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Verfasst: 14.04.2014, 20:52
von Rossi
Jawoll, alle ALG II-Empfänger (ab 15 Jahre) sind in der GKV pflichtig. D.h., dass die am 31.12.2015 familienversicherten ALG II-Empfänger zum 01.01.2016 in der GKV kraft Gesetz pflichtig werden.

Selbstverständlich haben die Familienversicherten ein Wahlrecht. Sie müssen dem Jobcenter bis zum 14.01.2016 eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen. Wird keine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt, dann muss das Jobcenter den Kunden bei der bisherigen Kasse (Fami) anmelden.

Verfasst: 14.04.2014, 21:04
von Poet
@Rossi:...Danke für die Info, das gibt ein gehauchtes Küsschen auf die Wange!

Wenn sie vorliegen und Interesse besteht, stelle ich mal die Zahlen der durchschnittlichen Leistungsausgaben der gesamten Gruppe und die Fondszuweisungen ein.

Verfasst: 14.04.2014, 22:55
von Rossi
Nun ja, dat mit dem Knutschen (gehauchstes Küsschen auf die Wange) habe ich noch nie gemacht. Sonst hätten mich Hunderte von Seminarteilnehmern schon geknudelt oder geknutscht. Darüber hinaus bin ich ein Knobi-Fan.

Okay, jetzt wieder ins Eingemachte.

@Poet; was machst Du überhaupt?! Welche Zahlen kannst Du liefern?! Sitzt Du in der Telefonzentrale des Gesundheitsfonds (BVA) oder?!

Verfasst: 15.04.2014, 07:17
von Poet
...das ist streng geheim, Du weisst doch: Ich bin die Mutter von James Bond!

Kassen bei Zusatzbeiträgen in der Info-Pflicht

Verfasst: 04.06.2014, 09:48
von CiceroOWL
gkv-spitzenverband.de/presse/agenturmeldung?id=gkv-agenturmeldungen-2021

berliner-zeitung.de/wirtschaft/gesetzliche-krankenversicherung-kopfpauschale-ad-,10808230,26667224.html

rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/krankenkassen-muessen-ueber-hoehere-beitraege-informieren-aid-1.4287882

Verfasst: 04.06.2014, 14:57
von Czauderna
Hallo,

eine super Idee - die Mitbewerber empfehlen ??.
Nein, so ist das sicher nicht gemeint - ich denke eher, dass es so ist, wenn eine Kasse einen "Zusatzbeitrag" über dem Durchschnitt nehmen will/muss, dass sie ihre Versicherten darüber informieren muss welche Kasse eben "nur" den Durchschnitt oder weniger nehmen - soll wahrscheinlich als Pflicht zur Aufklärung verstanden werden.
Komisch ist das trotzdem - in etwa so, dass ich zum ortsansässigen Elektrofachhandel gehe um mir eine Waschmaschine zu kaufen, der mir aber sagen muss, dass ich das Gerät bei Amzaon oder Ebay usw. doch billiger bekomme und dazu noch kostenlos geliefert.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.06.2014, 15:06
von CiceroOWL
http://www.vdek.com/presse/pressemittei ... licht.html

Zu der geplanten Verschärfung der Hinweispflicht bei Beitragssatzerhöhungen, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Dass die Bundesregierung nun die Hinweispflichten beim Sonderkündigungsrecht verschärfen will, geht eindeutig zu weit. Nun müssen die Kassen nicht nur auf eine Webseite beim GKV-Spitzenverband auf die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen verweisen. Sie müssen ihre Mitglieder nun auch noch per Post informieren, wenn sie erstmalig einen Zusatzbeitragssatz erheben müssen. Ein Hinweis in der Mitgliederzeitschrift genügt nicht. Da der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent abgesenkt wird, ist davon auszugehen, dass auf kurz oder lang alle Krankenkassen einen Zusatzbeitragssatz verlangen müssen. Dies bedeutet im Zweifel, dass über 52 Millionen Krankenkassenmitgliedern ein Brief mit dem Hinweis auf den zu zahlenden Zusatzbeitrag ins Haus schneit. Die Versicherten werden dadurch massiv verunsichert und der Wettbewerb auf einen reinen Preisfaktor reduziert. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand, der weit über das Ziel hinausschießt. Transparenz ist wichtig und gut. Allerdings gibt es eine solche Hinweispflicht in keiner anderen Branche. Kranke Versicherte könnten diesen Hinweis auch als Aufruf zum Kassenwechsel begreifen. Das kann die Bundesregierung nicht ernsthaft wollen!"

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin


Statement - Berlin, 04.06.2014
Kassenwettbewerb muss um Qualität, Service und Preis gehen
GKV-Spitzenverband

Anlässlich der heutigen Berichterstattung über die Änderungsanträge zum FQWG erklärt der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz:

„Es ist keine Frage, dass Kassenmitglieder auch in Zukunft über Beitragserhöhungen informiert werden müssen und dass es dann auch weiterhin ein Sonderkündigungsrecht gibt. Eine gute Krankenkasse findet man aber nicht nur über den Preis, sondern über das richtige Verhältnis von Preis und Leistung. In keiner anderen Branche gibt es eine gesetzliche Pflicht, auf einen billigeren Konkurrenten hinzuweisen. Diese Pflicht droht die Krankenversicherung auf den Aspekt ,billig‘ zu reduzieren - was dem Thema Gesundheitsversorgung nicht gerecht wird. Das wäre ein falsches Signal für die Diskussion um die notwendigen Qualitätsverbesserungen in der Patientenversorgung.

Wir wollen einen ausgewogenen Wettbewerb um Qualität, Service und Preis, damit die Menschen in diesem Land auch in Zukunft gut versorgt werden. Wir sind sehr skeptisch, ob die geforderten zusätzlichen Briefaktionen angemessen sind, denn dadurch entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand.“

taj

Verfasst: 04.06.2014, 15:17
von Poet
...mal sehen ob man sich Gedanken gemacht hat bzgl. der Umsetzung. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des BS 2015 aus den VWR-Sitzungen im Dez. heraus kennt keine Kasse den durchschnittlichen BS der GKV.

Verfasst: 04.06.2014, 15:18
von CiceroOWL
Wie soll ich sagen 22 Milionen haben Glück das Sie ggf einer Premium Kasse angehören, die mehr als 1,75 Monatsbeiträge Rücklagen haben, Pämien zahlen, wirtschaftlich relativ gut darstehen.

Angeblich soll es ja 4 Krankenkassen geben die gar keine Rücklagen haben. Welche Kassen da wohl zum 01.01.2015 kleinbeigeben und fusionieren müssen. Oder schöne Beriefe schreiben das Sie leider leider en zusatzbeitrag erheben müssen. Fröhlich sei da denn das Dasein als Controller im GKV Bereich.
Für das Jahr 2015 zeichne sich nach Daten des Bundesgesundheitsministeriums bereits ein mögliches Defizit von 2,5 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenkassen ab. Bis 2017 sei demnach sogar mit einem Fehlbetrag von zehn Milliarden Euro zu rechnen. Der bisher vorgesehene Sozialausgleich bei Zusatzbeiträgen der Kassen entfalle ab 2015. Dadurch rechne die Große Koalition mit einer Entlastung des Haushaltes in Höhe von 3,8 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018.

Weitere insgesamt sechs Milliarden Euro kämen 2014 und 2015 durch die Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zusammen. Der Bundesrechnungshof komme zu dem Schluss, dass, wenn der Gesundheitsfonds in diesen beiden Jahren keine Überschüsse erzielen sollte, der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro im Jahr 2016 nicht einmal mehr zur Deckung der Mindestreserve von 4,1 Milliarden Euro reichen könnte.

Verfasst: 04.06.2014, 15:25
von CiceroOWL
Poet hat geschrieben:...mal sehen ob man sich Gedanken gemacht hat bzgl. der Umsetzung. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des BS 2015 aus den VWR-Sitzungen im Dez. heraus kennt keine Kasse den durchschnittlichen BS der GKV.
Wetten das es vorher noch zu Krisensitzungen kommt????

Verfasst: 04.06.2014, 15:33
von Poet
...wetten, dass die meisten Kassen einen ZB nehmen?

Das Abschmelzen der Liqui-Reserve ist erklärtes Ziel des BMG, zuerst natürlich aber bei den kasseneigenen Reserven welche über die bekannte 1Monatsreserve hinausgehen. ;-)

Verfasst: 04.06.2014, 15:43
von CiceroOWL
Wat glaubst du denn wohl.. so oder garnicht
Ab 2015 würden viele Kassen verstärkt fürchten, dass Mitglieder abwandern, wenn der Beitragssatz steigt, warnte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink. Ab kommendem Jahr sollen die Kassen nach den Plänen von Schwarz-Rot vom Einkommen abhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können. Um diese möglichst klein zu halten, droht nach Ansicht von Klein-Schmeink bei den Kassen erneut verbreitetes Sparen - auch beim Krankengeld.

„Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird durch die aktuellen Gesetzespläne wieder zunehmen“, meinte auch Gesundheitsdatenschützer Raum. „Die Versicherungen werden folglich überlegen müssen, wo sie sparen.“ Klein-Schmeink nannte einen Sparkurs auf Kosten der Versicherten inakzeptabel. „Aufgabe der Krankenkassen ist es, ihre Versicherten in schwierigen Zeiten zu unterstützen.“
http://www.handelsblatt.com/finanzen/vo ... 08618.html

Verfasst: 04.06.2014, 15:54
von Poet
...Kassen mit unterdurchschnittlichem Einkommen der Mitglieder könnten finanziell langfristig gewinnen wenn es ihnen gelingt zuimndest auf oder unter dem BS-Schnitt zu bleiben. Eine Kasse mit üppigen Finanzreserven könnte ein anderes Problem bekommen: Eigene Rücklagen abzuschmelzen und mehr Beiträge einzuziehen als vom GF zurückfließt und damit den Wettbewerber stärken. Das ist schon sehr geschickt eingefädelt. Jetzt gilt es noch vielmehr eine Balance zu finden zwischen wettbewerblicher Ausrichtung und finanziellem Erfolg.

Verfasst: 04.06.2014, 16:12
von CiceroOWL
Poet hat geschrieben:...Kassen mit unterdurchschnittlichem Einkommen der Mitglieder könnten finanziell langfristig gewinnen wenn es ihnen gelingt zuimndest auf oder unter dem BS-Schnitt zu bleiben. .


Da käme es denn wieder auf die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond dem Morbi RSA usw an. Sie dürfen jedenfalss nicht mehr als den durchschnittlichen ZB verlangen, sonst ist Asche und das Briefe schreiben beginnt.

05.06.14 Zustimmung durch die Groko?

Verfasst: 04.06.2014, 19:43
von CiceroOWL
http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_06/-/282534

Der Gesetzentwurf ist nach einer Expertenanhörung am 21. Mai zugunsten der Versicherten noch einmal angepasst worden. Verbraucherverbände hatten gefordert, im Internet die Zusatzbeiträge der Krankenkassen darzustellen, damit die Versicherten entscheiden können, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Nun ist im Gesetz vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder rechtzeitig und schriftlich über erstmalige oder erhöhte Zusatzbeiträge informieren müssen. Zudem soll der GKV-Spitzenverband im Internet eine aktuelle Übersicht bereitstellen, aus der deutlich wird, welche Kassen einen Zusatzbeitrag in welcher Höhe erheben.