis:
Es gibt im Fernsehen immerhin 3 TV-Sendungen die sich mit Gerichtsvollzug befassen. Insbesondere die Reihe "Achtung, Kontrolle" auf Kabel-1 ist hierbei empfehlenswert.
> mal angenommen dass ist wirklich nachgespielt und keine Reality-Soap. Dort wurde noch kein Fall gezeigt zu Forderungen der Krankenkassenträger ; vielmehr aber durch die Finanzämter.

Es ist in Folge dessen davon auszugehen, dass die Krankenkassen sich längere Zeit mit Stundungen abspeisen lassen. Da aber das Thema Beitragsschulden den Gesetzgeber zum handeln veranlasst hat, muss es logischer Weise hier auch in der Realität Zwangseintreibungen von Sozialbeiträgen gegeben haben.

Vor diesem Hintergrund sind die Antworten hier nur eine Sammlung von Vermutungen, wenn die Verfahrensweise auch buchstabengetreu den Gesetzgeber wiedergibt.
Ergo gibt es keinen hier im KKF der eine Erfahrung in dem von mir angesprochenen Sinne gemacht hat. Deshalb ist hier viel Kaffee-Satz-Leserei im Spiel gewesen.

b) Gibt es denn inzwischen eine aussagefähige Statistik über den Rücklauf bei den GKV-Kassenträgern. Die zuletzt angeführten 5.000 können niemals die wahre Größenordnung sein was konkret Antragsteller einer GKV-Rückkehr betrifft.
> bedauerlicherweise gibt die (desasis) meines Wissens erst mit entsprechender Verzögerung die aktuellen statistischen Zahlen bekannt. Das wird also noch etwas dauern

c) Ob schlechte Meldezahlen den Gesetzgeber dazu animieren nochmals eine Initiative zu ergreifen wird sich wie bereits gesagt noch zeigen müssen.
Wenn es bei den nur 5000 Meldungen bleibt wie hier angeführt könnte es nochmals zu einer neuen BMG-Initiative kommen.

d) Was vielleicht noch interessant ist :
Kann auch ein Landesgesundheitsministerium in diesem Bereich tätig werden, schließlich leben wir ja auch in einem förderalen Rechtsstaat ?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 20.01.2014, 18:48

Kabel 1 ist also der neue sozialpolitische Bildungssender der BundesRepublikDeutschland?

Finanzamt ist gleich Sozialversicherung oder Sozialversicherung ist gleich Finanzamt!

Helmes63 - in die Ecke und schämen - ich stehe dort schon und tue es fremd!

Lady Butterfly
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Re: Vollstreckung von GKV-Beitragsnachforderungen

Beitrag von Lady Butterfly » 20.01.2014, 19:38

Helmes63 hat geschrieben:a) Vollstreckungspraxis der Krankenkassen : reale Verfahrenspraxis:
Es gibt im Fernsehen immerhin 3 TV-Sendungen die sich mit Gerichtsvollzug befassen. Insbesondere die Reihe "Achtung, Kontrolle" auf Kabel-1 ist hierbei empfehlenswert.
> mal angenommen dass ist wirklich nachgespielt und keine Reality-Soap. Dort wurde noch kein Fall gezeigt zu Forderungen der Krankenkassenträger ; vielmehr aber durch die Finanzämter.
nun ja, wenn es dort gezeigt wird, muss es ja stimmen 8) :lol: :oops:

du solltest vielleicht noch Fachsendungen wie Richterin Salesch/Richter Hold oder verklag mich doch anschauen - ist bestimmt auch eine gute Fortbildung....
Helmes63 hat geschrieben:Es ist in Folge dessen davon auszugehen, dass die Krankenkassen sich längere Zeit mit Stundungen abspeisen lassen.
ich glaube, es gibt Leute, die anderer Meinung sind....
Helmes63 hat geschrieben:Da aber das Thema Beitragsschulden den Gesetzgeber zum handeln veranlasst hat, muss es logischer Weise hier auch in der Realität Zwangseintreibungen von Sozialbeiträgen gegeben haben.
wirklich?
Helmes63 hat geschrieben: Vor diesem Hintergrund sind die Antworten hier nur eine Sammlung von Vermutungen, wenn die Verfahrensweise auch buchstabengetreu den Gesetzgeber wiedergibt.
Ergo gibt es keinen hier im KKF der eine Erfahrung in dem von mir angesprochenen Sinne gemacht hat. Deshalb ist hier viel Kaffee-Satz-Leserei im Spiel gewesen.
von deiner Seite ist hier Kaffeesatzleserei im Spiel, das seh ich auch
ich frage mich allerdings, wie du zu dem Schluss kommst, dass "es keinen hier im KKF gibt, der eine Erfahrung in dem von dir angesprochenen Sinne gemacht hat" (ich geh mal davon aus, du meinst hier die Eintreibung von Beiträgen bzw. den Erlass von Beiträgen)
Helmes63 hat geschrieben:
b) Gibt es denn inzwischen eine aussagefähige Statistik über den Rücklauf bei den GKV-Kassenträgern. Die zuletzt angeführten 5.000 können niemals die wahre Größenordnung sein was konkret Antragsteller einer GKV-Rückkehr betrifft.
> bedauerlicherweise gibt die (desasis) meines Wissens erst mit entsprechender Verzögerung die aktuellen statistischen Zahlen bekannt. Das wird also noch etwas dauern

c) Ob schlechte Meldezahlen den Gesetzgeber dazu animieren nochmals eine Initiative zu ergreifen wird sich wie bereits gesagt noch zeigen müssen.
Wenn es bei den nur 5000 Meldungen bleibt wie hier angeführt könnte es nochmals zu einer neuen BMG-Initiative kommen.

d) Was vielleicht noch interessant ist :
Kann auch ein Landesgesundheitsministerium in diesem Bereich tätig werden, schließlich leben wir ja auch in einem förderalen Rechtsstaat ?


frag doch mal beim Bundesministerium für Gesundheit oder beim Spitzenverband nach - die werden sich sicherlich über einen Diskussionsbeitrag von dir freuen. Vor allem, wenn sie hören, dass du dein Wissen direkt von "Achtung Kontrolle" beziehst :P :D :wink:
derKVProfi hat geschrieben:Finanzamt ist gleich Sozialversicherung oder Sozialversicherung ist gleich Finanzamt!
das würd ich so nicht unterschreiben....

fourbagger
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Re: Vollstreckung von GKV-Beitragsnachforderungen

Beitrag von fourbagger » 20.01.2014, 20:54

Helmes63 hat geschrieben:a) Vollstreckungspraxis der Krankenkassen : reale Verfahrenspraxis:

b) Gibt es denn inzwischen eine aussagefähige Statistik über den Rücklauf bei den GKV-Kassenträgern. Die zuletzt angeführten 5.000 können niemals die wahre Größenordnung sein was konkret Antragsteller einer GKV-Rückkehr betrifft.
> bedauerlicherweise gibt die (desasis) meines Wissens erst mit entsprechender Verzögerung die aktuellen statistischen Zahlen bekannt. Das wird also noch etwas dauern
..versuche es mal hier...

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... r_2013.pdf

Monat für Monat werden hier die Zahlen der GKV bekanntgegeben. Bei der DESTATIS wirst Du etwas Genaueres nicht finden.

Werden für Dich aber wahrscheinlich zu viele Zahlen sein. Da setzt Du dann doch eher auf Informationen aus dem Trash-TV.

Poet
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Beitrag von Poet » 20.01.2014, 22:00

derKVProfi hat geschrieben:...in die Ecke und schämen - ich stehe dort schon und tue es fremd!
Heilige Scheiße, dieser Spruch hat mir meinen grauen und verregneten Tag gerettet.

Helmes63
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erstaunen über die Aktualität der BMG-Statistik

Beitrag von Helmes63 » 22.01.2014, 11:38

Das mit dem BMG ist wohl immer erst einmal der richtige Pfad. Die Daten sind ja auch noch relativ aktuell. Bin mal gespannt ob Anfang Februar zum Thema Nichtversicherten-Statistik eine Monatsausgabe für den (Monat Jan2014) auf der ministerialen Webseite zu finden ist.
< normalerweise erfolgt die Veröffentlichung mit einer gewissen Verzögerung.

Was übrigens noch wissenswert ist : es gibt wie bereits erwähnt auch wissenschaftliche Ausarbeitungen, die jedoch ohne ein gewisses Maß an Hintergrundwissen nicht richtig zu verstehen sind. So nehme ich an, dass auch die GESIS hierzu bald eine Studie herausgeben wird.

Poet
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Beitrag von Poet » 22.01.2014, 21:14

@helmes: Wenn es um Zahlen, Daten, Fakten geht wird dennoch jede noch so wissenschaftliche Ausarbeitung die Zahlen des BMG, SPIBU, Destatis usw. nutzen (müssen). Also lass uns diese doch mal zukommen, das geballte Hintergrundwissen dazu ist da im Forum.

Helmes63
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GKV-Schuldenerlaß : Einschätzung zur *** des Nutzwertes

Beitrag von Helmes63 » 23.01.2014, 12:04

Ich will einmal eine praktische Frage stellen: irgendwann wird doch wahrscheinlich der neue Gesundheitsminister vor die Presse treten und zu dem BMG-Erlaß der ja zeitweise auch Schlagzeilen gemacht hat eine Bilanz ziehen.

Ich denke dass sollten wir erst einmal abwarten. Ist die Antragszahl sehr niedrig ist m. E. der Rückschluß zulässig, dass einige Nichtversicherte der Sache der Schuldenerlaßregelung offenbar nicht richtig getraut haben.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.01.2014, 13:30

Was ist denn jetzt die Frage?

Ob der Gesundheitsminister irgendwann vor die Presse tritt? Die ist eindeutig mit JA zu beantworten. Das wird er mit Sicherheit.

Ob er was zu einem BMG-Erlass sagt? Weiss ich nicht, wer könnte das wissen? Vielleicht das Sekretariat des Ministers. Soll ich da anrufen und nachfragen, um Deine Frage zu beantworten?

Ach was, ruf lieber selber dort an. Nummer steht bestimmt im Telefonbuch :D

Poet
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Beitrag von Poet » 23.01.2014, 14:07

@helmes: Gegenmeinung -> es könnte auch sein dass sich viele Nichtversicherte nicht gemeldet haben weil sie wissen, dass sie zwar Beiträge erlassen bekommen würden, die sie nicht zahlen konnten aber nach dem Erlass wieder lfd. Beiträge zahlen müssten.

An den bisherigen Gesetzesumsetzungen siehst Du doch, dass das BMG als letztes daran ein Interesse hätte, die selbst formulierten Deadlines und Bedingungen erneut zu revidieren. Schon die Amnestie jetzt war ein (notwendiger) Hakenschlag. Dass dieser notwendig war aus einer seinerzeit nicht genügend durchdachten Strafzoll-Gesetzesnovelle, darauf werden nun alle Beteiligten nicht noch mal hinweisen wollen. Verstehe mich nicht falsch aber dem BMG ist doch die Pflicht zur Versicherung wichtiger für 99,9% der Bevölkerung als die letzten Unversicherten.

Aber eine praktische Frage kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Helmes63
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Motivlage klar : Kompensationsoption Steuerrückerstattung

Beitrag von Helmes63 » 27.01.2014, 12:41

Das liegt auf der Hand. Die Angst vor einer erneuten Schuldenspirale ist ja auch durchaus berechtigt. Auf der anderen Seite müsste ja ein Nichtversicherter mit ständigen Geldsorgen ja irgendwann in die HARTZ-IV-Machinerie kommen insofern er nicht ALG2-Empfänger ist.

Ich nehme doch an, dass in diesem Falle die angefallenen GKV-Beiträge teilweise (vielleicht zur Hälfte) über die Einkommensteuer wieder hereingeholt werden können, korrekt ?!.

Was mir übrigens gerade noch einfällt um mal einen anderen Vergleich zu ziehen:
Wie sieht das denn aus bei den Erwerbsminderungsrentner bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner ; die müssen sich doch ebenfalls um eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kümmern - korrekt ?!.

derKVProfi

Re: Motivlage klar : Kompensationsoption Steuerrückerstattun

Beitrag von derKVProfi » 27.01.2014, 12:56

Helmes63 hat geschrieben:Das liegt auf der Hand. Die Angst vor einer erneuten Schuldenspirale ist ja auch durchaus berechtigt.

Nein - 15,5%+Pflege aus 10% aus bezugsgröße - sorry! Das ist wenig!

Auf der anderen Seite müsste ja ein Nichtversicherter mit ständigen Geldsorgen ja irgendwann in die HARTZ-IV-Machinerie kommen insofern er nicht ALG2-Empfänger ist.

HartzIV ist ALG2??? Was meint insofern?

Ich nehme doch an, dass in diesem Falle die angefallenen GKV-Beiträge teilweise (vielleicht zur Hälfte) über die Einkommensteuer wieder hereingeholt werden können, korrekt ?!.

Was hat Einkommenssteuer mit GKV zu tun und was nimmst Du konkret an - wie soll das gehen?

Was mir übrigens gerade noch einfällt um mal einen anderen Vergleich zu ziehen:
Wie sieht das denn aus bei den Erwerbsminderungsrentner bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner ; die müssen sich doch ebenfalls um eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kümmern - korrekt ?!.

Rentenantragsteller sind regelmäßig über die KVdR in der GKV! Wenn nicht, dann wäre zu prüfen warum nicht und dann gilt freiwillig GKV oder PKV (weil vorher PKV)!

broemmel
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Re: Motivlage klar : Kompensationsoption Steuerrückerstattun

Beitrag von broemmel » 27.01.2014, 13:00

Helmes63 hat geschrieben:Das liegt auf der Hand. Die Angst vor einer erneuten Schuldenspirale ist ja auch durchaus berechtigt. Auf der anderen Seite müsste ja ein Nichtversicherter mit ständigen Geldsorgen ja irgendwann in die HARTZ-IV-Machinerie kommen insofern er nicht ALG2-Empfänger ist.

Und wieder wird hier Dünnsinn geschrieben. Du hast nichts, aber auch gar nichts gelesen oder verstanden. Hartz 4/ALG 2. Hast Du verstanden was das ist?


Ich nehme doch an, dass in diesem Falle die angefallenen GKV-Beiträge teilweise (vielleicht zur Hälfte) über die Einkommensteuer wieder hereingeholt werden können, korrekt ?!.

Oha eine Frage. Hmmm wer ist wohl für Einkommenssteuer zuständig? Na, Helmes, denk mal nach und dann stell die Frage dafür in einem anderen Forum.

Was mir übrigens gerade noch einfällt um mal einen anderen Vergleich zu ziehen:
Wie sieht das denn aus bei den Erwerbsminderungsrentner bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner ; die müssen sich doch ebenfalls um eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kümmern - korrekt ?!.

Beschäftige Dich mit der GKV. Lies Wikipedia oder nerv Deine eigene Krankenkasse. Ich glaube DU bist derjenige der überall halbseidene Tips aus fragwürdigen Quellen verbreitet.

Alternativ.... Warte doch einfach mal bis ein Bericht über die gesetzliche Krankenversicherung bei "Achtung Kontrolle" oder "Barbara Salesch" läuft.
Aus der Betreuung von Erwerbslosen die kein Einkommen haben und dank Helmes wieder einen Krankenversicherungsschutz geniessen sollen sind schwuppdiwupp Leute geworden die eine Beschäftigung haben oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. Denn jetzt auf einmal zahlen sie Steuern. Merkst Du eigentlich was für einen Quatsch Du schreibst?

Wende Dich an Dein zuständiges Finanzamt in Trollhausen :lol:

Poet
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Beitrag von Poet » 27.01.2014, 14:35

@helmes: Auch wenn es mir schwer fällt fachlich zu bleiben...

1. Nein, EU-Rentner haben keine Probleme mit der Kassenmitgliedschaft und müssen sich nicht unbedingt frw. krankenversichern.

2. Bezieher von ALG II zahlen keine Einkommenssteuer. Sog. "Aufstocker" könnten Einkommenssteuer zahlen auf ihr Arbeitseinkommen, aber nur gering sonst wären sie ja nicht bezugsberechtigt. Die wiederum haben aber kein Problem mit der Krankenkassenmitgliedschaft weil pflichtversichert. Eine Subvention von Krankenkassen via Einkommenssteuereinnahmen gibt es darüber hinaus nicht...s.a. in der heißgeliebten Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommens ... utschland)

Und jetzt helmes, tue uns allen bitte den Gefallen und frage nur noch nach konkreten Einzelfällen.

Deine Meinung, mag sie begründet oder unbegründet sein, poste doch im Thread Gesundheitspolitik.

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