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Re: Hallo KVprofi
Verfasst: 27.07.2013, 14:04
von derKVProfi
amerin hat geschrieben:herero hat geschrieben:Das ist doch Schwachsinn, die müssen den alten Herrn auch so aufnehemen.
Zwei Bsp.: LG Hildesheim Az. 3 O 205/10 / LG Dortmund Az. 2 O 159/12
Ja, alles bekannt und es gibt auch andere Urteile!
Es fehlt die höchstrichterliche Entscheidung, auf die wir lange warten werden!
Fakt ist: ohn e professionelle Hilfe kommt da keiner durch!
hallo an alle
Verfasst: 28.07.2013, 21:36
von herero
Ich habe das Schreiben von der DBV jetzt hier
Sie haben uns die Erklärung " Prüfung des Kontrahierungszwangs nach § 193 Abs. 5 Nr.2 für den basistarif zurückgeschickt.
wurde aber beim Vertreter abgegeben
Anbei erhalten Sie den A.vordruck, um den gestztlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz in der KV und PVabzuschließen.
Für die Gesundheitsprüfung benötigen wir einen ärtztlichen und zahnärtzlichen bericht.
Kosten werden von uns übernommen.
mfg blabla
war das dann kein antrag was er abgeben hat? und wie geh ich jetzt weiter vor?. als termin steht 29.062013 da.
dank im voraus
Verfasst: 29.07.2013, 01:33
von derKVProfi
Noch einmal: ohne professioneölle Hilfe, die kostenpflichtig ist, wird das nichts!
Außerdem steht da, dass was geschrieben ist! Ist ziemlich eindeutig!
Ansonsten klären Sie es bitte beim Vertreter und mit dem Versicherer!
guten abend
Verfasst: 31.07.2013, 21:41
von herero
Ich stell dann nochmal ne frage, mit dem tarif geht klar. gesundheitsprüfung muss ja sein obwohl kein einfluss auf den vertrag, hab beim bmg angerufen.
Ich hab am Anschreiben stehen das die Versicherung das bezahlt, beim Antrag den der Doc ausfüllen muss, steht der Antragsteller.
Also wer muss zahlen, obwohl im Anschreiben KTO: des Docs angeben.
und wie sieht das aus mit der nachzahlung ab 2009, ich höre und lese da immer was anderes. angelich nur erlass der nachzahlung für gkv und nicht pkv.
was stimmt denn jetzt?
danke für hilfreiche antworten
mfg
hey kvprofi
Verfasst: 03.12.2013, 21:30
von herero
auch wenns mich jetzt schlachtest, hab mich an deine anweisungen gehalten, alle a-termine gemacht, alles ok, der alte sack is fitter als ich.annträge alle mit einschreiben-rückschein gemacht ende september. seit dem kam nix, war klar die kassen wusssten wie und wat jetzt. alles gut. dann kam wohl letzte woche, war im urlaub, hab das gestern erst gesehn, fristsetzung innerhalb von 2 wochen neuen antrag abschsicken, dann soll keine kv, aber pf nachgezahlt werden, 3000 euro?, ab 2005? wab morgen termin bei dem versicherer, wie gesagt schlag mich, aber wie soll ich mich verhalten?
Verfasst: 03.12.2013, 22:10
von Rossi
Upsela, so etwas hatte ich noch nicht.
Völlig klar, den Prämienzuschlag kann die PKV nicht für die Krankenversicherung erheben. Hier gibt es die sog. Amnestie. Ferner beginnt der Versicherungsvertrag über die Krankenversicherung auch nicht rückwirkend. Somt gibt es in der Krankenversicherung auch niemals rückwirkend Leistungen.
Dann aber kommt die priv. Pflegeversicherung. Dies ist eine ganz andere Baustelle. Dieses ist auch nicht in § 193 VVG geregelt, sondern ei der aus im SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung). Man wird dort in § 110 SGB XI fündig. Dieser verweist dann auf § 23 Abs. 1 oder 3 SGB XI.
Danach muss man wohl rückwirkend den Vertrag über die priv. Pflegeversicherung abschließen. Allerdings kann dies meines Erachtens erst ab dem 01.01.2009 gelten und nicht schon ab 2005.
Puh, im ersten Anlauf sieht dies echt nicht gut aus.
Ferner wird vermutlich jetzt auch noch ein Rattenschwanz kommen. Denn wenn Du die Prämien nicht löhnst, dann kommt ein sog. Ordnungswidrigkeitenverfahren. D.h., ggf. ein Bußgeld. Wenn Du das Bußgeld nicht löhnst, dann könnte Ersatzhaft folgen.
Hui?!?
KvProfi
Andere Ideen?!
hey rossi
Verfasst: 03.12.2013, 22:41
von herero
schön von dir zu hören, aber langsam wird das doch komisch, deswegen ab 2005, den unterschied zwischen gkv und pkv hab ich begrifffen, dann hört mann dem wird erlassen dem nicht, macht das jede kasse für sich?
mfg
Verfasst: 03.12.2013, 23:06
von Rossi
Ich muss Dir ehrlich eingestehen, dass dies jetzt wirklich mit der PKV bzw. mit der Pv komisch wird. Denn so etwas hatte ich wirklich noch nicht. Aber Asche auf mein Haupt.
Eins ist für mich zuächst klar. Es gibt einen Slogan. Wenn jemand einen priv. Kv. tatsächlich abgeschlossen hat, dann muss er auch eine priv. Pv abschließen. Also zieht die priv. Kv. die priv. Pv. nach. So habe ich es mir in die Birne gekloppt.
Bis zum 31.12.2008 bestand eben in Deutschland keine Verpflichtung eine priv. Kv. abzuschließen. D.h., dass genau aus diesem Grund auch keine Verpflichtung bestand zusätzlich eine priv. Pv. abzuschließen. Einfach gesagt; es wird nix nachgezogen.
Seit dem 01.01.2009 ticken die Uhren allerdings anders. Es besteht für bestimmte Personen eine Pflicht zur Versicherung in der priv. Kv. Diese Verpflichtung (priv. Kv.) zieht die Verpflichtung zur priv. Pv. nach. Im Bereich der priv. Kv. gibt es keine sog. Rückwärtsversicherung (vgl. § 2 VVG bzw. 10 VVG). Dies steht einzig und allein im Ermessen der priv. Kv. Keine priv. Kv. in Deutschland bietet (Ermessenspielraum) die priv. Kv. rückwirkend an. Jenes ist ja auch logisch. Hast Du schon mal versucht rückwirkend die PKW-Teilkasko in eine PKW-Vollkasko umzuwandeln. Nee oder? Okay, dies ist aber speziell im VVG geregelt und gilt leider nicht für die priv. Pv. Im Bereich der priv. Kv. haben wir ganz andere gestzliche Bestimmungen, die in § 110 bzw. § 23 SGB XI geregelt sind.
Und genau hier gibt es die sog. Ermessensbestimmung (in der Regel keine Rückwärtsversicherung) offensichtlich nicht.
D.h., dass nach dem ersten Lesen und Überdenken die priv. Pv frühestens ab dem 01.01.2009 die Beiträge nachfordern kann.
Die Fälle sind mir ehrlich gesagt bislang nicht bekannt. In der Regel haben die PKVén die priv. Pv. auch erst mit Wirkung für die Zukunft eingetragen und nicht rückwirkend.
Auf der anderen Seite gibt es immer wieder innovative und kreative Gedankenansätze von der PKV.
hey, an euch
Verfasst: 03.12.2013, 23:16
von herero
rossi hast recht, man sollte immer kreative loyer haben, aber mal ehrlich, dat hab ich auch noch nirgendwo, gehört oder gelesen, aber ich ich wart mal ab was der jung da morgen sagt und ich denk der wird da nicht alleine auflaufen.
wat is wenn ich den vatter bei ner anderen pkv anmelde? ach, so wat sagst zu den 2 wochen anmeldefrist?
mfg
Verfasst: 03.12.2013, 23:46
von Rossi
Du hast ein fettes Problem. Denn die Beitragsamnestie für die priv. Kv. gilt nur bis zum 31.12.2013.
Offensichtlich überlegst Du jetzt auch noch andere PKVém abzuklappern, die vielleicht im Bereich der priv. Pv. nicht die Beiträge rückwirkend erheben.
Jenes kannst Du gerne machen, aber wundere Dich nachher nicht, wenn der Zug abgefahren ist. Wenn dies alles nach dem 01.01.02014 passiert, dann sind ggf. nicht nur im Bereich der priv. Pv. sondern auch im Bereich der priv. Kv. Beiträge (bzw. Prämienzuschläge) zu zahlen.
Du hast jetzt ggf. die Qual der Wahl. Man kann nicht alles bis zum bitteren Ende auspokern. Dafür braucht man ein gesundes Selbstbewusstsein und eine Portion Mut.
hey rossi
Verfasst: 04.12.2013, 00:13
von herero
hab mehr testotron als normal, aber der scheißantrag is doch abgebebn, die woll doch nur den ollen da unter termindruck rausdrücken, kann ich auch verstehen, abgabeis aber abgabeoder?
ju
Verfasst: 04.12.2013, 00:16
von herero
ich brauch nur tipps,ich weiss ich schwer weil neu, aber dacht dat wär euer tagesgeschäft
mfg
hey rossi
Verfasst: 04.12.2013, 00:20
von herero
kann ich dir den spaß morgen ma mailen? wer is denn der ombudmann vür sowas?
Verfasst: 04.12.2013, 05:29
von derKVProfi
www.pkv-ombudsmann.de
Natürlich ist das mein Tagesgeschäft, aber gegen Bezahlung!
Und Rossi hat doch aktuell alles schön erklärt. Umsetzen ist angesagt!
hallo rossi und kvprofi
Verfasst: 04.12.2013, 20:05
von herero
so ich war heut bei denen, den schrieb von der zentrale includ. forderung mitgebracht.
der gute mann konnte sich das mit der nachforderung und gerade wegen der pv nicht erklären. hätte er selber noch nie gehört. wirkte recht überfahren
also ende vom lied bisher, vertrag läuft jetzt rückwirkend ab.01.12.im basistarif.
erst mal vielen, vielen dank an euch für die tolle unterstützung.
aber wenn jemand mal hört warum pv nachzahlen und nicht kv?
bitter informieren
ich werd euch auf dem laufenden halten