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Verfasst: 18.10.2013, 18:26
von roemer70
Hallo duda,

Du schreibst, der Neurologe bestätige die Diagnose und erstelle einen Behandlungsplan.
Sieht er Dich denn auch als arbeitsunfähig an? Eine Diagnose ist damit nicht gleichbedeutend.

Gruß
roemer70

Verfasst: 19.10.2013, 09:29
von duda
Hallo roemer70,

die Frage stellt sich mir gar nicht - die Diagnose des Neurologen ist eindeutig, wie ich meine.

Beste Grüße

Verfasst: 19.10.2013, 13:22
von roemer70
Hallo duda,

eben nicht - es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen "Krankheit" (Diagnose) und "Arbeitsunfähigkeit".

Letztere wird durch erstere (oder durch Unfall) verursacht - aber nicht zwangsläufig. Zur Verdeutlichung: Eine Kollegin arbeitete trotz diagnostizierten Hirntumors. Sie war ohne jede Frage schwer krank, aber zu dem damaligen Zeitpunkt nicht arbeitsunfähig.

Und deshalb die Frage.

Gruß
roemer70

Verfasst: 21.10.2013, 17:45
von perpignon17
moin Carola
Carola hat geschrieben:Schwachsinn, ALG1 beantragen morgen sofort !
MDK hat begutachtet das du Gesund bist ! also Gesund.
MDK-Gutachten sticht im Zweifelsfall AU-Bescheinigung aus, meine ich mal gelesen zu haben. Ist wohl von Fall zu Fall verschieden?
Genau so Carola, für deinen Resttext Daumen hoch.
Gleiche Story trifft aktuell in etwa auf mich zu.
Arbeitssuchend gemeldet Ende 2012
Arbeitslos seit 28.02.13 aus gesundheitlichen Gründen
Am gleichen Tag Arbeitslosmeldung, die aber derzeit wegen AU (ab 21.01.13)und Zahlung von
Krankengeld abgelehnt wurde, da zu diesem Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar (richtig). Wurde nach Aktenlage durch ÄD.der AfA entschieden.Teil B.der Begutachtung habe ich.
Nur mir geht es heute nicht besser wie damals, eher schlechter...? Weiterer Ablauf ist doch paradox.
Also 21.01.13-18.10.13 AU fortlaufend durch Orthopäden.

Weiter begutachtet wurde ich danach von:
soz.-med-Dienst der KK in Hamburg
soz.-med.-Dienst der Rentenkasse in Hamburg. Dieses aufgrund von Antragstellung auf EU-Rente durch mich, vorgeschlagen von der KK.
Sowas bloß niemals machen, wenn keine hundertprozentige Chance auf Erfolg besteht. Bin da wohl in eine perfide Falle gerannt,
denn:
Ablehnung EU-Rente, weil noch arbeitsfähig für 6Std. leichte Tätigkeiten auf dem üblichen Arbeitsmarkt. Alten Job nicht mehr.
Am 18.10.13 Verlängerung AU vom Ortho bekommen.
An KK gefaxt am selben Tag ca.09.15 Uhr
12.30 Uhr Anruf KK: Krankengeldzahlung eingestellt ab sofort.
Soll mich arbeitslos melden. Papiere werden sofort rausgeschickt (Lagen am Sa.19.10.im Briefkasten)
Lt.soz.-med.-Dienst der Rentenkasse bin ich ja arbeitsfähig.
Bin noch sofort zum AA, habe mich arbeitslos gemeldet , mit Hinweis auf letzter AU und Aussage KK: Warum Einstellung Zahlung von Krankengeld.
Trotz AU wurde bei mir der ALG1-Antrag jetzt angenommen.
Solche Machenschaften der KK´s kommen in letzter Zeit immer öfter vor lt.Person vom AA.
Also noch Widerspruch gegen Bescheid der KK eingelegt, sofort per Fax.
21.10.13 Papiere zur schriftlichen Stellungnahme an Orthopäden gegeben.
Fülle jetzt ALG-1 Antrag aus, gebe diesen ab und warte.
BTW.-gehe definitiv am 01.06.2014 vorzeitig in Rente. Anwartschaften sind voll erfüllt.
Danke

Verfasst: 21.10.2013, 19:36
von Carola
Naja, ich möchte das hier nicht schreddern, aber Ping-Pong zwischen den Ämtern auf Knochen der Menschen wird es wohl treffen.
Merke..werde nie Krank, oder Arm, dann bekommste einen KrankenArm zu spüren.
lg

Verfasst: 23.10.2013, 14:58
von duda
Hallo,

kleiner Zwischenbericht - heute also der Termin beim Hausarzt, den Bericht vom Neurologen hatte er noch nicht vorliegen - AU bis 10.11. - nächster Termin am 30.10. - bis dahin sollte der Bericht des Facharztes vorliegen.
Den Bericht will er dann zusammen mit ein paar Sätzen als Begründung an den MDK schicken.

Beste Grüße

Verfasst: 23.10.2013, 17:03
von broemmel
Der behandelnde Arzt will die weitere AU ab 10.10. mit dem Bericht des Neurologen vom 18.10. begründen?

Tut mir leid, das hört sich danach an als ob der behandelnde Arzt nicht gerade vehement dem MDK Gutachten widersprechen will oder Argumente für eine weitere AU hat.

Kleiner Tip am Rande. Hol Dir den Widerspruch vom Arzt selber ab und schick den an die Kasse. So bist Du zum einen sicher wann der Widerspruch zur Post ist und zum anderen siehst Du auch die Begründung deines Arztes.

Ich kann das nur wiederholen. Der behandelnde Arzt muss mit ins Boot geholt werden. Und da sieht in der Regel ein wenig anders aus. Der Arzt muss doch begründen können warum über den 10.10. hinaus entgegen des Gutachtens des MDKs AU vorlag. Da braucht der doch keinen Bericht über eine Untersuchung eines anderen Arztes. Vor allem nicht, wenn die Untersuchung nach dem 10.10. stattgefunden hat

Verfasst: 26.10.2013, 16:07
von duda
Hallo,

heute Post von der KK - eine Aufforderung mich zu einer sozialmedizinischen Begutachtung am 08.11. vorzustellen.

Wie ist das zu bewerten?
Bedeutet dies, dass das Aktenlagengutachten aufgehoben ist, und ich rückwirkend ab dem 11.10. Krankengeld erhalte?
Muss ich meinen Widerspruch noch begründen - die Begründung fehlt ja bisher noch?

Ist doch alles merkwürdig, oder?

Beste Grüße.

Verfasst: 26.10.2013, 18:00
von Carola
Ja das alte (erste) Gutachten wird durch das neue Gutachten entweder aufgehoben, oder bestätigt.
Merkwürdig ist das nicht, MDK will dich nun persönlich begutachten.
Alles hängt davon ab ob sie dich nach dem Gutachten Gesund/Krank beurteilen.
lg

Verfasst: 27.10.2013, 12:59
von Poet
@duda: Wichtig wäre jetzt erst mal den Bericht des Neurologen zu bekommen und eine kurze Begründung Deines Hausarztes warum er an der AU festhält. Wenn Du diese hast, dann kannst Du das in Deinem Widerspruch mit verwenden.

Rest per PN.

Verfasst: 08.11.2013, 17:27
von duda
Hallo,

heute dann der Termin zur persönlichen Begutachtung durch den MDK.
Der MDK-Arzt hat mir das Begutachtungsergebnis direkt mitgeteilt und die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Für eure Hilfe bis hierhin erstmal recht herzlichen Dank!

Verfasst: 10.11.2013, 19:30
von Poet
@duda: Sehr schön. Deswegen war es wichtig den Weg genauso einzuhalten und sich etwas vorzubereiten, jetzt verstehst Du das sicherlich. :-) Bitte am Montag gleich mit der Kasse telefonieren, natürlich muss das KRG nachgezahlt werden.

Und immer daran denken, die Arbeitsunfähigkeit muss nahtlos bleiben.

Wenn Du wieder Ärger bekommst, melde Dich.

Alles Gute für Dich!