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Verfasst: 26.12.2013, 17:09
von roemer70
Worin die Zusammenarbeit liegt, Rossi?
Wenn ich auf gewisse Rechte verzichte (deren Verzicht sich nicht groß nachteilig für mich auswirkt), komme ich vielleicht schneller (gut für mich) und ohne weitere Streitigkeiten / Prozesse (auch gut für mich) gemeinsam ans gewünschte Ziel.
Ich kann mich natürlich auch auf die Hinterbeine stellen, alles anzweifeln und die Bürokratiemaschinerie so richtig in Gang werfen - hier z.B. indem ich die gewünschte Bescheinigung ablehne und mich im Zweifelsfall durch die Instanzen klage. Weil mir Recht Haben wichtiger ist als Zusammenarbeit. Das ist meine Definition, Rossi.
ergänzender Hinweis
Verfasst: 27.12.2013, 13:05
von Helmes63
Wenn die Beitragsberechnung einheitlich erfolgt müssten im Prinzip alle 7 Einkunftsarten für die Beitragsberechnung herangezogen werden, also auch Sparvermögen und Mieteinnahmen ect.
> müssen denn schon aktuell Angaben zu allen 7 Einkunftsarten durchgeführt werden ?
> den Begriff des Schonvermögens wie bei den ARGEN kennt die Krankenkasse nicht.
Allerdings müssten wie bereits erähnt Lebensversicherungen als Berechnungsbestandtil eigentlich TABU sein.
> ungeachtet dessen darf davon ausgegangen werden, dass die Krankenkassen über die Amtshilfe eine Überprüfung durchführen inwieweit die Angaben richtig sind. Das ist dann relevant wenn eine Information verschwiegen wurde.
> das bedeutet dann von der Logik her Aufkündigung des Versicherungsverhältnis wegen Vertrauensbruch ect. so unrealisitsch ist das wohl nicht.
Re: ergänzender Hinweis
Verfasst: 27.12.2013, 15:33
von Poet
Helmes63 hat geschrieben:Wenn die Beitragsberechnung einheitlich erfolgt müssten im Prinzip alle 7 Einkunftsarten für die Beitragsberechnung herangezogen werden, also auch Sparvermögen und Mieteinnahmen ect.
> müssen denn schon aktuell Angaben zu allen 7 Einkunftsarten durchgeführt werden ?
Ja, das ist so bei der Beitragsbemessung à la frw. Versicherter.
> den Begriff des Schonvermögens wie bei den ARGEN kennt die Krankenkasse nicht.
Allerdings müssten wie bereits erähnt Lebensversicherungen als Berechnungsbestandtil eigentlich TABU sein.
Nein, die Kasse kennt aber den Begriff der "gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit."
> ungeachtet dessen darf davon ausgegangen werden, dass die Krankenkassen über die Amtshilfe eine Überprüfung durchführen inwieweit die Angaben richtig sind. Das ist dann relevant wenn eine Information verschwiegen wurde.
> das bedeutet dann von der Logik her Aufkündigung des Versicherungsverhältnis wegen Vertrauensbruch ect. so unrealisitsch ist das wohl nicht.
Das ist unrealistisch, weil in einer gesetzlichen Kasse nicht möglich (und auch nicht notwendig). Die Kasse kann allenfalls die Beitragsbemessung neu festsetzen und dies ggf. rückwirkend.
Der Poet