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Verfasst: 07.05.2013, 17:40
von Carola
Wenn man ein Vordruck mit einen einfachen Kreuz bei Ja_Nein nicht beantworten kann, sollte es kein Problem sein ein * anzufügen mit Erklärung/Erleuterung. Rechtssicher, sollten sogar Fallmanager begreifen.
lg
Verfasst: 07.05.2013, 18:03
von AlfonsoX
ok, mein gesunder Menschenverstand sagt das auch, aber wer weis,
ob es nicht ein KK Gesetz gibt, dass den Arzt dazu verdonnert nur vorgegebene Antwort-Formulare auszufüllen^^
klingt paranoid, aber bei dem was ich mit der KK schon erlebt hab, nicht auszuschließen =)
Verfasst: 07.05.2013, 18:49
von Carola
Glaube ich dir, bei mir war es sogar soweit das ich mir über die Kugelschreiberfarbe gedanken machte, mit der ich Schreiben an die KK verfasste.
Paranoit trifft es, da egal was abging bei mir alles nur mit RA zu klären war.
Mein damaliger Fallmanager wurde wie ich (2 jahre später) erfuhr, allerdings 3 Monate bevor er nun regulär in die Rente gehen sollte freigestellt, und bekam Hausverbot.
Wurde mir so wie es da steht mitgeteilt (Mündlich) und das glaube ich sogar.
Warum, wieso wurde mir nicht gesagt.
lg
Verfasst: 07.05.2013, 22:18
von Poet
Carola hat geschrieben:Mein damaliger Fallmanager wurde wie ich (2 jahre später) erfuhr, allerdings 3 Monate bevor er nun regulär in die Rente gehen sollte freigestellt, und bekam Hausverbot.
Wurde mir so wie es da steht mitgeteilt (Mündlich) und das glaube ich sogar.
Warum, wieso wurde mir nicht gesagt.
lg
@Carola: Ich halte das dennoch für einen Pyrrhussieg. Bei aller Individualität im Vorgehen von KG-Fallmanagern muss es über Ihnen jemanden geben, der es entweder toleriert oder dagegen angeht. Es ist mir zu einfach zu sagen, es lag nur an dem... Zumal die betreffende Kasse jetzt schon sehr häufig bezgl. mißverstandener KRG-Steuerung auffällt. Entweder hat es dort System oder die Aufsicht stimmt nicht.
Verfasst: 07.05.2013, 23:55
von roemer70
Poet hat geschrieben:Entweder hat es dort System oder die Aufsicht stimmt nicht.
Oder eine Kombination aus beidem. Wobei das eine auch das andere bedingen kann.
Verfasst: 10.05.2013, 13:17
von AlfonsoX
Hallo Zusammen,
also heute war ich nochmals bei der KK, mein Hausarzt hat die Tage davor
ein Schreiben gefaxt, mit einer Zusammenhangserklärung der jeweiligen Krankheiten.
Die KK hat das auch abgenickt, ABER, mein Hausarzt konnte nicht den Zusammenhang
der Krankheiten von 2001 - 2006 mit der aktuellen attestieren, da er damals schlicht
nicht mein Hausarzt war.
Jetzt ist es so: Die KK hat anscheinend von sich aus letzte Woche einen Widerspruch eingeleitet.
Bereits nächste Woche am Mittwoch soll darüber entschieden werden. Die wollen das über
den MDK machen.
Problem: Die Jahre 2001 / 2006, da will die KK nochmals einen Zusammenhang attestiert haben!?
ist das üblich?
Verfasst: 12.05.2013, 17:48
von AlfonsoX
Hallo zusammen,
ich weis ja, dass der Thread sich ziehmlich in die Länge zieht. Aber wie es aussieht ist ja schon viel erreicht worden seit dem 1. Tag.
Eine Hürde ist jetzt noch zu nehmen, dass das KG und der Versicherungsschutz nicht zum 08.05 endet, sondern fortgezahlt wird.
Der aktuelle Stand ist der, dass die KK die Zusammenhänge zwischen der aktuellen Krankheit und den aus den Jahren 2001 - 2013 prüft.
Mein Hausarzt hat die Zeiten von 2007 - 2013 schon bestätigt.
Es fehlt also nur noch die Zeit von 2001 - 2006, als ich bei einem anderen Hausarzt war.
- Kann ein Arzt, bei dem ich die letzten 7 Jahre nicht mehr war, einen Zusammenhang zwischen 2006 / heute überhaupt attestieren?
- ist das so üblich, dass der MDK jetzt das ganze prüft?
- wenn der MDK das jetzt macht, was passiert da genau und wie lange dauert das in der Regel?
Verfasst: 13.05.2013, 09:22
von Sportsfreund
AlfonsoX hat geschrieben:- Kann ein Arzt, bei dem ich die letzten 7 Jahre nicht mehr war, einen Zusammenhang zwischen 2006 / heute überhaupt attestieren?
- ist das so üblich, dass der MDK jetzt das ganze prüft?
- wenn der MDK das jetzt macht, was passiert da genau und wie lange dauert das in der Regel?
Hi,
zu 1: Eigentlich ja nicht. Wüßte auch nicht wie. Der kennt Deine heutige Problematik doch gar nicht.
zu 2: Ja. Sonst kann das nun auch niemand prüfen.
zu 3: es wird wohl auf eine Entscheidung nach Aktenlage hinauslaufen. Dies kann recht schnell gehen ,so innerh. weniger Arbeitstage. Wenn jedoch weitere Unterlagen zur Prüfung notwendig sind, kanns auch länger dauern.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 13.05.2013, 10:00
von Bully
AlfonsoX hat geschrieben:Hallo Zusammen,
also heute war ich nochmals bei der KK, mein Hausarzt hat die Tage davor
ein Schreiben gefaxt, mit einer Zusammenhangserklärung der jeweiligen Krankheiten.
Die KK hat das auch abgenickt, ABER, mein Hausarzt konnte nicht den Zusammenhang
der Krankheiten von 2001 - 2006 mit der aktuellen attestieren, da er damals schlicht
nicht mein Hausarzt war.
Bereits nächste Woche am Mittwoch soll darüber entschieden werden. Die wollen das über
den MDK machen.
Problem: Die Jahre 2001 / 2006, da will die KK nochmals einen Zusammenhang attestiert haben!?
Hallo AlfonsoX
er könnte aber schreiben,
das seiner Meinung nach, alle relevanten und dargestellten Gesundheitsstörungen bereits 2001-2006 in ähnlicher Form vorlagen.
Gruß Bully
Verfasst: 29.05.2013, 15:17
von AlfonsoX
Am heutigen Tag kann mitgeteilt werden, dass dem Widerspruch Abhilfe geschaffen werden konnte. Das Krankengeld steht noch in dem aktuellen Dreijahreszeitraum bis ins Jahr 2014 zur Verfügung!
Mein akt. Hausarzt konnte bestätigen, dass das eine mit der anderen Krankheit nichts zu tun hatte
Verfasst: 29.05.2013, 16:46
von broemmel
Glückwunsch
Verfasst: 30.05.2013, 08:20
von CiceroOWL
Dito Glückwunsch
Verfasst: 30.05.2013, 22:53
von Poet
Gratulation!